Beiträge von heinrich

    Hallo awi47


    Danke für die rasche Antwort, so wusste ich gar nicht, dass das Vermögen bei vorhandenen Einkommen in der Regel gar nicht angetastet wird. Wollen wir hoffen, dass es so bleibt und ich das Sozialamt auf dumme Gedanken gebracht habe. Die 500 Euro wären dann nicht so schlimm. Ein Urteil dazu gibt es wohl nicht, oder?


    Meine Mutter lebt zwar noch, allerdings sind sie geschieden. Ich bin 51 und mein Bruttoeinkommen in der Schweiz ist 135'000 CHF (davon aber geht noch die Altersvorsorge in die zweite Säule weg).


    Viele Grüsse,


    Heinrich

    Liebes Forum


    Meine Situation ist die Folgende: Wie es aussieht wird mein Vater in der nächsten Zeit in ein Pflegeheim eingewiesen. Ich verstehe mich eigentlich sehr gut mit ihm, aber in finanziellen Sachen ist er ein Halodri-- neben seiner Rente hat er nur Schulden und kein Vermögen.


    Ich selbst (Deutscher, ledig, keine Kinder) habe bei einem stressigen Job ein kleineres Vermögen aufgebaut. Etwa 400'000 Euro und nochmals etwa 200'000 Euro spezielle Schweizer Altersvorsorge (2. und 3. Säule, die 2. Säule mit ~150'000 angesparten Euro war Pflicht). Ich möchte selbst wieder nach Deutschland einwandern und einen weniger stressigen Job etwa 4500 Euro netto anfangen.


    Es würde mir nichts ausmachen von meinem Lohn den Elternunterhalt zu bezahlen, allerdings würde sehr ungerne einen signifikanten Teil des Vermögens verlieren (auch weil ich eine Frühpensionierung nicht ausschliessen will).


    Meine Frage ist, wie geht das Vermögen in die Berechnung der EU ein? Ich habe schon viel über den Elternunterhalt gelesen und nichts konkretes gefunden. Eventuell überlege ich mir die Anschaffung einer selbst bewohnten Immobilie.


    Vielen Dank.