Beiträge von Guybrush

    Guten Morgen,
    Mir ist schon klar, das man alle Details wissen muss, um einen EInzelfall wirklich beurteilen zu können. Andererseits hast du schon mehrfach darauf hingewiesen, das dir kein Fall bekannt ist, in dem ein noch Erwerbtätiger zu Elternunterhalt aus Vermögen verurteilt wurde. Offensichtlich ist es also möglich, den Restbetrag des Vermögens zu verteidigen?


    Du setzt bei der Berechnung des Schonvermögens 35 Arbeitsjahre an, aber ich lese immer wieder, es werden die Jahre ab dem 18. Lebensjahr genommen? Dann wäre die von dir oben genannte Summe ja zu hoch?


    Was ich bei mir noch an Argumenten finde, wären:


    - verheiratet, 2 Kinder
    - befristeter Arbeitsplatz
    - geplante Anschaffungen wie z.B. ein neues Auto
    - hohe Miete in einer Großstadt
    - hohe allgemeine Lebenshaltungskosten, für die ich regelmäßig auf Erspartes zurückgreifen muss
    - die zu erwartende Rente ist relativ gering


    Aber reicht das, um meine Rücklagen argumentativ zu verteidigen? Oder sollte ich andere Maßnahmen ergreifen, um mein Vermögen zu schützen?


    Danke und einen schönen Sonntag!

    Guten Morgen,


    Im Ratgeber von Herrn Schausten steht:


    "
    Solange der Unterhaltverpflichtete noch nicht die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, ist das einzusetzende Vermögen nach wohl herrschender Meinung auf die statistische Lebenserwartung des unterhaltberechtigten Elternteils zu verrenten."


    Es folgt diese Formel. Was stimmt denn nun?

    Hallo,


    Ich habe doch nochmal eine Frage dazu.....


    Nachdem ich mich jetzt nochmal weiter erkundigt und unter anderem den Elternunterhaltratgeber von Herrn Schausten gelesen habe, stellt sich das ganze jetzt für mich so dar:


    Nachdem mein Schonvermögen berechnet wurde, wird das übriggebliebene, also für den Elternunterhalt einsetzbare Vermögen nicht isoliert betrachtet sondern anhand einer Formel (Vermögen / 12 Monate / Vervielfältiger (Kapitalwert anhand Alterstabelle)) meinem/unserem sonstigen Einkommen hinzugerechtet und daraus dann abzüglich Selbstbehalt und aller in Frage kommenden einkommensmindernden Faktoren (z.B. Kinderunterhalt) meine Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt berechnet?


    Ist das korrekt so? Das würde ja voraussichtlich zumindest bedeuten, das ich nicht den ganzen Eigenanteil tragen muss.

    Guten Morgen,


    Nochmal danke schön!


    Heisst das, es gilt noch zwischen Pflegekasse und Krankenkasse zu unterscheiden? Ich dachte immer, es gibt genau den Anspruch auf Kurzzeitpflege in Höhe von 1.612 Euro + dasselbe aus der Verhinderungspflege? Das Heim meinte, da bleibt für die Kurzzeitpflege ein Eigenanteil von ca. 30 € pro Monat...


    Es geht um ca. 250 Tsd Euro. Die Frage wäre ja, ob sich ein Antrag auf Sozialhilfe da überhaupt lohnt oder ob ich das Geld, welches über meinem zu berechnenden Selbstbehalt liegt, komplett für die Heimkosten einsetzen muss?

    Hallo awi47,


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!


    Ein Heimplatz ist mittlerweile gefunden, der sich auch preislich im Vergleich im Rahmen bewegt. Das heisst, meine Mutter wird jetzt in Kürze über Kurzzeitpflege einziehen.
    Es gibt keine Vater oder Partner mehr, nein. Ich hätte noch ein paar Rückfragen zu deinen Ausführungen:


    Mir wurde bisher immer gesagt, die Kurzzeitpflegekosten könnten nicht über das Sozialamt laufen, das wäre demnach nicht korrekt? Da meine Mutter kaum Rücklagen hat, gehe ich davon aus, das sie max. die 2 Monate Kurzzeitpflege tragen könnte, dann wäre das Geld spätestens verbraucht...


    Es wird dann eine größere Deckungslücke geben, da meine Mutter nur eine kleine Rente bezieht. Dürften über 1000 € sein, die da beim Eigenanteil fehlen. So, dann käme also der Antrag auf Sozialhilfe ins Spiel? Das Heim sagt, wir müssten den Antrag selber stellen, habe extra nochmal gefragt. Ich möchte keine formellen Fehler begehen, der mich hinterher zu Leistungen verpflichtet und bin da jetzt relativ unsicher? Wie gehe ich am besten vor?


    Nachfolgend käme der RWA an die Kinder. Davon gibt es deren zwei. Beim andere Geschwisterteil ist nichts zu holen. Bei mir ist die Situation so, das ich vom Gehalt her wohl nichts dazuzahlen müsste, weil ich unter der Grenze bleibe, allerdings höhere Rücklagen aus einem Erbe habe, die ich eigentlich in ein Eigenheim investieren wollte, aufgrund der momentan absurden Preise aber dieses Vorhaben verschoben habe. Dumm gelaufen, denn ein selbst bewohntes Eigenheim wäre ja sicher. Für meine Auskunft gegenüber dem SA sollte ich mir dann wohl einen Anwalt für Familienrecht nehmen, oder wie siehst du das? Eine Zusatzbelastung von über 1000 € im Monat wäre schon hart... :/


    Danke schonmal! :)

    Hallo,
    Ich habe einige Fragen zum anfänglichen Prozedere rund um das Thema Heimunterbringung und Elternunterhalt. Ich habe mich zwar grundsätzlich informiert und hatte auch schon einen Beratungstermin, trotzdem sind noch Fragen offen.
    Kurz zum Hintergrund: Meine Mutter wird nach mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren können und muss in ein Pflegeheim ziehen. Wir haben bereits einige Heime angeschaut, dabei haben wir auch Merkzettel zum Sozialhilfeantrag bekommen.
    Zum Sozialhilfantrag: Wann kann/muss dieser gestellt werden? Ab dem Tag, an dem sie in ein Heim kommt, oder auch erst dann, wenn die Kurzzeitpflege endet?
    Meine Mutter kann den Antrag nicht mehr selber stellen, wenn ich das richtig sehe, muss aber persönlich vorgesprochen werden, so steht es zumindest auf dem Merkblatt. Wir haben eine Vorsorgevollmacht, heißt das, es kann ein Angehöriger zum Sozialamt gehen, um das zu erledigen?
    Kann das Sozialamt dann z.B. direkt die Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse der Kinder abfragen? Ich lese immer von der Rechtsgewahrungsanzeige, ab der man entsprechend seiner finanziellen Verhältnisse verpflichtet wäre, sich an den Heimkosten zu beteiligen. Kann dieser Vorgang, also die Rechtsgewahrungsanzeige, dann direkt beim Vorsprechen für den Antrag vollzogen werden oder muss das schriftlich geschehen?
    Eine weitere Frage noch, wer kommt für die Heimkosten auf, bis über den Sozialhilfeantrag entschieden wird? Müssen die Angehörigen in Vorleistung gehen oder wie läuft das ab?


    Vielen Dank! :)