Beiträge von Katja0110

    Hallo an alle,
    vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin ein Laie auf diesem Thema, hab immer brav gezahlt und nun das. Wir hatten eine ganz eigene Regelung. Ich habe einen Teil überwiesen und alle anderen Bedürfnisse wie Kleidung, Kosemetik, Schulbücher, Klassenfahrten etc bezahlt. Umgeschlagen habe ich mehr als 400 Euro im Monat geleistet, weit mehr als ich müsste. Aber es zählt wohl nur das was ich überwiesen habe, zumindest habe ich das jetzt raus gefunden. Naja, mein Fehler. Der KV hat natürlich nur das angegeben was ich überwiesen habe, wie ich jetzt erfahren habe.
    Ich hatte zwischenzeitlich auch schon mit dem Jugendamt telefoniert und mit einem Anwalt. Da ich ja zahle, und es auch weiterhin tun werde, habe ich den Anwalt außen vor gelassen, da er auch sehr teuer ist. Ich danke Euch für die zahlreichen Tipps.


    VG
    Katja

    Hallo zusammen,
    ich benötige mal etwas Rat in einer Angelegenheit zum Kindesunterhalt.
    Also ich als Mutter leiste seit dem meine Tochter bei Ihrem Vater lebt regelmäßige monatliche Unterhaltszahlungen in vereinbarter Höhe. Der Vater und ich haben ein freundschaftliches Verhältnis, es ist also alles ok.
    Er ist aber Langzeitarbeitslos und bezieht Leistungen von der ARGE. Er lebt also mit meiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft. Nun bekommt er seit Nov. 2014 Leistungen für unsere Tochter von der ARGE. Unsere Tochter wird jetzt im September 18 und nun hab ich ein Schreiben von der ARGE bekommen, wo ich aufgeforderte werde meine Einnahmen und Ausgaben aufzuschlüsseln.
    Des weiteren schreibt die ARGE das eventuelle Unterhaltsnachzahlungen ab dem 01.08.2017 an die ARGE zu zahlen sind. Nun meine Frage.


    1. Darf die ARGE von mir als Unterhaltspflichtigen überhaupt Nachzahlungen verlangen, da ich und der KV uns ja über den gezahlten Unterhalt einig waren?
    2. Muss ich vor der ARGE offen legen wie meine finanzielle Situation ist? Ich dachte immer das darf einzig das Kind in Auftrag geben.
    3. Wenn die ARGE zuviel gezahlt hat, deren Meinung nach, dürfen die das rückwirkend bei mir einfordern, obwohl ich es gar nicht war die die Leistungen beantragt hat, sondern der KV?
    4. Welche Ausgaben kann ich anrechnen lassen auf mein unterhaltspflichtiges Nettoeinkommen?


    VG
    Katja