Gemacht.
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Tituliert wurde 1/2015 (Geburt 10/14): "... 1.Ich verpflichte mich ab 1.1.16 Unterhalt in Höhe von 270 Euro zu zahlen und zwar monatlich im Voraus zum 1. eines jeden Monats, rückständige Beiträge sofort. Anrechnung Kindergeld entfällt...2.Mit den Zahlungen soll zu nächst der laufende und dann rückständiger Unterhalt beglichen werden. 3. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten unterwerfe ich mich der Zwangsvollstreckung. 4. Ich bewillige und beantrage die Erteilung einer beglaubigten Abschrift sowie einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind z.Hd. desjenigen gesetzlichen Vertreters, der die Unterhaltsansprüche geltend machen darf..."
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Bis vor zwei Monaten habe ich immer das und viel mehr bezahlt, dann um 70 Euro monatlich die Zahlung gekürzt, da die KM die Beziehung beendet hatte und das Umgangsrecht etc. selbst bestimmen will. Wir haben uns dahingehend mündlich vereinbart, allerdings ohne Zeugen. Ich traue ihr allerdings aus einer Reihe von Gründen nicht mehr und meine, sie wird irgendwann versuchen, den Rückstand einzufordern. Seit Monaten habe ich zu ihr keinen Kontakt mehr. Ich bin auch noch nicht aufgefordert worden, doch wieder die titulierte Summe zu zahlen
Wie es zur Titulierung gekommen ist, kann ich gar nicht mehr sagen. Berechnet hatte das Ganze eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes, und ich meine, seitens des Jugendamtes kam auch der Impuls, die Titulierung vornehmen zu lassen, weil so üblich, Sicherheit für das Kind und bla. Vielleicht ist die Kindesmutter auch von einem anderen Amt aufgefordert worden. In jedem Falle ging diese Aufforderung/Empfehlung dann über sie an mich. Ich bin also durch sie angesprochen worden. Da war ja noch die Welt in Ordnung...
Und nun, zu spät, habe ich die Problematik erkannt.
Und nun ist die Frage, wie umgehen mit dieser Kalamität. Sie möchte etwas; ich möchte etwas. Aber das wäre wahrscheinlich zu einfach. Wenn jetzt nichts weiter passiert, kann ich auch auf die (hoffentlich dann so anerkannte) Verwirkung setzen...