Beiträge von smartysmart34

    Hallo zusammen.
    Kurz zur Erklärung: Wir haben uns vor 7 Monaten getrennt (ICH habe mich getrennt) und ich habe seit dem die Kinder in Summe 5 Stunden gesehen.
    Meine Frau sitzt beim Gericht und in der Paarberatung und sagt allen "ja, ja, die Kinder müssen auch einen Papa haben" aber sie handelt exakt dagegen und beeinflusst die Kinder negativ.


    Ich muss mir den Umgang mit den Kindern vor Gericht erstreiten und selbst dann findet er nicht statt.
    Sie wohnt im abbezahlten Haus und lässt sich noch auf die Nutzungsentschädigung für meine mir gehörende Hälfte verklagen.
    Warum wir keinen Vertrag machen oder nicht Reden? Siehe oben.
    Warum ich auf solchen Kosten bestehe? Weil ich mich hier nicht endgültig zum Honk machen lassen werde. Sie will formal spielen? Dann bitte sehr.


    Ich hoffe, es wird jetzt klarer.


    Danke und Gruß,
    Martin

    Super, danke.
    Das bedeutet, wenn es plötzlich kam, dann ist es Sonderbedarf und der wird geteilt.
    Impliziert das auch, dass es - wenn es wegen bekanntem Behandlungsplan nicht überraschend kam - MEHRaufwand wäre, der auch geteilt würde?


    Gruß,
    Martin

    Ich denke, die notwendigen Kosten für die Zahnversorgung sind ja ohnehin durch die KV gedeckt.


    Und das ist genau mein Sonderfall:
    Selbst die notwendigen KIEFERORTHOPÄDISCHEN Behandlungen werden von meiner Krankenkasse nur zu 80% übernommen. Die letzten 20% bekomme ich nicht zurück, AUCH NICHT nach Abschluss der Behandlung.


    Und ich suche nun nach einer nachvollziehbaren Aussage bzw. einem Referenzurteil, in dem für DIESEN Fall schonmal entschieden wurde, ob es sich dabei um "Selbstbehalt" handelt, den der Versicherungsnehmer - also ich - zu zahlen hat, oder um Mehraufwand, der zu hälfteln wäre.


    Habt ihr dazu noch einen konkreten Hinweis? Kann doch nicht sein, dass ich der Einzige mit diesem Problem bin?!?


    Gruß,
    Martin

    Hallo zusammen,


    sorry, ich dachte das wäre aus dem Kontext klar gewesen.
    Ich meinte: Was wenn die Mutter Behandlungen durchführen lässt, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Weil sie nicht im Leistungskatalog stehen, oder weil sie nicht zwingend notwendig waren (Schönheitsreparaturen).
    Kann ich die Mutter dann dazu verdonnern, diese selbst zu tragen?
    Andernfalls könnte sie ja die Kinder munter durch die Praxen schleppen und ich bleibe auf den Kosten sitzen?!?


    Wie ist es denn mit den 20% bei Kieferorthopädie, die ich nicht erstattet bekomme und die ich (anders als bei der GKV) auch am Ende nicht zurück bekomme? Ich finde dazu irgendwie keine passenden Referenzurteile.


    Danke und Gruß,
    Martin

    Ich möchte die Frage erweitern:


    Wie verhält es sich mit gekürzten Beträgen, weil die PKV z.B. einen erhöhten Multiplikator nicht anerkennt? Kann ich die Kindsmutter auffordern darauf zu achten, dass der Arzt nur zulässige Behandlungen vornimmt? Oder trägt sie solche nicht anrechenbaren Behandlungen dann selbst?


    Danke und Gruß,
    Martin

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, die vielleicht schonmal gestellt wurde, ich konte es aber nicht finden...
    Ich lebe derzeit getrennt von meiner Frau, die Scheidung kommt im Sommer.


    Die Kindsmutter hat (wenn ich bei mir den Kindesunterhalt abziehe) ein etwa gleich großes Nettogehalt wie ich.


    Ich zahle Unterhalt nach dem Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle
    Ich zahle auch die PKV-Beiträge für beide Kinder.


    Mir ist klar, dass der Selbstbehalt (z.B. fix 150 Euro im Jahr) auch von mir zu tragen ist.


    Was ist aber mit Leistungen, die die PKV nicht, oder nur anteilig bezahlt?


    Insbesondere: Meine große Tochter bekommt jetzt eine Zahnspange, die Kosten für Kieferorthopädie werden von der PKV nur zu 80% getragen.
    Die fehlenden 20% gibt es auch nach Ende der Behandlung NICHT zurück.


    Sind diese 20%, die ja schon einen heftigen Betrag ausmachen können, bei einer Zahnspange, Mehraufwand, der anteilig zwischen den Eltern aufgeteilt wird, oder muss ich den ganz alleine tragen? Gibt es dazu Urteile?


    Danke und Gruß,
    Martin