Hallo,
vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich hab ja noch etwas Zeit mir da Gedanken darüber zu machen was ich tun werde.
Gruß Jürgen
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich hab ja noch etwas Zeit mir da Gedanken darüber zu machen was ich tun werde.
Gruß Jürgen
Hallo TK,
das mit meiner Tochter ist schon alles OK. Es geht lediglich darum das ich ihrem Anwalt meine Daten übergeben muss damit er den Unterhalt ausrechnen kann.
Mir geht es wirklich nur um das Thema ob ich meiner Exfrau Auskunft Schulde so wie es ihr Anwalet verlangt oder nicht.
Gruß Juergen
Hallo edy,
danke für die schnelle Antwort. Meine Tochter hat einen eigenen Anwalt über einen Beratungsschein weil sie noch Schülerin ist und über kein Einkommen verfügt.
Meine Ex hat einen anderen Anwalt als meine Tochter.
Juergen_73
Hallo Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und habe in der Suche nichts gefunden. Ich möchte mich kurz vorstellen und mein Problem schildern.
Mein Name ist Juergen und ich habe eine volljährige Tochter die noch zur Schule geht und bei mir lebt. Von der Kindsmutter bin ich seit ca. 9 Jahren geschieden und habe zu Beginn Regelmässig Unterhalt gezahlt. Als meine Tochter vor ca. 3 Jahren zu mir gezogen ist hat dann meine Exfrau ihrerseits den Unterhalt gezahlt. Von daher alles OK.
Das Problem fängt damit an das meine Tochter mit erreichen der Volljährigkeit einen Anwalt beauftragt hat den Unterhalt, den wir jetzt beide in Bar zu begleichen haben, einzufordern. Ich habe meine nötigen Unterlagen dem Anwalt meiner Tochter übergeben und dachte das Thema sei erledigt. Jetzt habe ich Post vom Anwalt meiner Exfrau bekommen in dem er mich auffordert meine Vermögensverhätnisse ihm gegenüber offen zu legen. Er möchte die Gehaltsabrechnungen, Spesenabrechnungen, Sonderzahlungen, Steuererklärungen im original von mir mit Fristsetzung zugeschickt bekommen.
Er hat den § 242 BGB angeführt und mir angedroht, sollte ich mich weigern, direkt ohne weiteres Anschreiben Klage einzureichen.
Meine Konkrete Frage lautet:
1: Bin ich meiner Exfrau gegenüber diese Informationen schuldig oder nicht? Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht nicht.
2: Muss ich diese Unterlagen wirklich im Original herausgeben falls ich dazu verpflichtet wäre oder muss er auch eine Kopie akzeptieren?
Ich bedanke mich schon mal bei allen die mir bei diesem Thema helfen können.
Liebe Grüße
Juergen_73