Beiträge von toschi68

    Hi TK


    zum ersten: werden ich mal machen. Es ist hat schon moralisch schlecht, dass er sich nicht drauf einlässt, aber gut....


    zu zweiten: Er hat einen Titel was festgesetzte Umgangsgzeiten und was Aufenthaltbestimmungsrecht betrifft. Das war ein richterlicher Vergleich. Es war vor ca. 5 Jahren, da war sie 10 Mitlerweile ist sie 15......Sie will aber nicht mehr bei ihm wohnen......bzw traut es sich nicht, ihm so zu sagen. Nur, dass sie erst mal bei Mama wohnt und ihn max mal sehen möchte....

    Guten Morgen,


    mich interessiert folgendes:


    Das Kind (15 Jahre ) wohnt beim Vater und kommt alle 14 Tage zur Mutter. Der Vater erhält zurecht Kindergeld. Das Kind ist orndungsgemäss auch beim Vater gemeldet. Alles gut soweit.


    Nun entschließt sich das Kind vorübergehend, nicht mehr beim Vater wohnen zu wollen, sondern bei der Mutter wieder, da das Kind sich mit dem Vater zerstritten hat und auch eigentlich gar nicht mehr zurück möchte, sich aber nicht traut, ihm das vor den Kopf zu werfen. Für die Mutter kommen ja nun erhöhte Kosten auf und sie könnte das KG natürlich gebrauchen. Der Vater wehrt sich aber dagegen, das KG "auszuzahlen" bzw der Mutter anteilmässig etwas abzugeben.


    Welche Möglichkeiten hat die Mutter nun? Eine vernünftige Konversation ist mit mit Kindesvater nach mehreren Versuchen nicht mehr möglich......Dieser beharrt auch einen Titel von vor5 Jahren............


    Danke für zahlreiche Tips...


    LG

    Hallo Thorsten,


    vielen Dank für die Antowrt erst mal. Wo steht das denn so geschrieben? Finde leider nichts......


    Ergo müsste ich ja jetzt die Zahlung einstellen, bis er die Zusage hat.....richtig? Anderseits, wenn er die Zusage nächsten Monat bekommen würde für z. B. August 2018, würde er ja folgendes erhalten:


    Seine Einkommen aus dem Nebenjob (400) + Kindesunterhalt (z.b. 300) + KG (194). Also knapp 900 Euro 1 Jahr lang.....Viel oder für einen 20 jährigen....

    Hallo und guten Morgen,


    ist ein Einkommen aus einem Nebenjob (€ 400,-) des volljährigen Kindes, welches bei der Mutter wohnt, auf den Kindesunterhaltn anrechenbar?


    Bisher bekommt das Kind quotenmäßig den Unterhalt beider Eltern und lt. Düsseldorfer Tabelle. Das Kind hat letzten Sommer ABI gemacht und studiert und bis heute ganz normal Kindesunterhalt bezogen. Das Studium wurde im Winter abgebrochen. Nun läuft eine Bewerbung um eine Ausbildungsstelle (HIer weiss ich, dass eine zukünfigte Ausbildungsvergütung mit Abug dieser Pauschalen von € 90,- Euro angerechnet wird). Aufgrund der Zeit wird der Ausbildungsplatz aber frühestens im August 2018 geplant.
    Nun hat das Kind einen Nebenjob angefangen (€400,-). Im Netz finde ich nicht die richtige Antwort.


    FRAGE: Muss der Vater nun bis zu Beginn einer evtl. Ausbildung weiterhin seinen Unterhalt zahlen oder werden die €400,- dagegen gerechnet? ( In diesem Fall ist der Unterhalt des Vater eg darunter und die Folge wäre KEINEN Unterhalt)


    Für Antworden bin ich sehr dankbar.


    LG :)