Beiträge von Kiefer69

    Hallo, da ich leider in den letzten Jahren keinerlei sachdienliche Unterstützung von den zuständigen Jugendämtern erfahren habe, bitte ich um Unterstützung auf diesem Weg.
    Ich habe mich als junger Beamter auf eine kurze Beziehung eingelassen woraus meine Tochter entstanden ist, welche im Juli 2017 18 Jahre wird. Von Beginn an, mußte ich um ein Umgangsrecht kämpfen. Mit der Mutter war / ist nicht zu reden. Ich habe ergo mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht mehrfach ein Umgangsrecht erstritten. Dies wurde von der Mutter überwiegend durch nicht nachvollziehbare Begründungen missachtet (Kind ist krank, Termin vergessen u.a.). Durch mehrfachen Umzug der Mutter mußte ich bei den dann neu zuständigen Gerichten mit dem Umgangsrecht stets von vorn beginnen. Der Mutter wurde dann auch Parentifizierung vom Fachmann bescheinigt. Sie hat jeglichen Kontakt über die vielen Jahre absolut unterbunden (Verleumdungen gegen mich usw.). Auch die Ämter haben mir über die Jahre keinerlei Unterstützung zukommen lassen. Die Sachbearbeiterin, welche wohl gegenüber Vätern etwas voreingenommen war, hat mich stets als Gegner betrachtet und natürlich bezüglich des Nichtzustandekommens des Vater-Tochter-Kontakts mit dem im Vordergrund stehenden Wohl des Kindes argumentiert.. Ich habe über die fast 18 Jahre lt. meinem Titel pro Monat ca. 350,- € an Unterhalt gezahlt. Ich habe über die Mutter keinerlei Informationen- in welchen wirtschaftlichen Verältnissen sie lebt (lt. m.K. verheiratet). Heute lebe ich mit meiner Lebengefährtin und meinen 2 Kinder ( 5 und 9 Jahre) aus dieser Beziehung. Letzte Woche habe ich ein Schreiben vom zuständigen Jugendamt erhalten, wo die Kindesmutter um "Beratung und Unterstützung" bzgl. der Einkommensermittlung von mir gebeten hat. Wortlaut: "Da Ihre Tochter im Juli volljährig wird und von beiden Elternteilen der Unterhalt ermittelt wird, werde ich diese Unterlagen von Ihnen im Juli 2017 nicht mehr neu anfordern- Um den Anspruch berechnen zu lassen, bitte ich um kurzfristige Übersendung der ausgefüllten Anlagen (Bilanzen, Einnahmeüberschußrechnung der letzten 3 Jahre, entsprechende Steuerbescheide usw...)" Meine Tochter wird voraussichtlich in Juli 2018 die Fachhochschulreife erlangen. Wie soll ich mich verhalten?? Kann ich die Auskunft bzgl. der Beistandschaft nach Juli 2017 beibringen? Ist die Mutter weiterhin "zuständig"? Danke