Beiträge von tilemsine

    moin,
    um das Thema zum Ende zu bringen. Zusammengefasst rechnet das Sozialamt die Einkünfte nach Ihren Maßstäben. Afa-Abschreibungen werden nicht anerkannt. Leider möchte meine Ehefrau (Unterhaltspflichtige) nicht verklagt werden. Ich als Schwiegerkind habe keine Rechte. Ich habe jetzt den mit dem bekannten Rechner den von mir ermittelten monatlichen Betrag überwiesen (ca, 10% unter der Forderung). Fairerweise muss man eingestehen, dass das Sozialamt viel einkommensminderndes anerkannt hat. Wir werden sehen wie das Sozialamt reagiert.
    grüße

    moin,
    lt. FamRZ Hauß ist die Ausbildungsvergütung nach §82 Abs. 2 Satz 1 SGB XI Teil der allgemeinen Pflegeleistungen. Das Sozialamt argumentiert, dass dies grundsätzlich richtig ist, aber jedoch durch landesrechtliches Umlageverfahren außer Kraft gesetzt werden kann (§82 Abs. 2 Satz 4 SGB XI i.V.m. der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung AltPflAusglVO). Hintergrund ist, dass das Sozialamt die Ausbildungsvergütung i.R. d. Elternunterhalts einfordert. Gibt es hierzu speziell aus NRW Erfahrungen? Danke.
    Grüße
    t.

    Guten Morgen,
    Danke für die Anwort. Das hatte ich befürchtet. Wie siehst Du denn die unterhaltsrechtliche Bedeutung der Ausbildungsumlage? RA Hauß vertritt hier ja eine klare Meinung. Gibts da inzwischen veröffentlichte Urteile?
    Grüße t.

    Hallo,
    wie ist eigentlich die rechtliche Stellung des Schwiegerkindes beim Elternunterhlt? Meine Frau ist gegenüber ihren Eltern durch mein Einkommen unterhaltspflichtig. Das ist auch unstrittig nur die Höhe und die Anerkennung der Ausbildungsumlage als unterhaltsrechtlicher Posten werden von mir (Schwiegerkind) nicht anerkannt. Adressat sämtlicher Schriftwechsel vom Amt ist meine Frau. Kann ich im eigenen Namen meine Schreiben aufsetzten oder muss meine Ehefrau jedesmal unterschreiben? Vielen Dank. Freundliche Grüße t.

    Hallo,


    ich bin neu hier und nach einiger Zeit des stillen Mitlesens habe ich eine Frage da ich vom Elternunterhalt aktuell betroffen bin. Meine Schwiegermutter ist im Pflegeheim. Bedarf und Bedürftigkeit sind gegeben. Fehlbetrag ca. 500 Euro.RWA ist erfolgt und wir haben dem Sozialamt entsprechend Auskunft erteilt. Berechnung steht noch aus aber dass wir unterhaltspflichtig sind ist uns soweit klar. Ich als Schwiegersohn besitze eine Ferienwohnung, die über eine Agentur an wechselnde Gäste vermietet wird. Die Einnahmen aus der Wohnung gehen auf ein separates Konto, welches nur auf meinen Namen läuft. Können diese Einnahmen ähnlich wie bei Aktien / Gewinnausschüttungen thesaurierend angelegt werden? Sämtliche Einnahmen fliesen tatsächlich nicht in das Familieneinkommen ein, sondern verbleiben auf dem separaten Konto. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Urteile? Vielen Dank.
    Grüße
    t.