Beiträge von Anonym0815

    Hallo,
    danke nochmal für die Tipps.
    Hier die Auflösung: Am 3.2.2018 bekam ich einen Bescheid vom JA, dass ich laut Unterhaltstitel nur 788€ (also 105% der DT2018) bezahlen muss. Ich habe bereits für Januar und Februar zuviel bezahlt, werde aber ab März dann den geringeren Betrag zahlen.
    VG Anonym

    Hallo, danke für die Antworten.
    Wie ich bereits oben schrieb, zahle ich für 2 Kinder Unterhalt: 820€ monatlich laut DT 2017.
    Nachdem ich den Unterhaltstitel erst im Januar 2018 zu den neuen Konditionen der DT 2018 beurkundete, müsste ich nach eigener Berechnung "nur" noch 788€ monatlich zahlen.
    Ich warte immer noch auf einen Brief vom JA, was ich jetzt zahlen muss. Deshalb zahle ich jetzt lieber freiwillig monatlich 820€ weiter, um eine Klage zu vermeiden.
    Ich habe letztes Jahr eine Rechtsschutzversicherung für Kindesunterhalt abgeschlossen, habe aber noch ein bisschen Wartezeit bis sie greift. Ab dann werde ich natürlich alles meiner Anwältin überlassen.
    VG Anonym

    Hallo Pyneus,
    bei mir wurden vom JA meine Fahrtkosten zur Arbeit nicht anerkannt, auch wenn der Arbeitsweg ähnlich wie bei dir ist.
    Die Begründung der Sachbearbeiterin: "Wir erkennen hier am JA in ... nie die Fahrtkosten zur Arbeit an, da kommen manche mit 600€ monatlich daher. Außerdem bekommen Sie ja die Pendlerpauschale und somit ihre Fahrtkosten erstattet."
    Haha, sehr witzig.
    Somit habe ich monatlich 300€ Einkommen mehr laut JA, die ich aber gar nicht zur Verfügung habe. Meine Kinder merken es daran, dass, wenn sie zu Besuch sind, keine Unternehmungen, die etwas kosten, mehr möglich sind. Schade...
    LG Anonym

    Leider wurde mein Beitrag wohl aus Versehen in das Forum "Scheidung" verschoben, deshalb stelle ich ihn erneut hier im Forum "Kindesunterhalt" ein:


    Hallo, ich habe inhaltlich die gleiche Frage wie mario69:


    Mein Nettoeinkommen wurde vor einem halben Jahr vom Jugendamt berechnet: Düsseldorfer Tabelle, Nettoeinkommen 1901-2300€.
    Das Jugendamt legte mir eine freiwillige Beurkundung des Unterhaltstitels nahe, was ich jedoch ignorierte, da ich ja brav den Unterhalt für 2 Kinder zahlte. Durch falsche Behauptungen, ich hätte für einen Monat keinen Unterhalt bezahlt (was nachweislich nicht stimmt, da ich ja den Unterhalt auf das Konto des Jugendamts überweise), wurde mir gedroht, dass der Unterhaltstitel gerichtlich eingeklagt werde. Deshalb vereinbarte ich schließlich wie gefordert einen Termin auf dem Jugendamt zur freiwilligen Beurkundung des Unterhaltstitels.
    Dieser fand im Januar 2018 statt. Nun beurkundete ich nach aktuell gültiger DT 2018 den Unterhalt der Einkommensstufe 1901-2300€ (105%). Ich wurde von 4 verschiedenen Sachbearbeiterinnen bedrängt, 110% zu beurkunden (also Einkommensstufe 2301-2700€), was jedoch nicht den Tatsachen entspricht, da ja das Jugendamt die Einkommensstufe 1901-2300€ berechnet hatte. Ich kann doch keine falschen Tatsachen beurkunden. Außerdem wollten sie mich dazu drängen, ein halbes Jahr rückwirkend zu beurkunden, was ja auch Quatsch ist: Ich kann doch nur Verträge oder Urkunden zum aktuellen Zeitpunkt, und nicht für die Vergangenheit oder die Zukunft unterschreiben. Und ich kann schon gar kein "Phantasieeinkommen" von 2700€ beurkunden, das ich gar nicht habe. Für mich war die Sache jetzt erledigt, da sie ja nun ihren geforderten Unterhaltstitel von mir haben.
    Gestern ruft mich jedoch die Sachbearbeiterin nochmals an. Sie wollte wissen, ob ich jetzt weiterhin freiwillig mehr zahle oder...
    Ich glaube nicht, dass das Thema abgeschlossen ist.


    Meine Frage ist: Muss ich nach DT von 2018 oder 2017 zahlen, wenn ich den Unterhaltstitel 2018 nach meinem Nettogehalt wie vom JA vor einem halben Jahr berechnet, beurkundet habe?


    Was kann da auf mich zukommen? Klage, Gerichtsverhandlungen? Wer trägt die Kosten?

    Hallo, ich habe inhaltlich die gleiche Frage wie mario69:


    Mein Nettoeinkommen wurde vor einem halben Jahr vom Jugendamt berechnet: Düsseldorfer Tabelle, Nettoeinkommen 1901-2300€.
    Das Jugendamt legte mir eine freiwillige Beurkundung des Unterhaltstitels nahe, was ich jedoch ignorierte, da ich ja brav den Unterhalt für 2 Kinder zahlte. Durch falsche Behauptungen, ich hätte für einen Monat keinen Unterhalt bezahlt (was nachweislich nicht stimmt, da ich ja den Unterhalt auf das Konto des Jugendamts überweise), wurde mir gedroht, dass der Unterhaltstitel gerichtlich eingeklagt werde. Deshalb vereinbarte ich schließlich wie gefordert einen Termin auf dem Jugendamt zur freiwilligen Beurkundung des Unterhaltstitels.
    Dieser fand im Januar 2018 statt. Nun beurkundete ich nach aktuell gültiger DT 2018 den Unterhalt der Einkommensstufe 1901-2300€ (105%). Ich wurde von 4 verschiedenen Sachbearbeiterinnen bedrängt, 110% zu beurkunden (also Einkommensstufe 2301-2700€), was jedoch nicht den Tatsachen entspricht, da ja das Jugendamt die Einkommensstufe 1901-2300€ berechnet hatte. Ich kann doch keine falschen Tatsachen beurkunden. Außerdem wollten sie mich dazu drängen, ein halbes Jahr rückwirkend zu beurkunden, was ja auch Quatsch ist: Ich kann doch nur Verträge oder Urkunden zum aktuellen Zeitpunkt, und nicht für die Vergangenheit oder die Zukunft unterschreiben. Und ich kann schon gar kein "Phantasieeinkommen" von 2700€ beurkunden, das ich gar nicht habe. Für mich war die Sache jetzt erledigt, da sie ja nun ihren geforderten Unterhaltstitel von mir haben.
    Gestern ruft mich jedoch die Sachbearbeiterin nochmals an. Sie wollte wissen, ob ich jetzt weiterhin freiwillig mehr zahle oder...
    Ich glaube nicht, dass das Thema abgeschlossen ist.


    Meine Frage ist: Muss ich nach DT von 2018 oder 2017 zahlen, wenn ich den Unterhaltstitel 2018 nach meinem Nettogehalt wie vom JA vor einem halben Jahr berechnet, beurkundet habe?


    Was kann da auf mich zukommen? Klage, Gerichtsverhandlungen? Wer trägt die Kosten?