Hallo awi,
vielen Dank für Deine ausführliche und schnelle Antwort! Das hilft mir schon einmal sehr weiter.
Dann hätte ich nur noch folgende kurze Rückfragen:
- Würde bei teils abbezahlten, vermieteten Eigentumswohnungen das Schonvermögen überschritten, inwiefern würde sich dies auf die Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistung auwirken - wie verrechnet das Sozialamt "überschüssiges" Vermögen?
- Und wegen der Zusatzversorungskasse im öffentlichen Dienst (betriebl. Pflicht-Altersvorsorge mit AG- und AN-Anteil, auf Lohnabrechnung ausgewiesen) als zusätzliche Altersvorsorge wollte ich gerne nochmal nachfragen - zählt dies auch zur privaten Altersvorsorge?
- Wegen der wohl häufiger fehlerhaften Bescheide ist wahrscheinlich generell eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, die dieses Thema abdeckt, oder?
Vielen Dank und viele Grüße!