Beiträge von Ela312

    Hallo,


    Ich habe als einzige für einen Elternteil (verstorben, kein Ehegatte/Partner), Elternunterhalt gezahlt, aber ich habe noch Elternunterhalt-Restschulden monatlich abzuzahlen.


    Erbe vom Elternteil nach Kosten/Ausgaben/Geldeinnahmen: ein paar Tausend €.


    Ich habe 2 Geschwister (insgesamt 3 Kinder).


    Nun zu meiner Frage:


    Habe ich rechtlich gesetzlich gesehen, das Recht, dass meine Geschwister Ihr Erbanteil bzw. das kpl. Erbe oder wenigsten ein großer Erbanteil zwecks Abbau/Reduzierung der Elternunterhalt-Restschulden verwendet wird (die Geschwister an den EU-Schulden/EU-Kosten beteiligen) ?


    Selbst wenn die Geschwister sich mit Ihrem Erbanteil an den EU-Restschulden beteiligen würden, müsste ich trotzdem weiterhin monatlich die EU-R-Schulden zahlen.



    Vielen Dank für Ihre/Eure schnelle Antworten.


    Viele Grüsse

    Hallo an alle,


    Zur Klärung, teile ich Euch weitere nachfolgende Informationen aus der Vergangenheit mit:


    2009 Psychische/Physische Erkrankungen chronisch + Einnahme von Psychopharmaka Vollzeit beschäftigt.


    2012 Erstmals EU-RW-Anzeige vom SA


    2015 Habe leider Gerichtsverfahren (§1611) verloren, u. zahle seit dem monatlich einen Betrag für Elternunterhalt-Schulden (Rückstand für Eingliederungshilfe meiner Mutter) und einen monatlichen Betragfür den laufenden Monat (Eingliederungshilfe)


    2016: seit Mitte 2016 bin ich auf 50 % beschäftigt (4 Stunden täglich vormittags von Mo.-Fr.) - mußte ich leider aufgrund meiner chronischen psychischen Erkrankungen umstellen.Habe trotzdem monatlich die o. g. EU-Beträge gezahlt, wegen meiner Gesundheit und weil ich mein Seelenfrieden wollte / kein zusätzlichen Stress / Ärger / Belastungen. Meine Gesundheit ist der laufende monatliche 50,00 € EU-Betrag, wert.


    2018: den Rest an Fakten/Informationen bereits im Forum mitgeteilt.


    Zusatz-Informationen: Monatsgehalt bei Vollzeit war über SB von 1800,- € und
    Monatsgehalt bei 50 % ist unter SB von 1800,- €


    Falls weitere Fragen meldet Euch einfach.


    Vielen Dank an Euch alle.


    Viele Grüsse


    Ela 312

    Hallo an alle,


    Hintergrundgeschichte:


    habe im Mai 2018 ein Schreiben (Betreff: Rechtswahrungsanzeige / Auskünfte über Ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse) vom SA / Kreisverwaltung erhalten. Meine Mutter bekommt Hilfe zur Pflege / Pflegeheim/Altenheim.


    Ich mußte leider vor über einem Jahr meine Arbeitzeit auf 50 % (v. Mo.-Fr. täglich 4 Std. vormittags ) umstellen, aufgrund meiner chronischen psychischen/physischen Erkrankungen. Ich muß täglich psychopharmaka einnehmen.


    Des Weiteren habe ich eine Mitfahrgelegenheit (Diesel-Auto – und - einfacher Arbeitsweg 75 Kilometer). Mein monatliches Gehalt ist unter dem Betrag von 1800,- € Netto (Selbstbehalt), und ich habe eine Barreserve von ein paar Tausend Euro für finanzielle Notfälle.


    Fristgerecht habe ich Mitte Juni 2018 dem SA nachfolgende Dokumente eingereicht:



    - Anschreiben mit Info-Mitteilung, das ich die Arbeitszeit auf 50 % umstellen mußte (siehe oben).
    - Kopie Dezember-Gehaltsabrechnung (Jahresende-Gehaltsabrechnung)
    - Kopien Kontoauszüge
    - Angabe über Barreserve (Notfälle)
    - Angabe/Info-Mitteilung über o. g. Mitfahrgelegenheit
    - Fragenbogen-Formular (entsprechend ausgefüllt)


    Vor ein paar Tagen habe ich ein Schreiben vom SA erhalten, dass sie zur abschließenden Überprüfung Ihrer Unterhaltsverpflichtung benötigen wir noch die folgenden Belege bzw. Angaben:


    1. Nachweis über die Notwendigkeit der Arbeitszeitreduzierung auf 50 % (z. B. ärztliches Attest)
    2. Angaben zu den Arbeitszeiten (An wie vielen Tagen und wie lange arbeiten Sie wöchentlich?)
    3. Angaben zur Fahrgemeinschaft (Wie oft fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug ?


    Nun zu meinen Fragen an Euch:


    Punkt 1: kann ich noch nachvollziehen.


    Punkt 2: kann ich nicht nachvollziehen (M.-Stunden-Angabe steht auf der Gehaltsabrechnung. Warum diese Fragen vom SA – Welcher Hintergrundgedanke / Zweck könnte dahinter stecken ?


    Punkt 3: Warum diese Frage, da ich bereits im eingereichten Formular angegeben habe, dass ich eine Mitfahrgelegenheit habe und die o. g. Kilometern ? Welcher Hintergrundgedanke / Zweck könnte hinter dieser Frage stecken ?


    Ferner ist mein Arzt während dem vom SB-SA angesetzte Vorlagetermin im Sommerurlaub, und danach hat er besonders viel zu tun.


    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.


    Viele Grüsse


    Ela312

    Betreff: Elternunterhalt - Auskünfte über Einkommen, Vermögen und Kosten



    Hallo,


    wie soll man dem Sozialamt die Fahrtkosten belegen/Nachweisen, wenn man eine Mitfahrgelegenheit zur Arbeit hat und das in Bar bezahlt ?


    Ist es ausreichend, wenn ich das schriftlich im o. g. Frage-Formular angebe ?


    Hat jemand Erfahrungen / Antworten zu o. g. Problem / Situation / Fall ?


    Vielen Dank im Voraus für Eure schnelle Antworten.


    V. G.


    Ela312

    Hallo an alle,


    Ich bin neu hier.


    Ich habe vor kurzem ein Schreiben (Betreff: Rechtswahrungsanzeige / Auskünfte über Ihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse) vom SA / Kreisverwaltung erhalten. Meine Mutter bekommt Hilfe zur Pflege / Pflegeheim/Altenheim.


    Mein monatliches Gehalt ist unter dem Betrag von 1800,- € Netto (Selbstbehalt), und ich habe eine Barreserve von ein paar Tausend Euro für finanzielle Notfälle.


    Meine Frage an Euch ist, da ich ein montl. Einkommen unter den Selbstbehalt von 1800,- € Netto und die o. g. Barreserve f. Notfälle habe, reicht es aus, wenn ich eine Kopie von meiner Gehaltsabrechnung einreiche und die Angelegenheit ist erledigt, oder muss ich trotzdem diesen grossen Aufwand betreiben und sämtliche Nachweise/Belege: Kopien von z. B. Kontoauszügen, Miete, Rechnungen von Strom, Versicherungen, Kfz.-Steuer, Quittungen von Lebensmitteln, Benzinkosten usw. beim SA einreichen?


    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.


    Viele Grüsse


    Ela312