Beiträge von zahlpapa

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit einigen Jahren wird mein Gehalt gepfändet. Und ich hatte auch
    diesmal erneut darum gebeten, dass ich den Unterhalt eigenständig
    überweise möchte, da ich mit einer Lohnpfändung im Gehaltszettel,
    kaum eine Chance bei der Wohnungsfindung habe und in meiner neuen
    Heimat, das selbe Problem sein wird.


    Daraufhin kommt keine Reaktion. Es hieß mal, das ich scheinbar einen hohen Unterhaltsrückstand habe..
    der sich zu Zeiten meiner Ausbildung,Zivildienst und einer kurzen Arbeitslosen Zeit gebildet hat,
    und diesbezüglich werde ich gepfändet.


    Da ich nämlich, demnächst auswandere und Unterhaltspflichtig bin, würde ich gerne wissen,
    ob das Jugendamt von mir die neue Anschrift Daten meines
    zukünftigen Arbeitgebers verlangen darf.


    Kann ich mich da rechtlich wehren ? oder werden die mich in meiner neuen
    Heimat, also im Ausland weiterhin ohne Gnade pfänden ?


    Ich will es einfach nur selbständig überweisen können, damit ich nicht
    wieder im Gehaltszettel eine Lohnpfändung drin stehen habe.



    Für die Info bedanke ich mich im Voraus !