Beiträge von Audi-Alex

    diejenigen die bereits eine Rechtswahrungsanzeige bekommen haben, für diese Unterhaltspflichtige geht das Spiel weiter, denn die bereits aufgelaufenen Forderungen bis 31.12.2019 werden weiter verfolgt, auch im nächsten oder auch im übernächsten Jahr

    Ich habe das anders verstanden!

    Wie sollen denn Forderungen weiter verfolgt werden, wenn man ab dem 1.1. nicht mehr unterhaltspflichtig ist?

    Das kann man aber doch gar nicht so pauschal beurteilen... Es gab doch hier schon Äußerungen, dass bereits jetzt einige kommunale Ämter keine Unterhaltspflichten mehr berechnen bzw. den Forderungen nachgehen.

    Und selbst wenn man bis einschließlich 31.12.19 und rückwirkend zahlen muss, endet doch nach meinem Verständnis die Verpflichtung, sofern man ab dem 1.1.20 weniger als 100.000€ brutto verdient. Korrigiert mich, falls ich falsch liege?! Aber so war mein derzeitiger Kenntnisstand.

    wenn deine Einkünfte unter 100.000 € liegen, dann ist ab 01.01.2020 für dich Ruhe eingekehrt, ein eventuell berechtigter Unterhaltsanspruch bis Ende 2019 kann auch noch im Jahr 2020 eingefordert werden

    Genau. Danke, das war und ist mir bewusst. Die RWA (heißt es, glaube ich) kam im Nov. 2018. seither nur Nachforderungen. Also ab diesem Datum muss ich wohl zahlen. Wieviel auch immer da kommen möge... alles, was das hoffentlich kommende Gesetz betrifft, habe ich hier ansonsten verfolgt.

    Nabend liebe Leidengenossen/innen .

    Steinigt Mich nicht , dass kein neuer Thread eröffnet wird . Ich wollte fragen , ob Eure Anwälte auch so abgebrüht sind und kräftig zur Kasse bitten.

    Berstung war unsonst jedoch jede Email ans SA kostet hunderte Euro . Die Emails wurden von mir erstellt und quasi nur vom Anwalt in seinem Namen weitergeleitet .

    Danke

    Ich habe mich bei einer Fachanwältin hier in Berlin beraten lassen und schließlich für eine Berechnung meiner Leistungsfähigkeit entschieden. Da es bei mir jedoch recht kompliziert zu sein scheint (was mir vorher bereits klar war), erhielt ich eine sehr unpräzise Auskunft mit dem Hinweis, eine genaue Berechnung wäre nicht möglich und hinge vom Sozialamt ab...

    Das kostete mich über 700€.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Auskunftsersuchen des Sozialamtes noch nicht.

    Nun erhalte ich seit November (Beginn der Prüfung des Sozialamtes) regelmäßig Nachforderungen von Unterlagen... mehr ist noch nicht passiert. Und das Warten nervt!


    Kraft uns allen... ?

    Guten Abend. Ich habe heute tatsächlich auf meine Anfrage an das BMAS eine schriftliche Antwort erhalten.
    Sinngemäß enthält Sie folgende Kernaussage:


    Es wird intensiv an der Umsetzung der in dem Koalitionsvertrag enthaltenen Passage zum Thema Elternunterhalt gearbeitet. Derzeit wird die Finanzierung geprüft, da dies die Voraussetzung für die Umsetzung ist. Zudem erarbeitet man einen entsprechenden Gesetzentwurf bzw. einen Änderungsentwurf für das Sozialgesetzbuch.
    Ziel ist die Unsetzung und Verabschiedung in der aktuellen Legislaturperiode.


    Leider also wenig konkrete Neuigkeiten. Dennoch bleibt die Hoffnung!!

    Guten Abend,


    da ich nun in sehr naher Zukunft ebenfalls Betroffener der derzeitigen Elternunterhaltsregelung sein werde, habe ich mich entschlossen, nachdem ich mittlerweile auch schon einige Tage eifrig mitgelesen habe, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu schreiben. Über die Antwort berichte ich selbstverständlich umgehend.
    Kurz zu mir: ich komme aus Berlin, bin 39 Jahre alt und habe einen pflegebedürftigen Vater.
    Von hier aus ein freundliches Hallo in die Runde und vor allem: Weiter so!!
    viele Grüsse
    Alex