Beiträge von Kranz2017

    Hallo zusammen und frohes Weihnachtsfest erst einmal!


    Ich klinke mich hier kurz ein, weil mich die Frage zu der Berechnung des Altersschonvermögens bei dem obigen Fall auch interessiert. Wenn das Gericht von pauschal 35 Jahren Arbeitszeit ausgeht, welches Einkommen liegt sie dann zu Grunde, wenn man in der Mitte seines Lebens steht: das aktuelle *35? Das könnte ja dann bei einem Gehalt von 100k beispielsweise 3.5m€ Altersvorsorgevermögen bedeuten?


    Danke Euch und geniesst die ruhigen Tage!

    Danke Awi -


    Klar, hast Recht. Die Tilgungen werden in voller Höhe angerechnet. Sorry. Hab' da einen Denkfehler gehabt.


    Abschliessend lässt dich dann doch Folgendes festhalten: Solange ich den Gesamtaufwand der Finanzierung gleich halte kann (Szenario 1: eine größere selbst bewohnte Wohnung, Szenario 2: 2-3 kleinere vermietete Wohnungen), dürfte sich an der Rechnung des Elternunterhaltes nichts ändern, wenn ich davon ausgehe, dass die Finanzierungskosten > als die Mieteinnahmen sind, oder?


    Danke sehr!

    Hi awi,


    danke für Deine Nachrichten -


    "In wie fern zusätzliche Wohnungen geschützt wären hinge von vielen Faktoren ab. So pauschal lässt sich das nicht beantworten."
    Was für Faktoren spielen eine Rolle?


    "Die Mieteinnahmen würden auf jeden Fall in voller Höhe zu Buche schlagen."
    Bei den heutigen Preisen ist es absehbar, dass ich mehr zu tilgen habe als einnehmen kann. Das bedeutet mein Einkommen wird dadurch vermindert, baue aber Vermögen auf - klar: das Gericht könnten mir hierbei die Tilgungen zur Altersvorsorge teilweise anrechnen - dies wäre aber auch bei der selbst genutzten Immobilie der Fall..


    Für mich ist einfach noch nicht klar, ob es besser für mich wäre, eine größere Wohnung zu kaufen oder lieber 2-3 kleinere, um so meine Altersvorsorge bei einem Elternunterhalt nicht komplett runterfahren zu müssen.


    Danke wie immer!

    Danke Edy!


    Die Wohnung wurde vor kurzem erst aufgewertet, da bleibt leider nicht viel übrig und die Wohnung befindet sich in einer Gemeinschaftsanlage, so dass ich nicht die Eingänge leider ändern kann - aber danke für das Mitdenken! :)

    Hallo in die Runde!


    Hatte ja schon einen anderen Thread gestartet, auf dem mir sehr viel geholfen wurde, wollte jetzt noch 1-2 zusätzliche Fragen stellen:


    Bevor der RWA eintrifft, wollte ich meine Leistungsfähigkeit noch etwas drücken. Dabei wurde mir geraten, mich zu verschulden. Meine momentane Lage: beziehe eine selbst genutzte Wohnung, die allerdings noch nicht abbezahlt (350k€ Verkehrswert, 150€ Restschuld), sowie 150k€ Eigenkapital.


    Mit der obigen Zielsetzung, macht es einen Unterschied, ob ich die jetzige Wohnung verkaufe, das EK einsetze und eine größere Wohnung mit meiner Partnerin beziehe oder die jetzige Wohnung behalte und mich weiter verschulde und 1-2 kleinere Wohnungen kaufe, die aber allesamt mehr Kosten (=Tilgung+Zins) verursachen als Mieteinnahmen?


    Danke Euch!

    Hi awi, sorry, wenn ich hier so viel Fragen stelle :-/


    Ich hatte schon einmal gesagt, dass die RWA nicht vorliegt, und alles erst einmal theoretisch ist, weil mich das Thema auch interessiert. Ich lese mir auch jeden Artikel oder Urteil durch, das Du mir bisher gegeben hast - so werde ich das auch mit Hauß Einführung machen, sobald ich das ausgedruckt vor mir habe ;)


    Kannst Du mir noch zum Obigen was sagen?


    Bei weiteren Fragen mache ich einen anderen Thread auf - ich bin sicher es werden mehr Fragen nach erfolgtem Lese der Lektüre!


    Frohen ersten Advent übrigens!!

    Hi liebe(r) awi47, danke für Deine Antwort.


    Mir ist das leider noch nicht 100%ig klar (trotz Durchlesen des Urteiles), wie nun eine nachteiligere Auslegung aussehen kann hinsichtlich der sekundären Altersvorsorge:
    a) Im besten Fall werden die 2,000€ Zins-und Tilgungszahlungen aus dem Szenario 1 oben komplett berücksichtigt und einkommensmindernd angesetzt. Darüber hinaus könnte ich noch 1650€ einkommendsmindernd (=max mögliche 25%) zur sekundären Altersvorsorge ansetzen. So entschied jetzt der BGH. Ist das richtig so?
    b) Aber genauso könnten im ungünstigsten Fall max 1650€ einkommensmindernd angerechnet werden. Das bedeutet von der 2000€ Annuität werden noch 640€ Wohnwert abgezogen = 1360€, was bedeutet ich könnte noch 310€ maximal sekundär vorsorgen. Korrekt?


    Also im besten Fall könnte ich 3010€ einkommensmindernd ansetzen, im anderen Falle nur 1650€. Dies wären knapp 1360€ Unterschied, also knapp 680€ potenzielle Unterhaltszahlung für mich.


    Vor dem Hintergrund, dass das so unsicher ist, würdest Du mir dann wirklich empfehlen mich noch mehr zu verschulden, alles in einer Wohnung als Klumpenrisiko anzulegen, um am Ende doch nicht mehr vorsorgen zu können?

    danke awi47 -


    Hm, wenn ich das Urteil lese, berücksichtigt das OLG Hamm in der Berechnung der Altersvorsorge auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer. --> Das war mir neu und das haben wir auch so nicht berücksichtigt in unseren Berechnungen. Daher meine Frage: ist unsere Berechnung falsch oder verstehe ich da etwas falsch (kann ja mal vorkommen bei all den Paragraphen;)).


    Und diese Fragen sind neu und es wäre super, wenn Du mir kurz hierzu eine Einschätzung geben könntest:
    - Anstatt einer großen Wohnung, wäre es auch möglich, ggf 2-3 kleinere Wohnungen kaufen, mich so verschulden und unter dem Strich negativ belastet werden (da Mieteinnahmen < Zinsen+Tilgungen)? Oder ist es sinnvoller alles in einer selbst genutzten Wohnung zu steclen?


    - Wenn ich mal irgendwann mal einen Rechtsanwalt brauchen sollte hierfür, worauf soll ich bei mir in der Rechtsschutzversicherung achten?

    wow, ganz schön komplex das Urteil vom OLG Hamm und deren Berechnung (eine Excel Tabelle wäre einfacher gewesen, da das Auseinanderdröseln echt nicht einfach ist - die gibt es nicht in tabellarischer Form, oder:)?


    1) Wenn ich das richtig lese, berücksichtigt das OLG Hamm in der Berechnung der Altersvorsorge auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist ja bei mir gar nicht in der Berechnung bisher so berücksichtigt und würde meine sekundäre Vorsorge erheblich schmälern. Was kannst Du hierzu sagen?


    2) Wenn ich das OLG in Hamm richtig verstehe, sagen sie, dass man nicht mehr als die 25% vom BMG zur Seite als sekundäre Altersvorsorge zur Seite legen darf, richtig?


    3) Allerdings habe ich auch gelesen in Deinem anderen Link, dass "Im Übrigen seien Tilgungsverpflichtungen, die vor Absehbarkeit von der Unterhaltsbedürftigkeit eingegangen worden seien, zum Schutz des Unterhaltspflichtigen auch dann regelmäßig voll absetzbar, wenn sie bereits als solche die Obergrenze für die Altersvorsorgeaufwendungen überschritten (OLG Hamm FamRZ 2015, 1974, 1976; s. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 28. Juli 2010 - 16 UF 65/10 - juris Rn. 84 f.)." --> Verstehe ich das richtig und dieser Satz könnte bedeuten, dass, wenn ich mir jetzt eine größere Wohnung kaufe noch bevor der RWA einflattert, Punkt 2 nicht gilt?


    4) Wenn ich mal irgendwann mal einen Rechtsanwalt brauchen sollte, worauf soll ich bei mir in der Rechtsschutzversicherung achten? Gibt es eine, die einen solchen Fall abdeckt ? Wonach soll ich suchen? Nicht, dass ich mich deswegen auch noch verschulden muss..


    5) Noch eine weitere Idee, die mir kam: könnte ich jetzt anstatt einer großen Wohnung, ggf 2-3 kleinere Wohnungen kaufen, mich so verschulden und unter dem Strich negativ belastet werden (da Mieteinnahmen < Zinsen+Tilgungen)? Das wäre ja auch eine Möglichkeit die Last zu schmälern und ich hätte kein Klumpenrisiko, dass alles in einer Immobilie steckt. Hast Du dazu Erfahrungen oder eine Meinung? Voraussetzung muss sein, dass Punkt 2 vom OLG Hamm natürlich nicht gilt, ansonsten bringt das herzlich wenig.


    Danke wie immer!

    Hi liebe(r) awi47, danke für deine antwort.


    klar, am Ende rechnet das SA, aber ich möchte schon gerne jetzt verstehen, wie das funktioniert ;)


    1) Bedeutet Familienselbstbehalt, dass man verheiratet sein muss oder reicht, dass man Kinder hat?
    2) Habe nun die wichtigen Szenarien für mich festgehalten - kannst Du noch einmal bitte drauf schauen? Bin unsicher, wie das Wohngeld in Höhe von 400€ hier beispielsweise berücksichtigt würde, da es ja auch mein verfügbares Einkommen mindert.


    Szenario 1: ich löse Ersparnisse auf und kaufe eine größere Wohnung (120m2)
    =Netto 7,000€
    - Altersvorsorge €1,825
    - BU 90€
    - Wohnwert 640€
    - Kredit/Tilgung 2,000€
    ------
    =Bereinigtes einkommen 3725€
    - Selbstbehalt 1,800€
    ------Resteinkommen 1925€
    /2= Leistungsfähigkeit 963€


    Szenario 2: ich ändere nichts
    = Netto 7,000€
    - Altersvorsorge €1,825
    - BU 90€
    - Wohnwert 640€
    - Kredit/Tilgung 800€
    ------Bereinigtes einkommen = 4925€
    - Selbstbehalt 1,800€
    ------Resteinkommen = 3125€
    /2= Leistungsfähigkeit 1563€


    Szenario 3: ich löse Ersparnisse auf, kaufe eine größere Wohnung und wir kriegen ein Kind
    = Netto 7,000€
    - Altersvorsorge €1,825
    - BU 90€
    - Risikoversicherung Familie 100€
    - Wohnwert 960€
    - Kredit/Tilgung2,000€
    - Kinderunterhalt 557€
    ------Bereinigtes einkommen 3,388€
    - Selbstbehalt 3,240€
    ------Resteinkommen 148€
    /2= Leistungsfähigkeit 74€

    Danke für den sehr hilfreichen link, awi47!


    1) Das wären also 557€ pro Kind in den ersten 6 Lebensjahren, richtig?
    2) und sobald ich verheiratet bin, ziehe ich anstatt der 1800€, 3240€ von meinem Nettoeinkommen als Selbstbehalt ab, richtig?
    3) noch eine kurze Frage zu den 25% Altersvorsorgeaufwendungen:

    • berücksichtigen die 25% Aufwendungen auch bereits den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse, oder nur den Arbeitnehmeranteil, oder berücksichtigen die das gar nicht, und ich könnte wirklich 1700€ jeden Monat privat vorsorgen; also zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung!
    • müsste die Formel nicht so lauten= (5%*76200)+(20%*(140000-76200) = das wären dann nur noch 16570€ p.a. ca; oder müssten es nicht einfach pauschal 25% von 140,000€ sein, also 35,000€ p.a.?

    Danke - wie immer!

    Vielen lieben Dank für die super Antworten, aki47!!!


    Ja, ich weiss es sind viele Fragen geworden, aber ich glaube ich hab' das jetzt gut durchblicken können - zumindest habe ich ein besseres Gefühl, was a) auf uns zukommt, und b) wie ich ggf. noch die Ansprüche jetzt etwas drücken kann und gleichzeitig dabei meinen Lebensstandard verbessern kann, indem ich eine größere Wohnung kaufe ;)

    • Die 1700€, die ich monatlich an Altersvorsorge bei Seite packen darf, müssen die jetzt schon aktiv bespart werden, damit das SA oder das Gericht mir die zuspricht, oder kann ich damit warten bis die RWA kommt?
    • Wo kriege ich noch einmal heraus, wie viel ich pro Kind bei meiner Einkommensklasse bei Seite tun muss?

    Danke noch einmal!!