Hallo !
Hierzu habe ich folgendes gefunden:
Die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in sind in Schleswig-Holstein für beruflich Vorgebildete im Bundesvergleich relativ niedrig. Ein mittlerer Bildungsabschluss kann in Verbindung mit einem Abschluss in einem anerkannten fachfremden Ausbildungsberuf ausreichen, um eine Zulassung zu Erhalten. Pädagogische Praxiserfahrungen im Vorfeld der Ausbildung sind für diese Personengruppe nicht notwendig.
Allerdings können Fachschüler/innen in der vollzeitschulischen- wie auch der teilzeitschulischen Ausbildungsform nur auf den Personalschlüssel angerechnet werden und darüber mit einer Vergütung während ihrer praktischen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung rechnen, wenn Sie den Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in führen. Bei Fachschüler/innen ohne diesen Berufsabschluss ist dies erst nach Abschluss der sog. „Mittelstufe“ der Fall. Die „Mittelstufe“ endet mit dem Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in in der vollzeitschulischen Ausbildungsform zum/zur Erzieher/in nach zwei Jahren, in der teilzeitschulischen Form entsprechend später. Bei der sogenannten praxisintegrierten Ausbildung (PiA) werden auch fachfremd Vorgebildeten von Beginn der Ausbildung an Vergütungen gezahlt. Diese werden über Eigenmittel der Träger finanziert.
VG
Willy