Beiträge von janthueringen

    Hallo Wach deine Worte haben mich sehr gerührt. Meinst du nicht das ich chancen auf das geteilte Sorgerecht hätte?
    Ich will ja nicht das die kleine zu mir zieht sie soll ja in den Umfeld wohnen bleiben, ich möchte nur meine Rechte als Vater ausüben d.h. mit Sprechen zu können weisst? Trotz das ich von Ihren Enkelkind der Papa bin, muss ich die Großeltern sietsen das kann es auch nicht sein oder?


    Aber warum erlauben sie mir nicht aller 14 übers we die kleine zu sehen?

    Hallo wach. Wo die KM Schwanger war, hat sie sich von mit getrennt. War zur Geburt des Kindes net dabei. Habe damals umgangsrecht bekommen einmal die Woche Mittwochs 1 stunde von 15-16 Uhr anfangs in der Erziehungsberatungsstelle später die eine stunde bei den Großeltern. Wo wir in der einen Stunde Spazieren waren, war die Oma immer mit dabei (da war die kleine 1 Jahr). Das umgangsrecht 1 std. ging von 0-4 Jahre. Nach ihren 4 Geburtstag bin ich aufs Jugendamt und habe gefragt ob man das Umgangsrecht nicht verlängern kann, weil mit den Großeltern keine einigung möglich war. Haben die mich und die Großeltern aufs Jugendamt bestellt. Da hat mich der Opa als Hartz 4 Empfänger beschimpft Ihr hartz 4 empfänger bekommt eh alles in den Arsch geblasen, deshalb braucht ihr auch kein Unterhalt zahlen. Das hat er vor der Frau vorm Jugendamt gesagt, die Frau hat dazu nix gesagt. Habe bis heute noch keine Entschuldigung deshalb bekommen. Jetzt ist das Umgangsrecht nach Jugendamt besuch Samstags 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeweitet wurden. Und sie lassen sich auf einen längeren Kontakt nich ein.




    Zum Sorgerecht:



    Die Mutter hat es nach der Geburt bekommen. War mit den Kind überfordert, trotz Jugendhilfe vom Jugendamt. Wohnung dreckig, lebensmittel verschimmelt.


    So ich schreib Dir mal den richterlichen Beschluss rein:



    das Amtsgericht Altenburg durch Richterin Hilbig am 24.10.2010 beschlossen:


    Die eterliche Sorge für das am 16.08.2005 geborene Kind wird auf die Großeltern als Pflegepersonen übertragen.


    Begründung: Das Kind wurde am 16.08.2005 geboren und befindet sich seit dem 20.03.2006 durchgängig im Haushalt der Antragsteller (GRoßeltern).
    Die Antragsteller haben als Pflegepersonen beantragt, ihnen die eterliche Sorge für das Kind als Pflegepersonen zu übertragen.


    Die Kindsmutter als Alleininhaberin der elterlichen Sorge hat dazu ihre Zustimmung erteilt.

    Hallo Die mutter war damals damit überfordert mit meiner kleinen, sie hat ja noch ein 2tes kind und das lebt in Pflegefamilie. Es wurde nicht direkt übers sorgerecht entschieden sondern die grosseltern habe das sorgerecht als pflegepersonen oder wie man das nennt. Mutter wurde dadrch das sorgerecht entzogen. Das Besuchsrecht wurde vom Jugendamt so festgelegt und die Grosseltern bochen auf dieses Besuchsrecht, d.h. wenn ich zu spät komme bekomm ich ärger. Habe mal gefragt wegen Sonntag da sagten sie sonntag nicht, da wollen wor unsere Ruhe haben.

    Ich weiss nicht mehr weiter und deshalb suche ich hier rat.


    Ich habe eine uneheliche 4 jährige Tochter, sie wird im August 5 Jahre.


    Wo meine kleine 1 Jahr alt war, wurde per Richterbeschluss entschieden das die Kindsmutter das Sorgerecht nicht mehr hat sondern wurde auf die Großeltern (Eltern der Kindsmutter) übertragen. Ich bin 25 Jahre alt, habe eigenen Haushalt lebe von Hartz 4. Mein Umgangsrecht ist wöchtlich Samstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Meine frage steht mir das geteilte Sorgerecht zu bzw habe ich eine Chance es zu bekommen? Will ja auch nicht gleich das meine kleine zu mir zieht soll ja bei den Großeltern wohnen bleiben. Gibt es da nee möglichkeit?