Danke erst mal, ich habe noch mal nachgesehen:
Für meine Mutter ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) eingetragen.
Wenn ich mir alles so zusammenreime ist meine Schwester, die nicht Arbeitet und Verheiratet ist, NICHT in der Pflicht die Wohnung meiner Mutter, die jetzt im Altersheim ist zu vermieten oder ?!
Da der Familienselbstbehalt bei meiner Schwester und meinem Schwager greift und ich mehr verdiene als Lediger, dann bin ich wohl allein dran ?!
Danke nochmals für die Antwort.