Beiträge von Tiffany

    Guten Abend,

    hat jemand Erfahrung mit der Absetzbarkeit von Anwaltskosten in der Steuererklärung gemacht i. S. Elternunterhalt? Bei mir sind inzwischen über 1500 Euro Kosten angefallen. Die Rechtschutzversicherung hat nur eine erste Beratung aus Kulanz übernommen. Mehr deckt sie nicht ab. Bin gerade dabei die Steuererklärung für 2018 zu erstellen und frage mich, ob diese Kosten absetzbar sind. Hat jemand evtl. Erfahrungen in NRW gemacht? Für eine Info oder Hinweise wäre ich dankbar.

    Schönen restlichen Sonntag.

    Oh, danke für die Anmerkungen.

    Hat denn jemand hier mal eine Datenschutzerklärung bei den Unterlagen gehabt? Vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    Gerade erst mal Landesdatenschutzbeauftragten nachgeschlagen, wer und wo das ist in NRW:

    VG

    Guten Tag zusammen, ich habe in der letzten Zeit für meine pflegebedürftige Mutter und für mich selbst zahllose Datenschutzerklärungen unterschrieben... elender Papierkram aber

    sicherlich sinnvoll.

    Am Wochenende kam mir der Gedanke, dass vom Sozialamt in Sachen Unterhalt so etwas nicht erhalten haben und die haben nur wirklich alle Daten von mir nachdem mein Mann

    und ich uns "offenbaren" mussten.

    Vielleicht ist die Frage dumm, aber muss eine Behörde so etwas nicht auch anbieten? Sind meine Daten sicher in einer Behörde? Für eine Info wäre ich dankbar.

    Aktiv spreche ich da sicherlich keinen an, das habe ich hier gelernt ... nicht unnötig fragen. Bei dieser Gelegenheit nochmals herzlichen Dank für die Unterstützung. Zur

    Zeit ist alles ruhig.

    Sonnige Grüße

    Hallo, ich hatte nach dem ersten Brief nochmals nachgefragt und habe nun diese Antwort bekommen s. Anlage.


    LG



    Ups, wollte eigentlich den Brief in den "alten" Strang (Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro brutto) als Ergänzung zum 1. Brief einstellen. Kann der Mod. das evtl. verschieben? Sorry, für die Mühe!

    Danke für die Infos. Ich fühle mich so unwohl mit der ganzen Situation und es kostet mich manche schlaflose Nacht. Ich habe meine Eltern immer unterstützt und lange Zeit z.B. div. Versicherungen und Stromkosten übernommen. Das habe ich dann alles gekündigt, bevor meine Mutter ins Heim kam. Klar, sehe ich ein mich zu beteiligen. Ich habe meine Eltern lange zu Hause gepflegt (Kombipflege mit Pflegedienst), zwei Haushalte geführt und nach dem Tod meines Vaters mich noch intensiver um meine Mutter gekümmert, die erst so langsam im Heim angekommen ist. Urlaub nie länger als 1 Woche am Stück und auch nur nach Herstellung eines Netzwerkes aus Freunden und Familie, die sich dann gekümmert haben. Das geht alles über das normale Maß hinaus.


    Die Eigentümergemeinschaft hat bereits beschlossen und die Summe für die Sonderumlage ist überschaubar. Das fällt also leider raus.
    Ja, Altersvorsorge ist ausgereizt und sogar übertroffen mit den 5 % vom brutto. Was das Amt erst nicht anerkennen wollte. Haben aber gut argumentiert ... besondere Biographie = lange alleinerziehend, damals Teilzeit arbeitend, dann verwitwet und ich kann erst seit wenigen Jahren meine Altersvorsorge füttern und nun aber richtig ;-), so dass ich nicht selbst zum Sozialfall werde und meine Tochter später ähnliche Sorgen und Nöte hat.


    Ich bin verwitwet/alleinstehend und überlege tatsächlich auf Teilzeit zu gehen. Bei der nächsten Überprüfung werde ich um eine Zahlung definitiv nicht drum herumkommen. Die IG Chemie hat das im letzten Tarifabschluss verhandelt und ich könnte ab Januar 2019 evtl. für zwei Jahre kürzer treten. Wie mache ich das am sinnvollsten? Den Arbeitgeber bitten aus Betriebsgründen meine Stundenzahl zu reduzieren wird nicht klappen (gibt eher Widerstand aber das würde ich ausfechten) und ich bin gesund und munter, so dass mir auch kein Arzt ein entsprechendes Attest schreiben würde. Ich würde einfach nur Teilzeit arbeiten wollen, um die letzten Monate mit meiner Mutter noch zu erleben. Sie lebt im Heim aber da läuft nur alles rund, wenn man sich kümmert und am Ball bleibt. Mit Pflegegrad 5 wird da leider nichts besser, seufz.


    Hat hier jemand Erfahrung mit der nachträglichen Reduzierung der Arbeitszeit bzw. damit dann des Gehaltes, wenn bereits die UHP im Raum steht?

    Guten Tag, mit Hilfe eines Anwalts und aberwitzigen Schriftverkehr (ein Leitzordner voll) konnte ich vorerst eine Zahlung abwenden. Ich kann jedem Betroffenen nur raten, sich einen fähigen Anwalt zur Unterstützung zu holen. Hier im Forum erfährt man dankenswerter Weise schon viel nützliches, aber sich in der der Realität mit einem eifrigen Sachbearbeiter bei einer Behörde auseinanderzusetzen ist schon heftig. Meine Schwester, geschieden, 3 kleine Kinder, nicht arbeitend war von vorneherein ganz außen vor bzw. wird auf keinen Fall für unserer Mutter Elternunterhalt zahlen können.


    Ich habe hier gelernt, dass spätestens nach zwei Jahren die meisten Ämter erneut die Vermögensverhältnisse überprüfen möchten. Was ich noch nicht so ganz verstanden habe ist: Muss ich in der Zwischenzeit auf "Sparflamme" leben? Darf ich mir z.B. nichts auf Kredit kaufen ohne das Amt
    vorher anzufragen? Ich kann auch meine Arbeitszeit nicht einfach reduzieren, um mein Einkommen zu verringern? Bei uns stehen z.B. Kosten für den Austausch von Fenstern in der selbstgenutzten Eigentumswohnung an. Dafür reichen die Rückstellungen nicht und es wird eine Sonderumlage
    nötig sein. Muss ich so etwas echt dem Amt melden? Fragen über Fragen. Ich wäre für Tipps dankbar, was ich in der Zeit bis zur nächsten Überprüfung machen kann, um weitere erneute Forderungen abzuwenden. Eine Überlegung ist tatsächlich die Stundenzahl zu reduzieren.


    Sonnige Grüße Tiffany