Beiträge von gsguenter

    Danke erst mal, ich habe noch mal nachgesehen:


    Für meine Mutter ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) eingetragen.


    Wenn ich mir alles so zusammenreime ist meine Schwester, die nicht Arbeitet und Verheiratet ist, NICHT in der Pflicht die Wohnung meiner Mutter, die jetzt im Altersheim ist zu vermieten oder ?!


    Da der Familienselbstbehalt bei meiner Schwester und meinem Schwager greift und ich mehr verdiene als Lediger, dann bin ich wohl allein dran ?!


    Danke nochmals für die Antwort.

    Hallo Awi,


    ich muss leider noch mal Nachfragen:


    Ein eingetragenes Wohnrecht im Grundbuch für meine Mutter:
    Bedeutet das das meine Schwester (Eigentümer) dort eine Vermietung anstreben muss um dem Sozialamt ggf Kosten zu sparen ??


    Danke


    Günter

    Danke erst mal.
    Hab ich das richtig verstanden das ich dann quasi alles zahlen muss meine Schwester nichts ?
    Was ist mit dem Einsitzrecht meiner Mutter ?
    Was wäre wenn mein Schwager über 3000 Netto hätte ??

    Hallo liebes Forum,


    bei meiner lieben Mutter steht demnächst Elternunterhalt an.


    Was das Schonvermögen bei mir etc. betrifft so habe ich mich schn eingelesen.


    Mein Gehalt wird zu hoch sein, sodasss ich etwas zahlen muss.


    Vielleicht kann mir bei dieser Frage jemand helfen:


    Meine Schwester ist nicht berufstätig (kein Einkommen) und lebt im Elternhaus das ihr seit 15 Jahren allein gehört zusammen mi ihrem Mann.


    D.h. beide leben vom Einkommen des Schwagers.


    Muss Sie trotzdem etwas zahlen ?


    Im Grundbuch ist zudem ein Einsitzrecht auf meine Mutter eingetragen.


    Wie ist das zu sehen ?


    Danke für die Antwort.


    Günter