Ja - aber mich interessieren hier nähere Zahlen. Gibt es dazu irgendwo Infos?
ZitatDenn durch ihre Eheschliessung ist ihr Ehemann verpflichtet, für sie auch finanziell zu sorgen. Sie kann ihren Verdienst also zumindest teilweise einsetzen, um ihre Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen. Man müsste insoweit natürlich wissen, ob der Ehemann zum Unterhalt seiner Frau in der Lage ist.
Bedeutet für mich, das ein Teil ihres Verdienstes für den Kindesunterhalt verwendet werden kann - aber wie wird das berechnet? Wieviel sie zahlen müsste und ob überhaupt?
Vielen Dank...