Beiträge von Chrispie74

    Hallo, liebe Forumsmitglieder,


    heute möchte ich mich für die Tipps hier ganz herzlich bedanken! Ich habe Nachricht vom Sozialamt, dass von mir derzeit kein Unterhalt verlangt werden kann. Bin sehr froh!


    Ich bin genauso vorgegangen, wie Ihr es mir geraten habt: Den Fragebogen habe ich nicht verwendet, aber meine Auskünfte mega-übersichtlich eingereicht. Wo es ging, habe ich Belege dazugelegt oder erklärt, wozu das Geld gedacht ist. Meine Mutter ist auch raus, genau wie Ihr gesagt habt (keine Unterhaltskette...).


    Besonders geholfen haben mir auch Eure Ratschläge, gelassen zu bleiben und die Sache nicht "feindselig" anzugehen.


    Bin sehr erleichtert. Dank Euch brauchte ich keinen Anwalt. Im Nachhinein finde ich die Formulierungen der Schreiben des SA sehr ungenau, verwirrend und im Tonfall recht drohend. Ich habe die "Hinweise" wirklich x-mal gelesen und auch alle Paragraphen, auf die darin Bezug genommen wurde. Das hat mich ein bisschen sicherer bei meinen eigenen Anschreiben gemacht, aber vor allem waren es Eure Tipps, die mir geholfen haben!!!


    Nochmals 1000 Dank!!!
    Herzliche Grüße
    Chrispie74

    Du hast recht, TK, wahrscheinlich zu viel Aufwand (und Aufregung meinerseits als nötig). Ich hatte bei meiner Suche im Netz (Beispielfälle, Erklärungen Gesetze usw.) so das Gefühl bekommen, dass gerade bei den Ehen der alten Rechtslage immer davon ausgegangen wird, dass die Frau versorgt werden musste (Hausfrau, Kinder), Mann gearbeitet hat.


    Und ich war verunsichert, weil ich das mit der Unterhaltskette nicht bis ins Letzte verstanden hab. Klang für mich so wie: Es kommt nur drauf an, ob ununterbrochen Verpflichtung bestand, unabhängig von tats. Zahlungen. Hab mir auch die Unterhaltsgründe im alten Gesetz angesehen (mein Vater hat z.B. oft darauf hingewiesen, dass ihm angebotene Stellen nicht zumutbar waren).


    Darf ich deshalb nochmal fragen, weshalb genau die Kette hier auf jeden Fall unterbrochen ist? (Sorry, falls Du das schon erklärt hast und ich grad irgendwie auf der Leitung stehe...)


    Wir machen es auf jeden Fall so, wie Ihr geraten habt, Mutter schickt die Auskunft und ich auführliche Angaben. Mal schauen, was das SA sagt.
    Ich melde mich mit weiteren Erfahrungen.


    Nochmals 1.000 Dank!!! und herzlichen Gruß an alle,
    Chrispie74

    Hallo TK,


    vielen Dank für Deine Auskünfte!!! Bei uns war die Situation für die damalige Zeit eher untypisch: Meine Mutter hat voll gearbeitet (Beamtin), mein Vater hat während der Ehe promoviert. Es war also eigentlich zu erwarten, dass er irgendwann das höhere Einkommen haben würde, aber er hat all seine Jobs in den Sand gesetzt, war so jahrelang arbeitslos. Er war aber gesund, hatte auch keine "Nachteile aus der Ehe" oder sowas (eher im Gegenteil...).
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei der Scheidung genau so ablief wie schreibst und dass es keine schriftliche Unterhaltsvereinbarung gibt. Beim Gericht habe ich heute angerufen; sie holen die Akte aus dem Archiv (aber nach 35 Jahren ist da wahrscheinlich auch nur noch das Urteil drin).


    Jetzt haben wir auf dem Rentenbescheid meiner Mutter immerhin einen Vermerk gefunden: "geschieden, keine Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe." Das klingt ganz gut, hoffe ich. Frage mich nur: Ist so ein Vermerk ist rechtsverbindlich?


    Herzliche Grüße!
    Chrispie74

    Vielen Dank, TK! Das mit dem Sozialamt sehe ich auch so, ich hatte auch kurz mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er war sehr freundlich. Hatte selbst mal einen ähnlichen Job und werde versuchen, ihm alles so sinnvoll wie möglich zu schicken, damit er prüfen kann.


    Im Scheidungsurteil ist die Rede von einem Vergleich bzgl. Hausrat und dass die Ansprüche damit ausgeglichen sind, dort heißt es aber: "mit Ausnahme der Unterhaltsansprüche der Parteien untereinander."


    Da sind wir nicht ganz schlau draus geworden. Andere Dokumente haben wir nicht. RA ist verstorben, keine Ahnung, ob er damals irgendeine Vereinbarung mit dem Anwalt meines Vaters ausgehandelt hat und wo die sein könnte (Gericht?). Meine Mutter will es so machen wie Ihr geraten habt, und ich schicke alles mit, was ich für sachdienlich halte. Ich habe z.B. noch ein Schreiben gefunden, wo meine zu erwartende ziemlich niedrige Rente vorausberechnet wurde, das würde ich dann auch dazu legen...


    Nochmals Dank für Eure Tipps und viele Grüße
    Chrispie74

    Ach super, vielen Dank! Ich habe einfach alles auf ein neues Blatt geschrieben: Der Bogen war an manchen Stellen so schlecht auszufüllen wegen kleiner Spalten, und manches, wo viel Platz war, trifft auf mich gar nicht zu.
    Ich habe die Infos so verstanden, dass man das darf, solange die Angaben systematisch/übersichtlich und vollständig sind.


    (Ein bisschen komisch an dem Bogen finde ich auch, dass er schon Bezeichnungen vorwegnimmt wie Unterhaltspflichtiger, obwohl ja genau das in manchen Fällen - z.B. Scheidung - erst geprüft werden muss. Aber das ist vielleicht, weil es Formschreiben sind, und ich bin zu misstrauisch...)


    Jetzt bin ich mal gespannt, was passiert...
    Viele Grüße!
    Chrispie74

    Hallo,


    danke für die Rückmeldungen. Habe den Fragebogen fast fertig abgearbeitet, ich hoffe, es waren keine "Fallen" drin. Ich frage mich nur, ob ich bei meinen Ersparnissen Zwecke (Auto, Umzug oder Altersvorsorge) angeben sollte oder einfach alle Zahlen erstmal nur ganz neutral aufführen... Würde mich über Eure Einschätzung freuen!


    @Awi47: Das Zitat im letzten Beitrag (zu den Belegen) verwirrt mich ein bisschen, weil ich den Bezug grad nicht finde...


    Nochmals vielen Dank und Grüße! Ich bin echt froh, dass man hier Hilfe bekommt!
    Chrispie74

    Hallo,


    danke für die Tipps, habe ich gemacht! In nehme nach diesen Infos an, dass meine Mutter nicht unterhaltspflichtig sein kann. Leider weiß ich nicht, ob es eine Unterhaltsvereinbarung gab und wo wir diese ggf. einsehen könnten (RA von damals gestorben, kein Nachfolger... RA sagte ihr damals, sie müsste nichts zahlen).


    Was ich mich vor allem frage: Wenn meine Mutter NICHT unterhaltspflichtig und dies schon aus den Scheidungsakten ersichtlich ist, muss bzw. sollte sie dem SA dann überhaupt Auskunft über ihre finanzielle Situation geben?


    Viele Grüße
    Chrispie74

    Hallo awi47,
    vielen lieben Dank für die rasche Antwort!!! Nun bin ich schon etwas beruhigt :-).


    Aus dem Scheidungsurteil konnte ich leider nichts entnehmen, und weitere Unterlagen haben wir nicht mehr gefunden. Soweit ich weiß, ist nie Unterhalt zwischen meinen Eltern gezahlt worden, nur sporadisch von meinem Vater für mich. Mein Vater war zum Zeitpunkt der Scheidung gut ausgebildet, gesund, voll erwerbsfähig und danach teilweise auch -tätig. Na ja, da müssen wir es es wohl drauf ankommen lassen...


    Einen schönen Abend wünscht
    Chrispie74

    Liebe Forumsmitglieder,


    habe das Schreiben des Sozialamts wg. Elternunterhalts für meinen Vater erhalten, der pflegebedürftig und im Heim ist (kein Kontakt). Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir folgende Fragen beantworten könntet oder mir sagen, wo ich Antworten finde...


    - Meine Eltern sind seit 35 Jahren geschieden. Mein Vater hat nie viel gearbeitet und deshalb nur eine geringe Rente. Nun soll meine Mutter, die besser verdient hat als er, ebenfalls Auskunft geben. Kann Sie überhaupt unterhaltspflichtig sein? Sollte sie Auskunft erteilen?


    - Ich selbst (ledig, keine Kinder), 40 Jahre alt, seit 2002 berufstätig, allerdings in verschiedenen schlecht bezahlten Jobs, verdiene jetzt ca. 1400 Euro netto (Teilzeitstelle), unbereinigtes Einkommen. Ich habe aber etwas Vermögen für meine Altersvorsorge angespart bzw. von meiner Mutter geschenkt bekommen, das über 75.000 Euro liegt. Kann das Sozialamt an dieses Vermögen heran? Ich habe versucht, aus den Modellberechnungen für Schonvermögen und Selbstbehalt schlau zu werden, aber ich bin unsicher. Was kann ich tun?


    Danke und viele Grüße
    Chrispie74