Beiträge von Willy

    Hallo !


    Hierzu habe ich folgendes gefunden:


    Die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in sind in Schleswig-Holstein für beruflich Vorgebildete im Bundesvergleich relativ niedrig. Ein mittlerer Bildungsabschluss kann in Verbindung mit einem Abschluss in einem anerkannten fachfremden Ausbildungsberuf ausreichen, um eine Zulassung zu Erhalten. Pädagogische Praxiserfahrungen im Vorfeld der Ausbildung sind für diese Personengruppe nicht notwendig.


    Allerdings können Fachschüler/innen in der vollzeitschulischen- wie auch der teilzeitschulischen Ausbildungsform nur auf den Personalschlüssel angerechnet werden und darüber mit einer Vergütung während ihrer praktischen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung rechnen, wenn Sie den Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in führen. Bei Fachschüler/innen ohne diesen Berufsabschluss ist dies erst nach Abschluss der sog. „Mittelstufe“ der Fall. Die „Mittelstufe“ endet mit dem Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in in der vollzeitschulischen Ausbildungsform zum/zur Erzieher/in nach zwei Jahren, in der teilzeitschulischen Form entsprechend später. Bei der sogenannten praxisintegrierten Ausbildung (PiA) werden auch fachfremd Vorgebildeten von Beginn der Ausbildung an Vergütungen gezahlt. Diese werden über Eigenmittel der Träger finanziert.



    VG


    Willy

    Hallo timekeeper,


    vielen Dank für Deine Antwort :thumbup:


    Der 2. Teil Deiner Nachricht ist mir wohl bekannt ;)


    Da es im Netz unterschiedliche Auslegungen bzw nur ältere Berichte zu dem Thema gibt, erhoffe ich mir noch eine Nachricht von einem "Betroffenen" aus SH, der ein Urteil etc in dieser Sache hat.


    VG


    Willy

    Hallo TK !


    Er lebt bei seiner Mutter.Diese dürfte jedoch kaum über dem Selbstbehalt verdienen....
    Was mich an dieser Sache stutzig macht:


    Er muss sich für den Erzieher erneut bewerben bzw. wird nur bei einem bestimmten Notenschnitt für den Erzieher zugelassen.
    Seine Freundin hat nach dem Assistenten aufgehört um "endlich" Geld zu verdienen, und hat auch sofort eine Stelle als Assistentin bekommen.


    Wenn er also z.B den Schnitt nicht schafft, hat er ja auch eine 1. Ausbildung.....
    Somit sehe ich den Erzieher als 2. Ausbildung .


    VG Willy

    Hallo !


    Vielen Dank für Deinen Eintrag....
    Er hat den Haupschulabschluss gemacht und dann in 2 Jahren den Realschulabschluss nachgeholt.
    Danach 1 Jahr FSJ in einer Schule für Menschen mit Behinderung und nun 2 Jahre Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten.
    Hiermit ist er im Sommer fertig.Ich denke ich kann ihm keinen Vorwurf machen ;)


    VG


    Willy

    Hallo !
    Mein Sohn ist 22 Jahre alt, und macht an einer Berufsfachschule in SH eine 2 Jährige Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten.
    Er bekommt derzeit Schülerbafög , Kindergeld sowie von mir Unterhalt. Er möchte ab Sommer, soweit er die Aufnahmebedingungen der Schule erfüllt nochmals 3 Jahre zum Erzieher dranhängen.
    Hat jemand Erfahrung, ob ich ab Sommer mit der Unterhaltszahlung rechtlichl "durch" bin, oder ich auch die nächsten 3 Jahre für Ihn Unterhalt zahlen MUSS ?
    Ich möchte Ihn gegebenen falls mit einer geringeren Summe weiterhin unterstützen...es geht mir hier eben nur um die PFLICHT...


    Vielen Dank für Eure Meinungen/Erfahrungen LG Willy

    Hallo Freunde ;)


    Auch bei mir geht die Zeit ins Land und die Kinder werden groß.
    Nachdem ich lange ein Mangelfall war, kann ich nun für die Kinder voll zahlen und möchte dies (möglichst ohne Anwalt) nun selbst berechnen.


    Ich habe derzeit ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1950 Euro.

    Kind 1: 21 Jahre - Ausbildung zum Erzieher - 192 Euro KG und 231 Euro Schüler Bafög - lebt bei der Mutter
    Kind 2: 19 Jahre - Ausbildung zum Piloten bei der Bundeswehr - ca. 1600 Euro Netto - lebt neben der Kasere bei der Mutter
    Kind 3: 15 Jahre - Schüler - 198 Euro KG - lebt bei der Mutter


    Alle leben in Schleswig - Holstein


    Meine Rechnung:


    Kind 1: 580 Euro Kindesunterhalt Minus 192 Euro KG Minus 231 Schüler Bafög = 157 Euro Restsumme
    Kind 2: Besteht keine Unterhaltspflicht mehr
    Kind 3: 506 Euro Kindesunterhalt Minus 99 Euro KG = 407 Euro Restsumme


    Zahlbetrag K1-K3: 564 Euro


    Die Kindesmutter arbeitet auch, jedoch habe ich sie in der Rechnung nicht berücksichtigt, da mir auch nicht bekannt ist, ob sie mehr als den Selbstbehalt verdient. Also gehe ich unter den o.g. Umständen von 564 Euro Zahlbetrag für mich aus... ?
    Oder mache ich irgendwo einen Gedankenfehler ?
    Lt. den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des S.-H. OLG lese ich es so, das auch das Schüler Bafög VOLLständig anzurechnen ist.
    Über Eure Meinungen zu meiner Rechnung würde ich mich sehr freuen !


    Vielen Dank im voraus


    LG Willy