Beiträge von Pat

    Hallo TK,


    OK, verstanden. Dann hoffen wir einmal, das sich das SGB II auch so anwenden lässt, weil uns das JC ja schon darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Tochter ja nun 3 Jahre nicht arbeiten gehen kann.
    Aber wir gehen davon aus, dass wenn das mit dem Unterhalt für die Tochter nicht klappt und wir hier Recht bekommen sollten, dass dieser Unterhalt für das Enkelkind dann von den Grosseltern gefordert wird.
    Zur Info:
    Ebenfalls habe ich genau über dieses JC gelesen, dass es für jeden 2ten Hartz IV Bescheid verklagt wird, weil er wohl nicht rechtmässig ist und 58 % der Fälle werden von den Klägern gewonnen.


    Danke und Grüsse

    Hallo Edy,


    Unterhalt - Grosseltern - alle vier


    Tja dies bleibt wohl alleine auf uns sitzen, seine Exfrau hat keinen Job, und die Eltern des Vaters des Kindes (unseres Enkelkindes) werden wohl schon für Ihren Sohn aufkommen müssen, in dieser Richtung wissen wir leider überhaupt nichts.
    Aufgrund der Schreiben des JC gehen wir allerdings davon aus, dass der Kindesvater nichts beisteueren kann...
    Aber das mit seinen Eltern, halten wir auf jeden Fall fest und werden weiter damit arbeiten.
    Vielen Dank für deine Hilfe.
    Grüsse

    Hi Timekeeper,


    vorab, wir kümmern uns ja auch um unseren Krempel, wir sind einen Monat vor Eintreten der Volljährigkeit zum Anwalt und seitdem läuft das mit der Herausgabe des Titels ja schon und ein Gerichtsverfahren steht ebenfalls schon an.
    Aber man muss auch bedenken, dass es sich hier um 2 Fälle handelt, die man nicht in einen Topf werfen kann.
    Natürlich werden wir versuchen den Titel zu erhalten und wenn dies klappt, wären wir aus der Nummer raus, und zwar aus beiden, zumindest zukünftig, lt. Anwältin.


    Obwohl ich nicht verstehen kann, dass da das Gerichtsurteil mit Festlegung des Unterhalts plötzlich aufgehoben wird...
    Man sollte zusätzlich bedenken, dass wir von der Schwangerschaft auch erst kurz vor dem Anwaltsbesuch erfahren haben und das durch puren Zufall, ansonsten wüssten wir bis heute nicht Bescheid.
    Wenn man sich die Umstände einmal genauer ansieht, haben wir nichts versäumt oder haben uns zu spät gekümmert.


    Aber vielen Dank für die Anmerkungen.


    Herzlichst

    Hi Edy,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Das JC lehnt es schlichtweg ab, uns zu informieren, was die Tochter die letzten 2 Jahre gemacht hat.
    Standpunkt des JC ist, dass man auf jeden Fall Unterhalt zahlen muss bis das Kind volljährig ist.
    Setzt uns aber ebenfalls darüber in Kenntnis, dass Sie ja ein Kind hat, damit die nächsten Jahre nicht arbeiten gehen kann und wir dafür aufkommen müssen, da vom Vater des Kindes nichts zu holen ist(frei übersetzt)....


    Um dann einfach mal alles zusammenzufassen:


    Heisst das für uns erst mal rückwirkend sowie die kommenden 3 Jahre zahlen, wir reden hier hochgerechnet über einen Betrag von ca. EUR 19.000,00....


    Ist das richtig so...


    Danke vorab


    P. S. Taste Fragezeichen geht nicht....

    Hi Timekeeper,


    erst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und nun zur Sachlage:


    Der Titel geht über die Volljährigkeit hinaus, wir sind aber bereits dabei diesen abändern zu lassen, das Gerichtsverfahren steht aber noch aus.
    Habe ich das richtig verstanden, dass die Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, obwohl Sie noch bei der Mutter lebt....
    Ich habe mir gerade den Pharagraphen durchgelesen, aber da steht das eine Schwangere davon ausgeschlossen ist, also dieser dann wohl nicht zum Tragen kommt, sehe ich das richtig...


    Also heisst das für uns zusammengefasst:
    Wir müssen rückwirkend von März 2016 bis heute erst einmal nachzahlen und das weiterhin, weil der Vater des Kindes nicht arbeiten geht. Sorry und wie lange soll das dann gehen...
    Wahrscheinlich bis der Titel abgeändert worden ist..


    Irgendetwas stimmt mit unserem Rechtssystem da überhaupt nicht...


    P.S. Sorry aber mein Fragezeichen funktioniert leider nicht.


    LG und danke vorab für die Antwort

    Hallo Zusammen,



    ich hätte da mal eine Frage oder eigentlich mehrere.


    Erst einmal unsere Familiensituation:
    Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren verheiratet, ich habe einen Sohn (20) der studiert
    und hier bei uns im Haushalt lebt.
    Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gekauft und wir sind beide voll berufstätig, mein Mann im Ausland.


    Mein Mann hat mit seiner Exfrau 2 Kinder, Sohn (21) und Tocher (18).
    Er hat seit der Scheidung regelmässig den Unterhalt bezahlt, der damals vom Gericht festgelegt worden ist. Exfrau und Kinder erhalten seitdem zusätzlich Hartz IV.
    Die Exfrau war seit der Geburt der Kinder nicht mehr berufstätig und ist es bis heute nicht.


    Nun wurden wir 2015 das erste Mal vom Jobcenter geprüft, mit dem Ergebnis, dass wir weiterhin den Unterhalt bezahlen müssen und frühestens Feb. 2017 wieder geprüft werden würden.
    Feb. 2016 erhielten wir eine erneute Prüfung, der Grund war die Aufnahme einer Lehre seines Sohnes. Wir haben alle angeforderten Unterlagen zugesandt, bis auf die Steuererstattung aus dem Ausland, die bis dato noch nicht eingegangen war, dieser Bescheid steht bis heute noch aus.
    Wir haben aber die Berechnung des Steuerberaters mit dem errechneten Betrag zugeschickt.
    Nun wurde uns rückwirkend bis März 2016 eine Neuberechnung für den Sohn zugesandt mit der wir vollkommen einverstanden sind und welche wir auch vollständig bis Juli 2018 erfüllen werden.


    Das Hauptproblem liegt bei der Tochter.
    Wir wissen definitiv nur, dass Sie die Schule abgeschlossen hat.
    Wir haben die Info, wissen aber nicht ob dies richtig ist, dass Sie nach der Schule eine Lehre begonnen hätte, dieser aber abbrechen musste, weil Sie ein Kind (August 2017) bekommen hat.
    Das Jobcenter möchte uns hierrüber auch keine Auskunft erteilen, da es der Meinung ist, dass der Tochter der Unterhalt bis 18 sowieso zustehen würde.
    Aus diesem Grund fordert das Jobcenter EUR 400,00 mtl. seit März 2016 rückwirkend, abzüglich des gezahlten Unterhalts von EUR 180,00, also in Summe EUR 220,00.
    Wir haben vom Gericht den Bescheid, dass wir nur EUR 180,00 für Sie zahlen müssen, was wir auch bis Juli 2017 (Ihrem 18 Geburtstag) getan haben.
    Es ist definitiv so, dass die Tochter im August 2017 ein Kind bekommen hat (haben wir über Facebook erfahren) ebenso dass Sie verlobt ist, aber immer noch bei der Exfrau meines Mannes wohnt, zumindest dort gemeldet ist.
    Nun macht uns das Jobcenter darauf aufmerksam, dass wir die kommenden 3 Jahre ebenfalls noch Unterhalt für die Tochter leisten sollen, da Sie ja laut Gesetz nicht arbeiten kann und auch nicht muss.



    Hier nun meine Fragen:


    Ist es richtig, dass das Jobcenter rückwirkend EUR 220,00 fordern darf, obwohl der Gerichtsbescheid besteht?


    Kann es sein, dass in der heutigen Zeit, mit diesen Betreungsmöglichkeiten, die Mutter 3 Jahre nicht arbeiten muss und wir für Ihren Unterhalt aufkommen müssen?


    Und wie lange müssen wir denn hier im schlimmsten Fall weiter bezahlen bzw. für Sie aufkommen?


    Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.