Hallo,
es ist mir klar, dass es hier um Straf- und Zivilrechtliche Dinge geht. Auf der Zivilrechtlichen Seite ist es so, dass beide Kindsmütter Titel haben/hatten und Jahrelang versucht haben, ihre Ansprüche einzuklagen Erfolglos (Pfändungsbeschlüsse, Taschenpfändungen, Lohnpfändungen). Zudem für Anwaltschaftliches Honorar in Vorleistung traten usw. Irgendwann hört es sich eben von selbst auf, um an sein Geld/Recht zu kommen ständig Geld aufwenden zu müssen. Zu tun hat es mit der Masche des Schuldners, welcher Arbeitsstellen annimmt, welche in einem Lohnniveau liegen, dass er nicht pfändbar ist und der Rest schwarz ausbezahlt wird. Wird es dennoch eng, kündigt er, wird arbeitslos, arbeitet nebenher schwarz weiter usw. Das Prozedere zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben.
Was genau meinst du damit?
"So, jetzt zur Berechnung des Jugendamtes. Natürlich kann sich das JA über das strafrechtliche Urteil hinwegsetzen. Es berechnet Unterhaltsansprüche, und das wars. Es kann ja wohl nicht sein, dass ei einem Kind der Unterhaltsanspruch reduziert wird, weil der kriminelle Vater eine strafrechtliche Auflage erfüllen muss, also letztlich ein Kind die Strafe abzahlt. Hier wird also rein familientechtlich gerechnet, hoffentlich richtig."
Das mit dem ALG II Prinzip ist mir auch klar, dass egal welche Art von Geldfluss als potenzielles Einkommen gewertet wird.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass ein Richter Auflagen erteilt für die Dauer von 12 Monaten, ein Verfahren vorläufig einstellt und als Schlußsatz sagt, die Mutter der 9 jährigen soll zum JA gehen und den Unterhaltsvorschuss stoppen und die Pfändungen des JA beim Schuldner. Zweiter Satz: Der Angeklagte habe ab 01.05.18 beiden Mütter je 300.- € und den Regelsatz für beide Kinder zu bezahlen. Sollte dem nicht so sein, gibt es eine Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Auflagen. Das konnte er sich mit Zustimmung der Mütter und Staatsanwältin aussuchen. Er hatte ja zudem die kompletten Akten vorlegen. Meiner Meinung nach hätte auch das Jugendamt bei der Verhandlung dabei sein müssen. Für die 9 jährige besteht Beistandschaft und für den 18 jährigen bestand Beistandschaft bis vor 10 Monaten.
Dank und Gruss
Markus