Beiträge von upm2

    Hallo Sabine,


    du schreibst, dass du ausziehen würdest. Warum tust du es nicht einfach und verlangst von deinem Ex konsequent eine Nutzungsentschädigung in Höhe der halbe Miete laut örtl. Mietspiegel? Dies dürfte deinen Anteil am Darlehen überkompensieren. Früher oder später wird er nicht mehr für seine eigene Wohnung Miete zahlen wollen und selbst über einen Verkauf nachdenken bzw. dich auszahlen.


    Grüße,
    upm

    Hallo,


    danke für die schnelle Rückmeldung. Nein, Trennungsunterhalt wird nicht bezahlt, im Gegenzug habe ich bislang auf eine Nutzungsentschädigung verzichtet. Wir waren uns einig, dass sich das aufhebt. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann m.E. jedoch eine Entschädigung in Höhe der laut Mietspiegel erzielbaren Miete gefordert werden. Die wäre um einiges höher als das was wir bisher dafür angesetzt haben. Natürlich wird die Trennungsunterhaltsfrage dabei neu aufgeworfen.


    Zusatzfrage: Kann die nicht eingeforderte Nutzungsentschädigung als Trennungsunterhalt in Anlage U der Steuererklärung erfolgreich geltend gemacht werden?


    Viele Grüße,


    upm

    Liebe Forumsteilnehmer,


    nach abgelaufenem ersten Trennungsjahr möchte ich nun von meiner Noch-Ehefrau, die im gemeinsamen Haus lebt, für die Nutzung meines Anteils eine Nutzungsentschädigung ab dem nächstmöglichen Termin verlangen.


    Gibt es hierbei Fristen zu beachten oder kann dies fristlos geschehen, also zum nächsten Monat?


    Vielen Dank und Grüße,
    Uli

    Hallo,


    seit elf Monaten getrennt, möchte ich mit meiner Nochfrau eine gemeinsame Steuerveranlagung für das vergangene Jahr vorzunehmen. Ich habe ihr vorgeschlagen, die zu erwartende Erstattung im Verhältnis unserer Einkommensbeiträge aufzuteilen, sie möchte dagegen die Hälfte der zu erwartenden Erstattung und kündigt an, einer gemeinsamen Veranlagung ansonsten nicht mitzumachen. Nun habe ich drei Fragen:


    a) Gibt es die Verpflichtung zur gemeinsamen Erklärung, wenn der Expartner dies will?
    b) Falls ja, wie wird dies bei einer Weigerung oder wenn der Unwillige einfach eine eigene Erklärung abgibt, durchgesetzt (per Anwalt? Übers Finanzamt?)?
    c) Gibt es Festlegungen für die Verteilung der Rückzahlung?


    Vielen Dank für die Infos.