bissig : ja so ist es. Es wurde schriftlich beschlossen in der Mediation und als Beschluss festgehalten.
Also stelle ich die Zahlungen für Sie ab Januar einfach ein, korrekt?
bissig : ja so ist es. Es wurde schriftlich beschlossen in der Mediation und als Beschluss festgehalten.
Also stelle ich die Zahlungen für Sie ab Januar einfach ein, korrekt?
Wir haben uns in der Mediation auf den 31.12.2017 geeinigt. Jedoch ist da halt beschrieben, dass man darüber hinaus geltende Ansprüche erneut prüfen kann. Dies wurde per Gericht so beschlossen.
sie ist mit Ihrem Partner dann im Januar über 2 Jahre zusammen und verlobt.
Hi. Vielen Dank erstmal für euer Feedback.
Wir hatten eine gerichtliche Mediation. Wenn jemand Ansprüche hat, können diese nach den 31.12.2017 wieder geprüft werden. Ich werde Ihren Unterhalt dann auch einbehalten.
Frage mich dann natürlich, kann Sie trotz Lebenspartnerschaft Ansprüche geltend machen?
Hallo Forum,
meine Ehedauer war 4,5 Jahre, daraus sind 2 Kinder entstanden. (6 und 7) . Betreuung OGS bis 16 Uhr.
Scheidung war o6.2015.
Mein Exfrau ist seid über 2 Jahren neu verlobt und Sie leben zusammen. Beide sind berufstätig.
Wie lange muss ich Ehegattenunterhalt zahlen? In einer Mediation haben wir bis 31.12.2017 vereinbart. Wobei dann geprüft werden kann, ob weiter und in welcher Höhe gezahlt werden muss.
Vielen Dank