Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob das Bayrische Familiengeld auf das Einkommen des Unterhaltsbedürftigen anzurechnen ist und dessen Bezug entsprechend die Höhe des Unterhaltes reduziert?
Vielen Dank
Bernd
Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob das Bayrische Familiengeld auf das Einkommen des Unterhaltsbedürftigen anzurechnen ist und dessen Bezug entsprechend die Höhe des Unterhaltes reduziert?
Vielen Dank
Bernd
Hallo edy,
die Tatsache das das Gemeinschaftskonto vor der Heirat ein Einzelkonto war und das dortige Guthaben alleinig von A erwirtschaftet wurde, ändert nichts an der Tatsache das bei Trennung das Guthaben 50/50 aufgeteilt wird?
Ich dachte die 50/50 Teilung resultiert daraus das man davon ausgeht das das Gemeinschaftskonto bei Trennung nur den Zugewinn der Ehe beinhaltet und keine Anfangsvermögen?
Liebes Forum,
folgendes Szenario:
A&B heiraten. A besitzt ein Konto das im Zuge der Heirat in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt wird. Das Geld welches A in die Ehe mit eingebracht hat verbleibt auf dem Konto.
A&B wollen sich trennen und daher auch die Konten wieder trennen. Wem gehört das Anfangsguthaben?
Liebe Grüße
Bernd
Vielen herzlichen Dank edy!
Hallo edy,
vielen Dank, gilt das im Allgemeinen auch für andere finanzierte Dinge wie Häuser oder Fernseher?
LG
Bernd
Hallo edy,
das alle anderen Werte gleichermaßen ausgeglichen werden müssen ist mir klar.
Mich interessiert wie der Anteil des noch nicht fertig finanzieren Autos Berücksichtigung findet.
Falls es der Berechnung unabdingbar ist gehe von folgenden sonstigen Vermögen aus:
Anfangsvermögen:
A:2000€
B:7000€
Endvermögen:
A:5000€
B:12000€
Vielen Dank!
Bernd
Hallo zusammen,
folgendes fiktives Szenario:
A&B sind verheiratet, A finanziert ein Auto (Kaufpreis 3200€) A zahlt 1000€ an, dann für 1 Jahr lang 100€/Monat als Tilgung und nach einem Jahr 1000€ Schlussrate.
Nach 3 Monaten wird der Zugewinnausgleich durchgeführt.
Frage:
-Welchen Wert muss A an B für dieses Auto ausgleichen?
Vielen Dank!
Bernd