Beiträge von Li3007

    Hallo!


    Kann folgender Fall zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts führen?:


    Ein gerichtlicher Vergleich über nachehelichen wird geschlossen auf der Grundlage einer zum Gerichtstermin aktuellen Einkommensbescheinigung der Exfrau. Diese war aufgrund des neuen Beamtenverhältnisses der Exfrau und der damit einhergehenden Bürokratie nur vorläufig. Das Landesamt für Besoldung hatte den Familienzuschlag noch nicht komplett berechnet und somit auch nicht ausgezahlt. Inzwischen müsste die Exfrau aber ziemlich sicher den vollen Familienzuschlag bekommen und damit ca 220 Euro mehr als in der Berechnung im Vergleich angenommen wurde. Sie müsste auch für die vorhergehenden Monate eine entsprechende Nachzahlung erhalten haben. Sie hat die Änderung bisher nicht angegeben. Sie ist im Beamtenverhältnis seit Mai, die Scheidung war Ende Juni.


    Was sie verdienen müsste, ist öffentlich einsehbar durch die Besoldungstabellen für Lehrer. Kann also eigentlich leicht nachgewiesen werden.


    Ich bitte um Hilfe!


    Danke!

    Bitte immer ein eigenes Thema eröffnen. Da sonst keiner mehr den Überblick hat,wer wem antwortet.




    Hallo!


    Ich schließe mich diesem Thema mal an, da ich genau dieselbe Formulierung des Themas gewählt hätte. Meine Frage ist dennoch etwas anders. Ich hoffe, das ist o.k.


    Mein Partner wurde im Scheidungsverfahren dazu genötigt, seiner Exfrau einen monatlichen Unterhalt zu zahlen, obwohl sie im Lehramts-Referendariat ist, also verbeamtet ist und nach normalem Menschenverstand einen angemessenen und sicheren Lohn verdient... Die Nötigung durch die Richterin sah folgendermaßen aus: "Sie wussten, dass ihre Exfrau ein Langzeitstudentin ist, sie müssen sie jetzt auch noch bis zum Ende des Referendariats unterstützen. Entweder Sie zahlen jetzt die .... Euro nachehelichen Unterhalt oder ich kann die Scheidung heute nicht vollziehen (das hätte dann logischerweise noch mehr Trennungsunterhalt und höhere Anwalts- und Gerichtskosten bedeutet)". Das Ende der Verhandlung war also ein so genannter "Vergleich" (in diesem Zusammenhang wirklich ein widerliches Wort, als wäre es eine Einigung gewesen).


    Nun hat mein Partner versucht, den Unterhalt der ihm (uns) sowieso schon sehr weh tut, wenigstens von der Steuer abzusetzen. Wir haben schon damit gerechnet, dass das nicht auf Anhieb klappt, da die gute Dame sich natürlich auch nicht zur Unterschreibung irgendwelcher Anlagen U überzeugen lässt. Nun ist aber vom Finanzamt die Ablehnung gekommen mit einer Begründung, die uns überrascht hat: Die Person, an die der Unterhalt gezahlt wurde, sei nicht bedürftig und daher wäre mein Partner ja gar nicht gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.


    Kann mir jemand erklären, wie es möglich ist, dass ein- und derselbe Staat über ein- und denselben Sachverhalt so unterschiedlich entscheidet. Denn die Bedürftigkeit ist doch eine Grundlage für den nachehelichen Unerhalt, welche die Richterin doch hier ganz klar gesehen hat. Und der Rechtsberater im Finanzamt sieht die nicht oder wie? Ich verstehe nichts mehr und es fühlt sich an wie eine Verschwörung, immer alles zu unserem Nachteil auszulegen...


    Kann mir jemand helfen und mir den Sachverhalt erklären? ich will es wirklich enfach nur verstehen und akzeptieren können...


    Vielen Dank im Voraus