Glaube, es liegt eher daran, dass ein EFH mit 140 m2 Wohnfläche zu groß für eine einzelne Person ist.
Beiträge von Desperate-Man
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Diese Aussage habe ich von einem Anwalt für Familienrecht.
Der Steuerklassenwechsel ist bereits berücksichtigt...ich bin Beamter, deshalb habe ich nicht so viel Abzug beim Wechsel von IV auf I .
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Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.
Der Eingangspost beschreibt die Situation nach der Scheidung.
Momentan habe ich ein höheres Einkommen ca. 3000 €.
Die Immobilie ist auch Heute belastet. Es erfolgt dann eine Umschuldung.
Mittlerweile habe ich mich durch weitere Posts durchgewühlt mit dem Ergebnis:
Nach der Scheidung:
Einkommen 2750 €
Wohnvorteil 1400 €
- abzugfähige Kosten ca. 800 €
( Tilgungszinsen, Hausversicherung + Altersvorsorge + Fahrtkosten + Krankenversicherung )
Bereinigtes Nettoeinkommen = 3350 €
Das heißt Kindesunterhalt = 818 €Beim Kindesunterhalt gibt es keinen Selbstbehalt, sofern Du eine selbstgenutze Immobilie hast. Auch wenn diese noch belastet ist.
Rutscht Du so wie ich unter den Selbstbehalt und kannst von dem was übrig bleibt nicht mehr leben, bleibt Dir nichts anderes übrig, als :
- Nebenjob suchen
- Teilvermieten oder gar das komplette Haus
- oder die Immobilie zu veräußernHauptsache ist, Du kannst den Kindesunterhalt bedienen.
Gruß
P.S. Wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte.
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Hallo ,
folgendes Fallbeispiel:M & F befinden sich im Trennungsjahr. 2 Kinder beide 8 Jahre alt.
M will F Immobilie abkaufen.
F hat vor sich mit dem Erlös eigene Immobilie zu kaufen.
Nettogehalt M 2750 €
Nettogehalt F 1350 €
F verzichtet auf nachehelichen Unterhalt.
M bewohnt dann Immobile alleine: 827 € ( Tilgung + Zinsen )
Kindesunterhalt bis zur Scheidung 674 €
Kaltmiete Wohnvorteil nach Scheidung 1400 €Frage: Hat M einen Selbstbehalt nach der Scheidung, wodurch der Kindesunterhalt angepasst wird?
Kann M dazu verpflichtet werden, entweder die Immobilie zu vermieten oder zu veräußern, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen ?
Vielen Dank
Vielen Dank