Beiträge von Speckbulle

    Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht, das geplant ist den Elternunterhalt bei Pflege künfitg erst ab einem Bruttoeinkommen von über 100000€ leisten zu müssen. Gemeint ist nur das Einkommen des Kindes das eines Partners bleibt komplett außen vor. Sollte dieses Gesetz wie geplant kommen und in Kraft treten sollte jeder der gerade zahlen muss schnellstens eine Neuberechnung durch das Amt verlangen. 100000€ Brutto bedeuten dann Netto bei Lohn und Brot in Steuerklasse1 ca. 4450€ Freibetrag. Wer also mit seinen Nettoeinkünften monatlich darunter liegt braucht dann nicht mehr zahlen auch nicht aus Vermögen und wie gesagt der Verdienst eines möglichen Partners bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Also hoffen wir mal aunahmsweise das die Groko hält und das umsetzt.

    Hallo Herzenskrieger, doch man muss zahlen.
    Was die wenigsten wissen, bis zum 01.01.2017, war es dem Arbeitsamt möglich Leute mit 63 Jahren zwangs zu verrenten, also auch gegen Ihren Willen in Rente zu schicken. Ist diese Rente nun zu niedrig fällt ein Alleinlebender in die "Hilfe zum Lebensunterhalt"(Sozialhilfe). Erst mit erreichen des Regelrentenalters (65-67 je nach Geburtsjahr) hat er Anspruch auf "Grundsicherung im Alter", welche im Gegensatz zur "Hilfe zum Lebensunterhalt" vor einem Unterhaltsrückgriff schützt, sofern das Kind weiniger als 100000€ Brutto verient.
    Sonst Gerät man in das ganz normale Berechnungsverfahren des Amts (Bereinigte Netto Ermittlung) und muß schon bei viel geringeren Einkommen zahlen. Bei 100000€ Brutto Freigrenze müsste man dagegen bis ca.4700€ Netto keinen Elternunterhalt zahlen zudem bleibt das Einkommnen des Partners und Vermögen außen vor, des weiteren gilt der ganze Freibetrag nur für das Kind.


    Seit dem 01.01.2017 wurde die Unbilligkeitsverordnung geändert. Seitdem ist es dem Arbeitsamt verboten Leute in die Zwangsrente mit 63 zu schicken, wenn 70% der Rentenhöhe Ihrer zu erwartenden Rente unter dem Hartz4 Regelsatz liegen.
    Wer allerdings vor 2017 so verrentet wurde bei dem haben die Kinder Pech gehabt und sollen lacken so wie wir.

    Hallo Ihr Lieben,


    ich habe eine Frage. Nehmen wir man ist zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet für eine Person zu der man keinen Kontakt hat und haben will. Die Person bezieht gegenwärtig wegen Zwangsverrentung durch das Arbeitsamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie erreicht aber bald Ihr Regelrentenalter. Da die Kinder der Person alle unter 100000€ brutto verdienen, steht dieser Person Grundsicherung im Alter nicht nur zu, sondern Sie hat sogar eine Obliegenheitspflicht diese zu beantragen, da die Leistung vorrangig vor der Hilfe zum Lebensunterhalt ist. Da bei Grundsicherung im Alter ein Unterhaltsrückgriff auf die Kinder erst ab einem Brutto von 100000€ erfolgt wäre der Wechsel für die Kinder extrem wichtig.
    Jetzt meine Frage:


    Da kein Kontakt besteht und der Person völlig egal ist ob Ihre Kinder zahlen, müssen die Kinder das Amt darauf hinweisen das der Person keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr zusteht, sondern sie verpflichtet ist in die Grundsicherung im Alter zu gehen? Oder findet ein Automatismus von Amtswegen statt der das erledigt? (Einkünfte der Kinder kennt das Amt ja aus der Antwort der letzten Rechtswahrungsanzeige und weiss das diese unter 100000€ brutto liegen).


    Da die Person sich nie gekümmert hat ist uns völlig egal ob Ihr fiktive Einkünfte angerechnet werden Sachen gesperrt werden oder sonst was uns kommt es nur darauf an ab ihrem Regelrentenalter nicht mehr zahlen zu müssen, wie es das Gesetz auch vorsieht.