Beiträge von Daddy

    Moin.
    Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen:)
    Bin ein alleinerziehender Vater eines 9 Jährigen Kindes . Zwei weitere Kinder leben jeweils bei Ihren Müttern.( 3 Kinder von 3 Müttern ) Mangelunterhalt:
    Verdiene 1400 ,- netto, selbstbehalt 1080,- . Der Rest wird durch drei Kinder geteilt.
    Für mein bei mir lebendes Kind erhalte ich jetzt wieder UVG!
    Nun meine Frage Nr 1 :
    Habe eine neue Partnerin, sie ist berufstätig und verdient mehr als Ich. Sie ist im Besitz einer Eigentumswohnung.
    Wenn mein Kind und ich bei Ihr einziehen , wird mir 10% vom Selbstbehalt ( ca 980,- verbleibend) abgezogen, soweit richtig oder?


    Frage Nr 2 :
    Da wir ja wieder UVG erhalten, bleibt es ja auch bestehen wenn wir zu meiner neuen Partnerin ziehen , oder ?


    Frage Nr 3 :
    Wie verhält es sich wenn wir heiraten ?
    Wird Ihr Einkommen dann mit angerechnet?
    UVG würden wir dann nicht mehr bekommen oder?


    Vielen lieben Dank