Beiträge von markus.l

    Hallo zusammen!


    Folgende Fakten liegen vor:
    Die Volljährigkeit meines Sohn ist in 2 Wochen erreicht.
    Er lebt seit kurzem in einem WG-Zimmer, die Kosten dafür trägt seine Mutter und geht zur Schule.
    Ein Unterhaltstitel beim Amt liegt nicht mehr vor.


    Die Mutter hat kein eigenes Einkommen, 2 weitere kleine Kinder (5 und 7 Jahre) und einen Ehegatten mit hohen Einkommen, durch eine eigene Firma mit einigen Angestellten.
    Kosten von deutlich über 1500.-€ pro Monat für ein Internat wurden, bis zur Beendigung vor 6 Monaten, anstandslos von der Mutter gezahlt.


    Was ist zu tun dass ich einen rechtlich sicher berechneten Anteil zum Barunterhalt zu zahlen habe?
    Wir gehen davon aus dass Mutter/Stiefvater ihre Einkünfte nicht freiwillig zur Auskunft preisgeben werden.
    Ich sehe als einzigen Weg dass mein Sohn Prozessskostenhilfe beantragt und mit Hilfe eines Anwalts die Einkommensverhältnisse klären lässt.
    Basierend auf diesen und anderen Informationen lassen sich die jeweiligen Anteile zum Barunterhalt berechnen.


    Habe ich was vergessen, gibt es noch etwas zu beachten?


    gruß Markus