Beiträge von Werweiss

    Vielen Dank für deine Antwort, awi!


    Zweites trifft zu: Das SA leistet schon, hat den Vater zwei mal angeschrieben, damit er die Einkünfte offen legt. Er war bislang jedoch nicht leistungsfähig.


    Mit "nachträglich" meine ich folgendes:
    Mein "gesunder Menschenverstand" sagt mir, dass wenn man als Kind ein Vermögen, welches börsengehandelt wird, aufbaut, dem SA es als naheliegend erscheinen könnte, dass das Kind "zu viel" Geld hat. Da es ja bereitwillig in etwas investiert, das risikoreicher als herkömmliche Geldanlage ist. Und wenn das Kind nun, sagen wir nach 5 Jahren, erfolgreich ein Sondervermögen von 15.000 bis 20.000 € aufbauen konnte, dass das SA dann nicht für die bereits vergangenen Jahre eine Entschädigung verlangt.

    Hallo an alle, die das hier lesen.
    Ich selbst bin noch Student und nicht elternunterhaltspflichtig; allerdings lebt meine Großmutter väterlicherseits seit ca. 4 Jahren in einem Pflegeheim, wobei mein Vater bislang nicht elternunterhaltspflichtig war. Nun beschäftige ich mich aktuell etwas mit dem Thema „Geld anlegen“ (z.B. ETFs, Fonds..) und möchte meinen Eltern, die sich noch nie mit so etwas auseinandergesetzt haben, eventuell raten einen Teil der Einkünfte langfristig anzulegen.


    Mein Vater verdient im Durchschnitt 2960€ Brutto pro Monat, die Mutter 1160€ Brutto. Die beiden haben eine Altersvorsorge bei der Sparkasse abgeschlossen. Der Vater zahlt laut der Sparkasse den max. möglichen Betrag von 162€ ein (keine Ahnung wie die Sparkasse darauf kommt, es sind jedenfalls mehr als 5% des Bruttoeinkommens). Nun haben sie auch noch einen Bausparvertrag, welcher vor der Einlieferung der Großmutter ins Pflegeheim, geschlossen wurde.
    Meine Frage wäre folgende: Dürfen die beiden etwas vom Ersparten sowie einen Teil der zukünftigen Einkünfte in bspw. ETFs, Wertpapiere o.ä. investieren OHNE, dass der Vater dann (nachträglich) zur Kasse gebeten wird?

    Bin jedem für eine hilfreiche Antwort dankbar.
    LG