Beiträge von Annadia

    Die Frau, die mich damals aufgenommen hat, ist mittlerweile 80 Jahre alt und schwer gesundheitlich angeschlagen. Vor 3 Jahren habe ich sie bei einem Arztbesuch im Wartezimmer gesehen. Sie hat mich nicht erkannt und wirkte so, als hätte sie einen schweren Herzinfarkt gehabt. War im Rollstuhl, die Linke Gesichtsseite schien gelähmt zu sein und wirkte nicht ansprechbar. Naja, das JA hat das sicherlich in den Akten, dass ich von ihr aufgenommen wurde. Ja, es ist schwierig.... Ich weiß....
    Nach so vielen Jahren (30J) wird es sehr schwer. Das Kinderheim gibt es nicht mehr (hab gestern angerufen). Aber es muss ein Gerichtsurteil geben über den Unterhalt während der Zeit im Heim. Meine Mutter hatte die Scheidung damals eingereicht
    während sie im Frauenhaus war.


    Vielleicht steht im Scheidungsurteil etwas drauf. Muss sehen, wie ich das in Erfahrung bringe.


    Da ich kein EK habe, aber Ausgaben, bin ich gezwungen, die Angaben von meinem Mann anzugeben mit allen Belastungen und dem Vermögen von 26000€.
    Ich sehe da keineandere Wahl, weil die Nachfrage kommen wird ( Ausgaben, aber kein EK).

    Mein Vater war vor der Ehe mit meiner Mutter mit einer anderen Frau verheiratet und aus dieser Ehe stammen zwei Kinder von ihm (meine Halbgeschwister). Ich habe sie nie kennengelernt. Ich kann nicht mal sagen, wie alt die Kinder waren als die. Ehe zerbrach. Diese Kinder müssten auch angeschrieben werden. Keine Ahnung, ob Sie ebenfalls gefragt werden nach einer erlebten Kindheit mit ihm.
    Vielleicht geben die Kinder auch Gründe für eine unbillige Härte an. Ich weiß nicht mal, ob ich so etwas in Erfahrung bringen kann oder ob Sie leistungsfähig sind. Wäre interessant....

    Hallo Awi, mich würde Deine Erfahrung im Bezug zu einem „richtigen“ Anwalt interessieren, wegen Deiner Bemerkung...***lächel


    Ich habe darüber nachgedacht, wegen den „Hürden“...
    Es nicht mit aufzuführen und erst später bei der nächsten Überpüfung zu machen, halte ich nicht für gut. Nur weil im Moment nichts zu holen ist, heißt es nicht, dass mein Mann später nicht besser verdient.
    Mich denke, dass ich nichts ausschließen kann und ich später gezwungen sein kann, das Familiengericht den EU festzulegen. Da erhoffe ich mir, dass vielleicht meine Geschichte doch einen Eindruck hinterlässt...
    Selbstverständluch sammele ich in der Zwischenzeit Unterlagen, die das untermauern.


    Du hälst mich sicherlich für gutgläubig...! Aber frei nach dem Mitto:“ Auf der See und vor Gericht....! Ich bin halt ein Optimist geblieben! Ich greife gerne das Zitat auf” Wer nicht kämpft hat schon verloren”!

    Ich wollte zum Anwalt, wenn mir vom SA die Betechnung vorliegt und irgendwelche Forderungen vom SA kommen. Ich werde Euch auf den laufenden halten und Euch schildern, was Sie anerkannt haben oder nicht.


    Ich würde meine Geschichte über meine Kindheit mit meinem Vater gerne vorher jemanden zeigen, der nochmal kritisch drüber schaut. Am liebsten per PN. . Ist jemand von Euch bereit, dass zu lesen über PN?
    Ich würde das am Sonntag fertig haben.
    Vielen, vielen Dank für die tollen Tipps!

    Hallo Awi, vielen lieben Dank! Jetzt bin ich schon etwas beruhigter!Der Anwalt meinte zu uns bei seinem Monolog, dass mein Mann indirekt doch zahlen muss, da mir ein fiktives EK zugerechnet wird. Aber so wie ich es verstanden habe, liegen wir mit dem Selbstbehalt gut, so dass keine Zahlung fällig wird. Das ist schon sehr beruhigend.


    Was die amtlichen Unterlagen betrifft, müsste das Jugendamt sicherlich eine Akte haben. Ich habe heute angerufen und um Rückruf gebeten, da nur ein Band gelaufen ist. Tja, dass mit den Zeugen ist schwierig. Es liegt 30 Jahre zurück....! Vielleicht hat auch das Heim, das Frauenhaus irgendwelche Unterlagen. Die Hürden, um an die Informationen zu kommen habe ich schon gemerkt. Die Frist vom SA ist sehr kurz, um Unterlagen herbei zu bekommen Sollte ich vielleicht beim SA anrufen und um Fristverlängerung fragen?


    Mein Mann hat die vom SA beigefügte Blankoverdienstbescheinigung von seinem AG ausfüllen lassen. Derzeit weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, da mir die amtlichen Unterlagen nicht vorliegen, meine Mutter schwer krank und dement ist , um
    sie als Zeugin zu benennen. Ich kann nur auf Mögliche Unterlagen von den Ämtern oder vom Heim hoffen. Da muss es Unterlagen geben! Beim Frauenhaus habe ich tatsächlich noch jemand erreicht.Die Dame konnte sich an meine Mutter erinnern und an den Vorfall.
    Sie schickst mir etwas zu.


    Ich habe schon sehr viele Unterlagen zusammentragen können und wollte wie folgt vorgehen, Falls mein Vorgehen falsch ist, freue ich mich über Tipps. Da ich das am Monntag rausschicken will.


    In einem Extra Blatt werde ich begründen, warüm das für mich eine unbilligende Härte darstellt und schreiben, dass ich vom Frauenhaus und Jugendamt unterlagen nachreiche, wenn sie mir vorliegen.


    Dann füge ich Belege für:
    Kaltmiete, lfd.Betriebskosten (Abfall, Wasser, Strom), etc.
    Kfz-Versicherungkosten von mir und meinem Mann
    Kfz-Steuer, TÜV/AU Kosten, Reparaturkosten
    Haftpflichtvers., Risikoversicherung., Mieterbundkosten
    Hundesteuer, Futterkosten, Tierarztkosten
    jährliche Zahnsteinreinigung
    GEZ, Festanschlußkosten für Telefon
    Handykosten von mir und meinem Mann
    lfd.Medikamente
    Abo Fachzeitschrift von meinem Mann


    Quasi Alles ! Naja, und dass wir ca. 26000 zur Altervorsage auf einem Sparkonto haben.


    Wenn dann die Berechnung vom SA kommt - gehe ich zum Anwalt.
    Was haltet Ihr von meinem Plan?


    Ich freue mich auf Eure Anregungen und Erfahrungstipps!
    Dir lieber Awi, vielen , vielen Dank für Deine schnelle Antwort und wertvollen Tipps.??
    Liebe Grüße

    Hallo, toll das es Euch gibt und ich mich an Euch wenden darf . Vorab ein paar Eckdaten: 48j, verh., keine Kinder, Hausfrau ohne eigenes EK, Verdienst Ehemann: ca.3059€, brutto 4400€, Stk.3, Vermögen: 26000€, leben zur Miete. Mit 16 Jahren bin ich zum JA gegangen, weil ich die Schläge nicht ausgehalten habe. Hat mich schon als 3jährige verprügelt und später in der Pupertät begrabscht. War mit meiner Mutter im Frauenhaus und im Heim. Später nahm mich die Mutter von meinem Freund auf mit OK vom JA. Kein Kontakt mit ihm seit meinem 16 Lebensjahr. Meine Frage ist: Ist das ein Grund für eine Verwirkung? Falls nicht, mit wieviel EU muss ich rechnen? As soll oder kann ich an Kosten gelten machen? Mein Mann überfordert das ganze und ich stehe alleine da. Einen RA habe ich für Beratung gesucht und gesprochen. Der meinte, dass das Amt alles richtig prüft und sich dann an mich wendet. Der Anwalt hat noch nicht mal uns zu Wort kommen lassen oder Unterlagen (außer Schreiben vom Amt)sehen Ich würde mich sehr über Euren Erfahrungsaustausch freuen . Lieben Dank vo