Beiträge von Jay87

    Danke für die Antworten. Die Schule geht wohl bis Ende diesen Jahres (wenn seine Noten entsprechend sind).

    Ja es war ein Arbeitsunfall und er bekommt eine Art Rente (keine Ahnung was für eine und wie viel).

    Welcher Arzt das festgestellt hat, können wir auch nicht konkret beantworten.

    Ich weiß, viele Infos haben wir nicht aber daran können wir leider nichts ändern.

    Hallo Timekeeper,


    danke für deine Antwort. Auf eine Tagesschule wollte der Junge nicht. Er wollte unbedingt auf eine Abendschule (Klar, sind ja dann nur 4 Tage anstatt 5).

    Was das gesundheitliche betrifft: er hat eine Dachdecker Ausbildung begonnen und ist dabei von der Leiter gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Mittlerweile ist alles wieder gut, allerdings ist er Laut Arzt wohl für diesen Beruf nun ungeeignet.

    Den Titel bekommen wir von der KM ausgehändigt.

    Der 16 Jährige lebt in einem betreuten Wohnen (durch das Jugendamt, entsprechend zahlt mein Mann anhand seines Einkommens für die Unterkunft, Unterhalt muss während des betreuten Wohnens nicht zusätzlich gezahlt werden).

    Mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst und bekommt (mit Zulage) ca. 2670€ im Monat raus. (Wie das mit dem 13. Monatsgehalt aussieht, wissen wir noch nicht, dafür ist er noch nicht lang genug dort beschäftigt).

    Hallo liebe Gemeinde,


    folgender Sachverhalt:

    Kind (fast 18) hat nach Erlangen seines Hauptschulabschlusses eine Ausbildung begonnen, welche aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste.

    Nun wird er 18 und ist zur Zeit in einer Abendrealschule (4 Abende in der Woche á 5 Stunden) um einen Realschulabschluss nachzuholen (hat Hauptschulabschluss nach Klasse 10).


    Wie sieht das mit der Unterhaltspflicht des Vaters aus (hat 2 weitere Kinder 16 und 11 Jahre alt, eins lebt in einer Einrichtung für die er 300€ für die Unterkunft zahlt und ein Kind lebt bei ihm und seiner neuen Frau) sobald der Junge volljährig ist?

    (Mutter des fast 18 jährigen befindet sich selbst in Ausbildung und liegt unter dem Selbstbehalt)

    Kann man dem Jungen zumuten nebenbei zu arbeiten um für seinen Lebensunterhalt weitestgehend selbst aufzukommen?

    Oder muss der Vater weiterhin Unterhalt zahlen?


    Im voraus möchte ich mich bereits bedanken.

    Guten Tag,


    mein Mann hat aus erster Ehe 2 Kinder, welche bei der Mutter leben. Sie sind nun seid 11 Jahren auseinander.
    Nun kann es sein, dass der jüngste (14)bei uns einziehen wird. (Verschiedene Gründe, der Vorschlag kommt von der Mutter und wir sind einverstanden damit).


    Nun zu meinen Fragen:
    Vorab: der Schulwechsel würde ohne Probleme stattfinden.
    was müssen wir nun alles machen? (Mein Mann hat das gemeinsame Sorgerecht und auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht). Wir wollen alles möglichst ohne Anwälte etc. klären.
    An welche Stellen (Behörden etc.) müssen wir uns wenden, damit alles Hand und Fuß hat?
    Mein Mann hat einen Unterhaltstitel, kann man den einfach auflösen? (Der Sohn würde ja dann hier leben).
    Kann ich den Sohn quasi als Pflegekind "aufnehmen"? (Hintergrund: ich würde mich hauptsächlich um alles kümmern, da mein Mann ganztags arbeitet und da ich ja kein Sorgerecht habe, würde es, denke ich mal, einiges vereinfachen, z.b. Arztgänge, Therapie, Schule etc.)


    Hoffe ich habe nichts vergessen zu erwähnen.
    Ich wünsche allen ein schönen Sonntag.