Hallo Search9,
deiner Frau bleibt zunächst erst einmal ein Schonvermögen nach dem SGB in Höhe von 150 € pro Lebensjahr.
Für den Rest, kann sie sich darauf berufen, dass es dem Aufbau einer angemessenen, eigenen privaten Altesvorsorge dient.
War deine Frau mal zur Erziehung eurer Kinder nicht berufstätig z.b. in Elternzeit, und hatt dadurch kein oder kaum eigenes Einkommen? Dann kannst du ausrechnen, was sie in der Zeit eigentlich verdient hätte, aber eingebüßt hat - auch im Hinblick auf ihre Rentenbeiträge. Dafür kommen im Jahr schon über 20.000 € zusammen.
Meines Erachtens müsste sie deutlich mehr Vermögen haben, um dieses für den Kindesunterhalt aufbrauchen zu müssen.
Wenn sie Kapitalerträge daraus erwirtschaftet, dann allerdings gelten allein diese als zusätzliche Einkünfte.
Lg Nilpferd