Beiträge von Erziehung2017

    Hi. Vielen Dank erstmal für euer Feedback.


    Wir hatten eine gerichtliche Mediation. Wenn jemand Ansprüche hat, können diese nach den 31.12.2017 wieder geprüft werden. Ich werde Ihren Unterhalt dann auch einbehalten.


    Frage mich dann natürlich, kann Sie trotz Lebenspartnerschaft Ansprüche geltend machen?

    Hallo Forum,


    meine Ehedauer war 4,5 Jahre, daraus sind 2 Kinder entstanden. (6 und 7) . Betreuung OGS bis 16 Uhr.


    Scheidung war o6.2015.


    Mein Exfrau ist seid über 2 Jahren neu verlobt und Sie leben zusammen. Beide sind berufstätig.


    Wie lange muss ich Ehegattenunterhalt zahlen? In einer Mediation haben wir bis 31.12.2017 vereinbart. Wobei dann geprüft werden kann, ob weiter und in welcher Höhe gezahlt werden muss.




    Vielen Dank