Beiträge von PeterPan

    Hallo zusammen,


    das Jugendamt hat den Unterhaltsanspruch meiner Kinder anhand meiner Lohnsteuerbescheinigung neu berechnet. Nichts ungewöhnliches, wird alle 2 Jahre geprüft.
    Da sich jetzt einiges an der Tabelle und den Regelungen geändert hat und ich etwas mehr verdiene, muss ich nun auch etwas mehr zahlen.


    Vorweggenommen: Es geht mir nicht darum Geld zu sparen, eher um die Willkür des Jugendamtes, die ich manchmal nicht nachvollziehen kann.


    Im Dezember wurde ich aufgefordert meine Unterlagen einzureichen. Jetzt, Anfang Februar bekam ich die Nachricht vom Jugendamt das ich 120 € nachzahlen müsse.
    Da ich mich bereits im Dezember 2017 in einer höheren Gruppe des Düsseldorfer Tabelle befand (Bedingt durch eine Gehaltserhöhung in 2017), werde ich ab diesem Zeitpunkt in Verzug gesetzt.
    Laut Jugendamt, muss ich also für Dezember 2017 eine Nachzahlung erbringen. Hier hab ich schon recherchiert! Datum der Inverzugsetzung ist der Monat in dem ich aufgefordert wurde meine Unterlagen einzureichen, Also Dezember 2017.


    Jetzt soll ich allerdings für Januar und Februar zusätzlich die Differenz zum Betrag, den ich im Dezember zahlen musste ausgleichen.
    In Zahlen: Unterhalt in 2017 634 € - Nach Neueinstufung und Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 2018 644 €. Laut der alten Tabelle waren es dann im Dezember: 674 €


    Die Differenz im Dezember 2017: 40 € (674 €- 634 €)


    Das Jugendamt fordert nun auch für Januar und Februar jeweils 40 € (2 x 2 x 20 = 80 €). Laut meiner Rechnung, bin ich da bei insgesamt 40 € (644 € - 634 €) 2 x 20 €.
    Also, theoretisch wird die Berechnung von Dezember 2017 als Grundlage für Januar und Februar verwendet.


    Statt einer Nachzahlung von 120 € müssten es doch eigentlich nur 80 € sein.


    Das ganze entzieht sich meiner Logik, da ich für 2018 noch den Unterhaltsbetrag von 2017 zahlen muss.


    Meine Frage, kann das Jugendamt sich einfach über die Tabelle und den Regelungen hinwegsetzten, oder gibt es dafür eine rechtliche Grundlage!? Sehe ich das mit der Inverzugsetzung richtig?


    Ich hoffe, man kann meinen Gedankengängen folgen :D