Beiträge von stev0r145

    Großvater lebt noch. Erben sind Hans‘ Mutter sowie Tante. Die Tante soll angeblich auf Pflichtteil enterbt worden sein.
    Testament gab es laut Hans Wissenstand nur ein Berliner Testament. Ob dies durch drängen der Mutter geändert worden ist, weiß er nicht.

    Hans hat fristgerecht Auskunft gegeben. SA hat sich sogar für die ausführliche Auskunft bedankt oO
    Der Anwalt wollte wie gesagt genaue Auskunft vom SA, letzte Einkünfte etc. Die Grossmutter von Hans ist gestorben, so hat er auch dem SA mitgeteilt, dass hier wahrscheinlich ein Erbe zu erwarten ist. Auskunft vom SA seit der RWA nicht erhalten obwohl explizit angefordert. Hier kamen nur die Bezüge welche die Mutter erhält, fertig.
    Grosseltern haben eine Immobilie, dessen wert bei circa 500.000€ liegt.
    Nach diesem Schreiben kam vom SA nur „Wir prüfen das und melden uns selbstständig“ August 2017, seitdem hat Hans nichts mehr gehört. RWA von Oktober 16.


    Hans hat mehrere Angebote von Heizungsbauern, diese bestätigen das die Therme weg muss. Auch der Schornsteinfeger hat ihm das schriftlich gegeben.

    Wie auch immer Hans hat vom SA den Bezug der Gelder der Mutter bekommen. Vom SA kam auch 1 Monat nach RWA folgende Antwort zum Thema Dachsanierung und Heizungssanierung „Es werden nur tatsächlich anfallende Instandhaltungskosten anerkannt“. Obwohl Hans nachweislich jeden Monat circa 400€ für die Sanierung der Gewerke spart. Für Hans also ein Freifahrtschein alles unwirtschaftlich auf Kredit zu nehmen? Man muss doch anerkennen das ein Hausbesitzer deutlich höhere kosten als jemand mit einer Mietwohnung hat?! Gerade wenn dieser einen Altbau hat. Zumal bei Hans aktuell Großbaustelle seit einem Jahr ist ( Estrich ohne Bodenbelag, teilweise Wände unverputzt etc.).



    Nicht genauer Wortlaut:


    Befristete Erwerbsunfähigkeitsrente 300€
    Pflege zur Hilfe 400€
    Jeden Monat


    Hans weiss jedoch, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht gearbeitet hat. Davor ebenfalls nicht.
    vllt ist hier ein grober Fehler passiert?

    Hallo timekeeper,


    Hans Mutter hat eine Ausbildung absolviert hat dann max. 2 Jahre mal gearbeitet, seitdem Hartz 4 und das weiß Hans zu 100%ig! Vor der Erwerbsunfähigkeit war Sie im Hartz 4 und hat nie gearbeitet. Warum weil man als Hartzer ja alles bekommt.


    Wenn Hans nicht leistungsfähig ist, dann hätte man Ihm das doch sofort mitteilen können?
    Hans hat noch eine Schwester, wurde geprüft nicht leistungsfähig. Kein Wunder, keine Ausbildung und wie die Mutter nie gearbeitet. Sie hatte ja eine gute Lehrmeisterin ( wie greift man die größten Bezüge ab etc)....
    Hans hat jedoch aus seinem Leben was gemacht und lässt sich dies nicht kaputt machen. Daher hat er auch keinen Kontakt mit Ihnen :-)


    und du hast recht Hans interessiert es nicht was die Mutter hat (hier gab es einige große Differenzen). Nur mit 49 eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen ist für Ihn recht seltsam. Daher möchte er gerne auch den Grund für die RWA haben.
    und vom SA ist eine Riesen große Sauerrei, einen jungen Menschen der gerade eine Immobilie erworben hat im Regen stehen zu lassen.
    hier sind gewisse Investitionen zu tätigen die er von seinem monatlichen Lohn bezahlt. Wie gesagt Heizung marode usw.


    liebe grüsse der steve:-)

    Ob Hans Leistungsfähig ist weiß er ja garnicht, weil das SA es nicht für nötig hält zeitnah eine Berechnung oder gar ein Gutachten zu erstellen. Stattdessen lässt es Hans schon ein Jahr im Ungewissen.


    Hans wollte einfach nur eine unabhängige Meinung abseits des Anwalts.


    lg

    Was heißt Notbedarf? Es kann nicht wirtschaftlich sein, dass Hans dafür Kredite aufnehmen muss, obwohl er dieses durch sein Gehalt hätte ansparen können.
    Hans hat durch den Hauskauf ( Eigenkapital ) sein Erspartes auf ein Minium reduziert.
    Jetzt darf Hans in der Zeit wo sich das SA nicht meldet keine Investitionen tätigen ? Muss Hans jetzt das SA wie ein Hartz 4 Empfänger um Erlaubnis fragen ob er sich eine Waschmaschine undco kaufen darf ? Angenommen Hans kann die Zahlung auch für rückwirkend 12 Monate nicht zahlen?!
    Angenommen 12 x 200 = 2400€ rückwirkend , diese benötigt Hans aber weil der Schornsteinfeger ihm sonst die Heizung nächstes Jahr außer Betrieb nimmt. Kriegt Hans dann ein Jahresvorrat an Brennholz vom SA um sein Haus zu beheizen ? :-D


    ein Gutachten hat Hans auch nicht erhalten, obwohl dieses mehrfach angefordert wurde vom Anwalt.
    vllt. Weil keines vorhanden ist ?

    Hallo awi47,


    danke schonmal für deine Antwort. Es kann doch nicht normal sein, dass Hans nun zur Kasse gebeten wird weil seine Mutter nie Bock hatte zu arbeiten.
    Vom Anwalt wurde diesbezüglich auch beim SA angefragt, ob die Mutter vom SA alles dafür getan hat um selber seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Keine Antwort. Weiterhin wurde die Erkrankung angefragt, wieder keine Antwort.
    Es ist einfach eine bodenlose Frechheit das man von Hans noch rückwirkend Geld verlangen möchte, obwohl dieser ein stark renovierbedürftiges Haus (Fenster sind undicht, Heizung muss erneuert werden, Sanitäreinrichtungen müssen neu, Dach nicht gedämmt usw.) bewohnt! Hans muss sich komplett einrichten, da er keine Möbel hatte.

    Guten Tag allerseits,


    vor genau einem Jahr und einem Monat hat Hans die nette Rechtswahrungsanzeige erhalten. Hans hat vor der Rechtswahrungsanzeige eine Immobilie gekauft ( Altbau 100 Jahre alt, 120qm, renovierungsbedürftig ).
    Da Hans beruflich sehr stark eingespannt ist und sein Haus renoviert hat er einen Anwalt um Hilfe gebeten.
    Erstmal wurde dem Amt Auskunft erteilt, gleichzeitig sollte vom Amt Auskunft über den Grund der Rechtswahrungsanzeige eingeholt werden.
    Ergebnis Mutter 49 Jahre alt nie gearbeitet bezieht Hilfe zur Pflege und hat eine befristete Erwerbsminderungsrente (2Jahre). Ein Gutachten über eine Krankheit oder ähnliches hat Hans bis dato nicht erhalten.
    Weiterhin ist Hans bei seinen Großeltern aufgewachsen. Das Kindergeld und den Unterhalt hat die Mutter von Hans immer schön selber eingesteckt. Leider gibt es hier keine Beweise oder ähnliches. Die Oma von Hans ist vor kurzem verstorben, dies hat er auch nur das Internet erfahren.
    Hans könnte evtl. eine Bestätigung vom Hausarzt hierfür erhalten. Da er Hans von klein auf kennt.


    Hans muss einige Investitionen tätigen bzw hat diese schon getätigt.
    Neue Küche, neue Innenausstattung. Laut Energieeinsparverordnung muss Hans auch seine Heizungsanlage im nächsten Jahr erneuern. Dies hat Hans sogar schriftlich vom Schornsteinfeger. Invest wären hier auch 8000€.
    Hans kann also nicht noch für andere Leute sparen, nur weil das Sozialamt zu faul ist eine Berechnung durchzuführen.


    Bis dato hat Hans keine Unterhaltsberechnung oder dergleichen vom Sozialamt erhalten :whistling: Ist dies normal?


    Hans hat ein Jahresbrutto von 60.000 und ist Junggeselle, er bewohnt das Haus aktuell alleine.
    Mit allen Verbindlichkeiten ( Kredit Auto, Haus etc.) kommt er auf unter einem Selbstbehalt von 1800netto. Nur die Frage des Wohnwertes bleibt offen.