Beiträge von Stefan-12

    Gemacht.
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    Tituliert wurde 1/2015 (Geburt 10/14): "... 1.Ich verpflichte mich ab 1.1.16 Unterhalt in Höhe von 270 Euro zu zahlen und zwar monatlich im Voraus zum 1. eines jeden Monats, rückständige Beiträge sofort. Anrechnung Kindergeld entfällt...2.Mit den Zahlungen soll zu nächst der laufende und dann rückständiger Unterhalt beglichen werden. 3. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten unterwerfe ich mich der Zwangsvollstreckung. 4. Ich bewillige und beantrage die Erteilung einer beglaubigten Abschrift sowie einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind z.Hd. desjenigen gesetzlichen Vertreters, der die Unterhaltsansprüche geltend machen darf..."
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    Bis vor zwei Monaten habe ich immer das und viel mehr bezahlt, dann um 70 Euro monatlich die Zahlung gekürzt, da die KM die Beziehung beendet hatte und das Umgangsrecht etc. selbst bestimmen will. Wir haben uns dahingehend mündlich vereinbart, allerdings ohne Zeugen. Ich traue ihr allerdings aus einer Reihe von Gründen nicht mehr und meine, sie wird irgendwann versuchen, den Rückstand einzufordern. Seit Monaten habe ich zu ihr keinen Kontakt mehr. Ich bin auch noch nicht aufgefordert worden, doch wieder die titulierte Summe zu zahlen


    Wie es zur Titulierung gekommen ist, kann ich gar nicht mehr sagen. Berechnet hatte das Ganze eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes, und ich meine, seitens des Jugendamtes kam auch der Impuls, die Titulierung vornehmen zu lassen, weil so üblich, Sicherheit für das Kind und bla. Vielleicht ist die Kindesmutter auch von einem anderen Amt aufgefordert worden. In jedem Falle ging diese Aufforderung/Empfehlung dann über sie an mich. Ich bin also durch sie angesprochen worden. Da war ja noch die Welt in Ordnung...
    Und nun, zu spät, habe ich die Problematik erkannt.


    Und nun ist die Frage, wie umgehen mit dieser Kalamität. Sie möchte etwas; ich möchte etwas. Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach. Wenn jetzt nichts weiter passiert, kann ich auch auf die (hoffentlich dann so anerkannte) Verwirkung setzen...

    @ noch ein Laie Danke für die Antworten!! Das ist wirklich gut für eine grundlegende Orientierung!! Die Sache ist hier so, dass die Mutter des Kindes ein zweites Kind hat und diesbezüglich völlig mit dem Vater des Kindes hinsichtlich des Umgangs etc. über Kreuz liegt, aktuell Ärger hat, Anwälte sind beschäftigt…. Das will sie kein zweites Mal. Nun gibt es die Trennung. Sie will das alleinige Umgangs- und Sorgerecht und bietet im Gegenzug an, dass ich weniger Kindesunterhalt zu zahlen habe, weniger als zu den Zeiten, als noch alles gut war und tituliert worden ist. Ich selbst arbeite nun anderenorts und hätte Probleme mit dem geregelten Umgang und könnte dem Kind kein zweites Zuhause geben. Das ist quasi eine Gentlemen’s Agreement. Zu dieser habe ich nun aber kein richtiges Vertrauen mehr. Ich denke, dass die Kindesmutter erst den einen Fall erledigt, dann den anderen…


    Das mit den „schlafenden Hunden“ habe ich mir schon gedacht. Das ist ein echtes Dilemma. Einerseits will man natürlich die Sicherheit, dass alles geklärt ist, haben und andrerseits möchte man auch kein Unheil provozieren. Die Herausgabe des Titels, vor dem Hintergrund, dass sie ja extrem viel gewinnt (Ich möchte hier aber nicht von gewinnen sprechen.), würde so einiges erleichtern. Wenn sie ihn allerdings nicht herausgibt, ist das Resultat jenes, dass sie mit Sicherheit ob der Bedeutung des Titels hellhörig geworden ist …



    Freundliche Grüße


    Stefan

    Hallo bissig,


    das lag sicherlich an meinen "privacy settings", die ich nun in Teilen zu korrigieren versucht habe. Ich bin doch neu hier... Aber bitte versuchen Sie nochmals, mir zu schreiben. Darauf lege ich Wert. Das ist sehr fundiert. Vielen Dank also für Ihre Bemühungen und für den nochmaligen Versuch gleich im Voraus mit!


    Viele Grüße
    Stefan
    (übrigens aus Dresden, d.h. nahe Bautzen -:) Das Museum kenne ich.)

    Hallo Forumnutzer!


    Vielen Dank für die Antworten!!


    Also ist die Sache eine Frage der Verwirkung? Ab wann setzt denn die Verwirkung ein, d.h. wie lange muss denn die Kindesmutter gewartet haben, untätig geblieben sein, um die titulierte Forderung nicht mehr durchsetzen zu können?
    Ich hatte hier etwas von 10 Jahren gelesen. Das kann ich mir aber gar nicht vorstellen.
    Wie sollte bzw. könnte ein wirksamer Vollstreckungsverzicht aussehen? Was wäre hier zwingend zu beachten? Ist mit "Herausgabe des Unterhaltstitels" die Herausgabe des vom Jugendamt gefertigten und von beiden Seiten unterschriebenen Originals gemeint?


    @ bissig, "Die gestrige - kostenpflichtige(!) - Antwort einer Anwältin im 123Forum ist übrigens auch voll daneben..." Wenn ich mich in die Thematik einlese, wirft diese Antwort bei mir auch sehr starke Zweifel auf (wenn Verjährung, dann doch nur 3 Jahre, allerdings Hemmung der Verjährung möglich)... Aber ich bin nur Laie und frage ja auch deshalb...


    Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus für die Antworten,
    Stefan

    Hallo Forumnutzer,



    Könnten Sie mir folgende Frage beantworten: Wie lange und inwieweit ist Kindesunterhalt bei vorhandenem Unterhaltstitel mit festgeschriebener Summe rückwirkend einforderbar?


    Das Kind wird im Oktober drei Jahre alt, und es existiert seit eineinhalb Jahren ein Unterhaltstitel mit festgeschriebener Summe vom Jugendamt. Mit der Kindesmutter gibt es eine mündliche Vereinbarung, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss (Dafür Abstriche im Bereich Umgang, kein Sorgerecht etc.). Wie gesagt, über die vereinbarte Reduzierung des Unterhalts gibt es nichts Schriftliches. Nun hatte ich gelesen, dass Kindesunterhalt nur bedingt rückwirkend forderbar ist, muss angemahnt werden etc., aber es existiert ein Unteraltstitel vom Jugendamt.
    Sollte es sich die Kindesmutter anders überlegen: Unter welchen Voraussetzungen und wie lange rückwirkend, könnte sie "fehlenden" Kindesunterhalt einfordern?


    Kann mir hier jemand mit der Beantwortung meiner Frage weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!


    Freundliche Grüße
    Stefan