Beiträge von Nilpferd

    Hallo edy,


    ich habe bereits beim Jugendamt berechnen lassen. Die kommen auf ein bereinigtes Netto von 2600 Euro und möchten weder den Kredit bei der Familie noch die Kapitalerträge meiner Kinder anrechnen. Dadurch fällt der Unterhalt natürlich höher aus.
    Deshalb stellen sich mir diese Fragen.


    Lg Nilpferd

    Hallo edy,


    danke dir. Das Einkommen hat er schon von seinem Anwalt bereinigen lassen. Darunter ist ein privater Kredit, den er bei seinen Eltern seit 2009 hat. Jetzt, da er Unterhalt zahlen muss, fällt ihm ein, dass er den Kredit mal zurückzahlen könnte, 100 € im Monat.
    Ich bin nicht wirklich willig, ihm auch noch die Zinsen meines Kindes zuzugestehen, an denen er sich mit keinem Cent beteiligt hat.


    Lg Nilpferd

    Hallo edy,


    1950 €, wir berechnen das erste mal. Er meint, das wären 246 € für mein Kind - 5 € Zinsen meines Kindes. Er hat noch 2 weitere.


    Für mein Kind ist das erstmal kein Verlust, aber kann ich dem Vater die Inflationsrate entgegenhalten?


    Lg Nilpferd

    Hallo an alle,


    mein minderjähriges Kind hat ein Sparvermögen von ca. 7000 Euro, wodurch ca. 5 € im Monat an Zinsen erwirtschaftet werden. Der Vater hat keine Einzahlungen auf dieses Ersparte vorgenommen, möchte aber die Kapitalerträge von seiner Unterhaltsschuld abziehen. Daher stellt sich mir die Frage, sind jegliche Zinseinnahmen auch in kleiner Höhe vom Unterhaltsbedarf abzuziehen?
    Meines Erachtens dürfte, wenn überhaupt, höchstens die Hälfte, also 2,50 € abgezogen werden. Ich habe noch Kosten für Porto und Fahrten zur Bank gegen gerechnet. Dann bleibt eigentlich nichts übrig. Was meint Ihr dazu?


    Lg Nilpferd

    Hallo bissig,


    du meinst, wenn in der Auskunftsaufforderung nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass man eine Steuererklärung erhalten möchte, dann muss diese auch nicht vorgelegt werden?


    Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen Ob oder ob nicht, das kann der Unterhaltsberechtigte aber nicht wissen.
    Und daher reicht es dann nicht aus, zu schreiben, "Auskunft für den Zeitraum xyz über Einkommen und Vermögen und entsprechende Belege"?


    Lg Nilpferd

    Hallo answerai,


    wenn es dir wichtig ist, dein Kind zu sehen und der Mutter auch, dass Eure Tochter dich sehen kann, weil sie auch dich braucht, dann sprich mit deiner Ex und erkläre ihr, dass die Fahrten eine große finanzielle Belastung für dich sind.


    Wenn sie dir trotzdem so gar nicht entgegen kommt, hast du leider keine Handhabe. Tut mir leid.


    Musste deine Tochter die Kita wechseln? Hast du dem zugestimmt? Ist deine Ex näher an ihre Arbeitsstätte gezogen?


    Lg Nilpferd

    Hallo Search9,


    deiner Frau bleibt zunächst erst einmal ein Schonvermögen nach dem SGB in Höhe von 150 € pro Lebensjahr.


    Für den Rest, kann sie sich darauf berufen, dass es dem Aufbau einer angemessenen, eigenen privaten Altesvorsorge dient.
    War deine Frau mal zur Erziehung eurer Kinder nicht berufstätig z.b. in Elternzeit, und hatt dadurch kein oder kaum eigenes Einkommen? Dann kannst du ausrechnen, was sie in der Zeit eigentlich verdient hätte, aber eingebüßt hat - auch im Hinblick auf ihre Rentenbeiträge. Dafür kommen im Jahr schon über 20.000 € zusammen.


    Meines Erachtens müsste sie deutlich mehr Vermögen haben, um dieses für den Kindesunterhalt aufbrauchen zu müssen.


    Wenn sie Kapitalerträge daraus erwirtschaftet, dann allerdings gelten allein diese als zusätzliche Einkünfte.


    Lg Nilpferd

    Hallo Gauss,


    meines Erachtens verringert sich der Anteil deines Wohnwertes nur, wenn es weitere Miteigentümer an diesem Haus gibt.
    Du bist Alleineigentümer und möchtest vermieten? Dann wird dir vermutlich der volle Wohnvorteil zzgl. Mieteinnahmen als Einkünfe angerechnet.


    Lg Nilpferd