Beiträge von Sabine

    Hi,


    danke für eure Kommentare.


    Ich werde ausziehen, wenn er mich auszahlt. Das Problem ist: er will die Wh behalten und nicht verkaufen aber er will mich nicht auszahlen.
    Ich schreibe hier eine kurze Zusammenfassung:

    Ich Er
    Wh-Übernahm (allein im Grundbuch und Darlehen) ja (die Bank hat zugesagt) ja
    Auszahlung an Partner nein, weil ich noch keine Zusage der Bank bekomme.




    ja, wenn die Bank zusagt.
    nein, er will mich nicht auszahlen.
    Wh verkaufen ja nein
    Wh weiter für jeder Partner 50% im Grundbuch und 50% schuldhaft nein ja
    Beide Partner mit Kind wohnen dauerhaft getrennt in der Wh nein ja
    ausziehen ja, wenn er mich auszahlt nein


    Ich suche, welche Möglichkeit bzw. Lösung es noch gibt, wenn ich meinen Teil nicht zwang versteigern muss.


    Gibt es tatsächlich keine rechtliche Unterstützung für mein Kind? Ich finde ungerecht, wenn ich und mein Kind ausziehen müssen, weil er dauerhaft nicht auszieht. Wir müssen alles wieder von Anfang an machen, neben der psyschen Belastung und schwieriger Finanzierungslage noch eine neue Schule, Freundschaft, Nachbarschaft, Sport, Musikschule etc…


    Besten Dank.
    Sabine

    Hi,


    danke für die Infos. Da die Höhe der Nutzungsentschädigung ungefähr gleich wie der Kinderunterhalt liegt und die wird damit verrechnet, kann ich mir alles drum für die Wohnung und mein Kind noch leisten. Außerdem sind die Kosten so hoch wie die Miete in unserem Stadtteil. Aber zuallererst zum Wohl meines Kindes möchten wir zu einem anderen Stadtteil nicht umziehen.


    Wann und wie werde ich oder wird der RA der Bank und staatliche Leistung von dem Jobcenter beantragen? Nach der gerichtlichen Scheidung? Soll mein Familienrechtsanwalt oder ein RA für Immobilien mir dafür vertreten?


    Besten Dank.
    Sabine

    Hallo timekeeper,


    danke für die Meinungen.


    Was wird das Gericht bei der Scheidung dafür sagen oder es könnt nur zwischen die Anwälten und uns selbst vereinbaren?


    Es geht mit psyschische Belastung auf Dauer. Meint ihr, dass es keiner anderen Weg gibt, ausßer, dass Ich und mein Kind ausziehen?


    kann das Gericht entscheiden, die Wohnung zu verkaufen?


    Besten Dank!
    Sabine

    Hallo Zusammen,
    seit Dezember 2017 sind wir getrennt, wohnen aber mit unserem Kind noch unter einem Dach. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Jeder hat 50-50 Anteil im Grundbuch und im Darlehensvertrag. Keine von uns hat damals für die Wohnung angezahlt. Nun möchte ich die Wh allein mit Schulden und im Grundbuch übernehmen. Mein Mann hat dagegen. Er will die Wh weder verkaufen noch mir auszahlen, wenn er die Wh übernehmen will. Ich kann ihm nicht auszahlen, weil meine Einkommen genug nur für die Restschuld der Wh ist. Die Schuld beträgt noch 90% von dem Darlehensbetrag. Laut meinem Rechtsanwalt muss ich meinen Anteil der Wh versteigern. Es wird aber sicher viel Verlust, da keine meinen Teil kaufen möchtet. Um dies endgültig abzuschließen dauert es nach der Scheidung noch ewig.


    Nun möchte ich wissen, ob das Gericht bei der Scheidung entscheiden kann, wer die Wh übernimmt oder die Wh zu verkaufen muss?


    Kann mein Mann nach der Scheidung noch mit uns in der Wh wohnen? Die Wh ist aber klein, 3-Z Wohnung.


    Er hat seit jahrelang andere Frau und mich betrogen. Er zieht aber nie aus und versucht, mich und meinem Kind auszuziehen.


    Wie genau das Trennungsdatum gerechnet wird? Ob es ab der Scheidungsantrag gereicht ist, oder jeder von uns das Datum unterschiedlich rückdatieren kann?


    Herzlichen Dank für Eure Meinungen.
    Sabine