Beiträge von Waltraut

    Ok, dann kann ich also beruhigt sein wenn ich das jetzt richtig verstanden habe! Habt bitte Versändniss das ich mich im Paragraphendschungle nicht auskenne. Ich hab da auch noch eine andere Baustelle und benötige noch ein Hinweis wo mir bezüglich Erbrecht vieleicht ebenso spontan und unkompliziert geholfen wird wie hier. Sorry, ich weiß, das gehört nicht zu diesem Thema.

    Vielen lieben Dank euch allen für diese sachdienlichen Hinweise. Genau auf solch eine verbindliche Aussage habe ich sehr gehofft. Es ist wirklich schwer oder unmöglich eine verbindliche Aussage geschweige denn etwas schriftliches ohne hinzuziehen eines Anwalts zu bekommen. Die meisten haben mir dazu geraten den Kindesunterhalt bis zur Klärung auf ein seperates Konto zu "parken".
    Könnte nicht das Jopcenter Geld von mir zurück fordern wenn vom Kindsvater nichts zu holen ist? Ich frage auch deshalb weil ich mir im Falle einer nicht mehr vorhandenen Unterhaltpflicht tatsächlich gern ein neues Auto finanzieren würde. Dies würde aber auch bedeuten das ich in den nächsten 4 jahren definitiv nicht in der Lage wäre irgendwelche Unterhaltspflichten weder für meine Tochter noch für meiner Mutter zu erbringen. Deshalb sind verbindliche Aussagen für mich so wichtig.
    Vielen lieben Dank schon mal bis hier an timekeeper und edy ... drei mal daumen hoch!!!


    Waltraut

    Hallo, liebe Forumsteilnehmer!
    Da ich keinerlei Auskunft, weder vom Jugendamt noch vom Jobcenter (Schweigepflicht) erhalten kann hoffe auf eure Hilfe bei folgender Frage....
    Ich leiste seit der Trennung Barunterhalt für unsere gemeinsame Tochter gemäß Düsseldorfer Tabelle. Meine Tochter hat im Oktober eine gerade erst begonne Lehre abgebrochen und ist am 6.12. 2016 selbst Mutter geworden. Sie ist seit dem 31.12.2016 18 Jahre alt und wohnt seit dem 01.01.2017 zusammen mit dem Kindsvater in eine vom Amt finanzierte Wohnung. Der Kindsvater geht keine geregelte Arbeit nach.
    Bin ich nach wie vor verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
    Hintergrund ist auch das meine Mutter seit August letzten Jahres im Pflegeheim ist und ich auch meiner Mutter bzw dem Sozialamt (Grundsicherung) gegenüber Unterhaltsverpflichet bin. Eine Kontenoffenlegung wurde diesbezüglich aber noch nicht gefordert...darauf warte ich noch.
    vielen lieben Dank schon mal...