Guten Abend zusammen,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Die Gemengelage hat sich etwas geändert, weiter unten mehr dazu.
Also, der Junge besucht die BOS I, die zur fachgebundenen Fachhochschulreife führt wenn die Abschlussprüfung bestanden wird. Hierzu hat er unseren Segen, auch wenn wir, wie hier auch vermutet wird, Zweifel haben ob die Trauben nicht doch zu hoch hängen. Andererseits kommst du heute mit einer Ausbildung als Verkäufer (korrekt, Schmalspurausbildung über die Agentur für Arbeit da keine Lehrstelle in Sicht) nicht viel weiter.
Ob er es denn packt liegt bei ihm, dann muss man halt richtig Gas geben!
Bezüglich der UH-Pflicht dachte ich bisher schon das diese besteht. Nach Sek 1 hat er eine Ausbildung nach den Sommerferien angefangen, wurde allerdings in der Probezeit gekündigt. Hat dann von Okt. bis April des Folgejahres "nichts" gemacht und kam ab Mai in die Massnahme der Agentur für Arbeit. Hier ergab sich dann die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann die er allerdings nach 2 Jahren als Verkäufer beendet hat. Das 3. Jahr das zum Einzelhandelskaufmann führt, wollte er nicht da es ihm in Zeiten von Online Shopping nichts mehr bringt. Diese Entscheidung traf er im Herbst 2016, 1,5 Jahre nach Beginn der Maßnahme.
Man muss dazu wissen, das er durchaus das Potential zum faulsten Schüler ever hatte, daher war nicht mehr drin als eine Ausbildung im Einzelhandel.
Der Abschluss der Realschule, die unfreiwillig abgebrochene Ausbildung, die 6-monatige "Auszeit", die Ausbildung über die Maßnahme und nun der Wunsch nach Berufsoberschule ergab für mich bisher durchaus ein schlüssigen Ausbildungsgang. Nun habe ich mal im Internet nach dem Schule-Ausbildung-Studium Werdegang recherchiert. Hier sagt der BGH ja ganz klar das in diesen Fällen die klassische Anwendung der Abitur-Ausbildung-Studium nicht greifen kann da nicht zu erwarten ist das das Kind nach einer Ausbildung noch mal studiert, bzw. somit nach der Ausbildung die UH-Pflicht endet
( BGH in den Leitsätzen eines Urteils vom 17. Mai 2006 Folgendes aus (XII ZR 54/04):
Die Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen ist nicht auf Ausbildungsabläufe übertragbar, in denen nach einem Realschulabschluss zunächst eine Lehre, dann die Fachoberschule und später die Fachhochschule absolviert wird. In solchen Fällen ist nur dann von einer einheitlichen, von den Eltern zu finanzierenden Berufsausbildung auszugehen, wenn schon bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt wurde (mit Hinweis auf weitere, frühere Entscheidungen).
--> und genau hier möchte ich nun ansetzen: Wenn bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschliesslich Studium angestrebt wurde.
Hintergrund: Hier werden jetzt Forderungen erhoben die jeglicher Grundlage entbehren, hier ist die Rede von bis zu 450 Euro / Monat. Der "Antrieb" für diesen Sinneswandel liegt im Begehren der KM, die seit jeher versucht permanent Spitzen zu setzen und den Jungen mit, meiner Meinung nach, falschen Informationen füttert. Ich möchte und werde meinen Sohn weiterhin unterstützen, allerdings möchte ich jetzt definitiv wissen was es mit dem Unterhalt auf sich hat. Ist dieser Ausbildungsweg unterhaltspflichtig oder nicht (Weg: Schule, Lehre, Fachoberschule) Ein Studium kann sich da ja evtl. auch noch dranhängen.... Mir ist wichtig das ich weiss woran ich bin und worauf ich mich einzustellen habe.
Danke für euer Gehör
Gruss
Thorsten