Hi TK
zum ersten: werden ich mal machen. Es ist hat schon moralisch schlecht, dass er sich nicht drauf einlässt, aber gut....
zu zweiten: Er hat einen Titel was festgesetzte Umgangsgzeiten und was Aufenthaltbestimmungsrecht betrifft. Das war ein richterlicher Vergleich. Es war vor ca. 5 Jahren, da war sie 10 Mitlerweile ist sie 15......Sie will aber nicht mehr bei ihm wohnen......bzw traut es sich nicht, ihm so zu sagen. Nur, dass sie erst mal bei Mama wohnt und ihn max mal sehen möchte....