Beiträge von Pyneos

    Hallo,


    das Jobcenter KANN keinen Unterhaltsbetrag fest legen den du zu zahlen hast.
    Klar, die versuchens trotzdem. Das liegt aber daran, dass die natürlich angehalten sind, Geld zu sparen.
    Das machen die logischerweise indem sie der Kindesmutter möglichst wenig überweisen und du es ausgleichst durch die Unterhaltszahlung.
    Sie schauen dafür nur in die DD Tabelle und gehen ohne nachzufragen von keinem Mangelfall aus.
    Dadurch werden so Dinge wie Selbstbehalt und Bereinigung des Netto Einkommens auf deiner Seite durchs Jobcenter nicht berücksichtigt, so lange du das nicht selbst rechtlich durchsetzt.


    Die 18€, bzw ein ählich kleiner Betrag stimmt in soweit, dass vom Gehalt (zumindest zunächst einmal) prinzipiell 5% (57,80€) Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden können zur Bereinigung und 1080€ Selbstbehalt für Arbeitnehmer übrig bleiben müssen.
    Gruß

    Hallo zusammen,


    das glaube ich gern und ist ja auch ethisch völlig korrekt.
    Die Preisfrage bleibt nur, ob der rechtliche Eigenbedarf von 1080€ im Arbeitnehmerbezug weiter geschröpft wird, um die Fahrtkosten zwingend auf Öffis umzulegen.
    Ist ja in meinem Fall kein Pokerspiel um Reduzierung des Unterhalts, sondern tatsächlich kniffelige Bedinungen des Arbeisweges. Unter 2 Stunden pro einfache Strecke komme ich mit Öffis nicht an.
    Bleibt also abzuwarten :)

    Hallo,


    sofern ich mich recht entsinne, muss die Bildungsform mit finanziert werden, sofern sie als angemessen gilt.
    Angemessen bedeutet in dem Fall nicht wie man fälschlicherweise annehmen würde, dass der Grad dem möglichen Potential des Kindes entsprechen muss.
    Das Kind bzw die Mutter entscheiden in dem Fall selbst, was hier als angemessen gelten soll und auch welche Unterrichtsform (zB Fernstudium) dem entspricht.
    Sonderfälle die gerichtlich diskutiert werden um von der Last zu befreien, müssen jeweils seperat angestrebt werden.
    Logischerweise ist es natürlich schon als fies zu bezeichnen wenn bei freier Wahl lieber ein gemütlicheres, aber teureres Fernstudium gewählt wird "weil gezahlt wird schon". Aber es ist tatsächlich die Wahl
    der anderen Partei. So habe ich es vor einer Weile mal gelesen.


    Ich bitte um Korrektur, falls dem nicht so ist.


    Gruß

    Hallo Laura2404,


    davon ausgehend dass dein Sohn bei dir lebt ergibt sich in etwa folgende Situation.


    Vor der Hochzeit:
    - Dein Partner zahlt von seinem bereinigtem Netto Einkommen Summe X an seine 3 Kinder. Dadurch das er an den Selbstbehalt stößt, ergibt sich eine Mangelfallrechnung.
    - Du hast Anspruch auf Unterhalt für deinen Sohn vom leiblichen Vater


    Nach der Hochzeit / Adoption:
    - In die Unterhaltsberechnungen von deinem Mann an seine Kids wird nun auch dein Sohn mit einbezogen, wodurch sich sein Unterhalt verringert und er um eine bestimmte, nicht riesige Summe
    (Ausrechnen erst nach weitern Angaben möglich) überm Selbstbehalt stehen bleibt, welche für deinen Sohn angedacht ist.
    - Der leibliche Vater deines Sohnes verliert nach einer Adoption alle Rechte und Pflichten am Kind - inkl der Unterhaltspflicht.
    Somit könnte die Adoption finanziell betrachtet ein Minus ergeben.


    Unabhängig davon ist eine Adoption auch nur möglich, wenn der leibliche Vater das Ok gibt. Ohne ist das nahezu unmöglich.
    Genauere Angaben sind so aus der Luft nicht möglich.


    Viele Grüße

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebernz.B. "Hallo"


    Meinen Vorrednern stimme ich soweit zu.


    Eine Sache ist aber immer schnell daher gesagt und höre ich ehrlich gesagt öfters:

    Zitat

    Ich möchte auch hier an dieser Stelle ehrlich sein, ich möchte es Vermeiden, dass er jede Entscheidung torpedieren kann.


    Ob es nun bei dir so ist oder nicht, sei mal dahin gestellt.
    Aber leider ist der häufigste Fall doch folgender:
    - Eltern trennen sich
    - Kind/er bleiben in der Mehrzahl der Fälle bei der Mutter (ob vom Vater gewollt oder ungewollt)
    - Während der Trennung entstehen automatisch Reibereien, was ganz natürlich ist. Die wenigsten bekommen das gänzlich entspannt hin.
    - Kind/er werden zu persönlichem Eigentum deklariert, an welchem der Ex-Partner nach Möglichkeit nix mehr mitzureden hat.


    Fakt ist nunmal, irgendwo MUSS das kind leben. Da kinder keine Gegenstände sind, sondern das Zeugnis ehemaliger Gemeinsamkeiten und (nicht zu vergessen) Lebewesen,
    sollte einem allein schon der Verstand sagen, dass beide Eltern die gleichen Rechte an der Begleitung der als richtig gewählten Erziehung des Kindes haben.
    Natürlich gibts den von dir angesprochenen "Frustboikott" auch zu genüge. Aber mal vom Normalfall ausgegangen, geht es hauptsächlich um alle wegweisenden Entscheidungen die man gemeinsam Treffen sollte.
    Nichts anderes macht das geteilte Sorgerecht.
    Wie du deinen Alltag mit dem Kind verbringst und wo du dich aufhälst bleibt großteils unberührt.

    Hallo,


    Die Differenz von 788 zu 820 würde ich nicht zahlen, so lange du nicht explizit dazu aufgefordert wirst.
    Leg sie dir stattedessen monatlich bei Seite, um im Fall der Fälle keine Einbußen zu haben.


    Wenn du die Differenz zahlst, aber nicht müsstest, kannst du sie nie wieder zurück fordern.
    "Theoretisch" zwar schon, aber dann müsstest du nachweisen, dass der Empfänger das Geld wissentlich zu viel bekommen hat und zusätzlich nicht für den laufenden
    Lebensunterhalt im Monat ausgegeben hat. Da das natürlich eine fast nie mögliche Luftnummer ist, wäre das Geld dann fusch.

    Zweitjob vermutlich um den Mangelfall zu kompensieren?


    Da müsste man sich erstmal schlau machen, wie hier zumutbar definiert wird.
    Da gibt es sicherlich ein paar Richtlinien.


    Konkrete Situation ist folgende:
    Zu Zeit arbeite ich für einen großen Discounter, welcher ein riesiges neues Zentrallager errichtet und dort als Pilotprojekt fast alles voll automatisiert hat.
    Hier hänge ich in Planung und Aufbau voll mit drin. Ich arbeite regulär 8 Stunden (mit immer wieder mal Überstunden).
    Ab Mitte des Jahres geht der 3-Schicht Betrieb los. Spätestens das würde einen potentiellen Nebenjob gleich wieder killen.


    Eigentum / Vermögen etc sind nicht vorhanden.

    Hallo,


    110% statt 105% zu beurkunden ist ja echt mal komisch.
    Ist es möglich dass das JA bei dir eine niedrigere Stufe berechnet hat, weil es sich hierbei um das Netto nach Bereinigung handelt,
    während die anderen Sachbearbeiter bereinigt und unbereinigt verwechselt haben?
    Oder hat sich von 2017 zu 2018 schlicht dein Netto verändert?
    Am wahrscheinlichsten ist aber das du nur einer unterhaltsberechtigten Person gegenüber verpflichtet bist. Die DT ist nach 2 Personen ausgerichtet.
    Pflicht gegenüber nur einer Person > eine stufe hoch


    Ja, die Beurkundung steht, damit ist das Thema für dich vorest durch.
    Freiwillig mehr zahlen? Bei dir ergibt sich durch deine Angabe von Stufe 2 der DT ja keinesfals ein Mangelfall.
    Somit ist das Kind versorgt. Die Frage ob du freiwillig mehr zahlst begründet sich in den meisten Fällen damit, dass die angehalten sind, das optimum raus zu holen.
    Die handeln ja schließlich "fürs Kind" und je mehr umso besser. Wenn noch weitere Behörden (selbst über Umwege) mit drin hängen, zielt es auch auf deren Entlastung.


    Zur eigentlichen Frage:
    Bindend ist immer die aktuelle Tabelle, und bestehende Titel passen sich automatisch einer Erhöhung der Tabelle an.
    Umgekehrt wiederum (wenn man gesetzlich weniger zahlen müsste als festgesetzt wurde) muss eine Änderung erst beantragt werden.
    Wenn du nach DT2018 mit dem errechneten Netto von 2017 zahlst (sofern es sich nicht maßgeblich verändert hat), kann dir niemand etwas. Eine Neuberechnung des Nettos wird idR max alle 2 Jahre verlangt

    Hallo zusammen und vielen Dank fürs Lesen:)


    Ich habe nun den KU den ich an meine 3 Kinder zahlen muss selbst berechnet und lasse dies demnächst auch noch durch meinen Anwalt bestätigen.
    Für einen ersten Eindruck würde mich interessieren, ob mein Rechenweg soweit richtig ist.
    Daher verwende ich erstmal nur gerundete Zahlen.


    Eigener Nettoverdienst Steuerklasse 4: 1850


    Bereinigung: 5% Pauschale Berufsbedinge Ausgaben + Fahrtkosten zur Arbeit mit PKW.
    (Öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar, da mit Öffis 2 Std einfachen Fahrtweg inkl 1km laufen. Mit PKW sind es nur 30min.)


    - 5% entsprechen 92,50
    - Kürzester Fahrtweg sind 26km. Ergo: 2 x 26km x 220 durchschn. Werktage / 12 Monate x 0,3€ = 286


    Bereinigtes Netto folglich: 1850 - 92,50 - 286 = 1471,50


    Kinder habe ich 3 (Nach DD-Tabelle Altersgruppen sortiert):
    Kind 1: 6-12J (Wohnhaft bei KM, von welcher ich getrennt bin)
    Kind 2: 6-12J (Wohnhaft bei KM, von welcher ich getrennt bin)
    Kind 3: 0-6J (Wohnhaft im eigenen Haushalt, mit KM verheiratet)


    Da die Tabelle ja für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und hier 3 vorliegen, schaue ich in die Tabelle "Zahlbeträge"
    (KG bereits berücksichtigt)
    in meine Netto-Spalte und gehe dann eine Stufe nach oben. Dies geht aber nicht, da ich mich bereits in der 0-1900€ Stufe bewegt habe.
    Also verbleibe ich dort.


    Ansprüche die sich daraus ergeben:
    Kind 1: 302,00 KU
    Kind 2: 302,00 KU
    Kind 3: 251,00 KU
    Gesamtanspruch der Kinder: 855


    Der eigene Selbstbehalt liegt bei 1080€ , wodurch sich bei 1471,50 - 1080,00 eine zu verteilende Masse von 391,50 ergibt.


    Diese Masse habe ich nun nach Proportionalität zum Anspruch aufgerechnet.
    Also zunächst ausgerechnet wieviel Prozent die regulären 302 Euro und die 251 Euro jeweils vom Gesamtanspruch sind
    und daraufhin den ermittelten Prozentsatz genommen und von den 391,50 berechnet.


    Dreisatz (302 KU):
    855 ^= 100%
    1% ^= 8,55
    302 / 8,55 = 35,32 %


    Dreisatz (251 KU)
    855 ^= 100%
    1% ^= 8,55
    251 / 8,55 = 29,26 %


    Gegenrechnung: 2x 35,32% + 29,26% = 99,99...% Haut also hin


    Jetzt nehme ich die zu verteilende Masse von 391,50 und rechne die Prozente aus:


    Kind 1 (35,32%): 391,50 / 100 x 35,32 = 138,28
    Kind 2 (35,32%): 391,50 / 100 x 35,32 = 138,28
    Kind 3 (29,26%): 391,50 / 100 x 29,26 = 114,55


    Gegenrechnung: 138,28 + 138,28 + 114,55 = 391,11 Haut auch grob hin


    Da Kind 3 in meinem Haushalt lebt, überweise ich an Kind 1 und 2 also jeweils 138,28 und das Thema ist erledigt.


    Wie erwähnt, die Ausgangszahlen sind grob gerundet. Mich interessiert hauptsächlich ob der Rechenweg soweit korrekt ist.
    Falls ja, kann er anderen später auch zur Hilfe dienen.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!