Herzlichen Dank für die Antworten und die gemachten Gedanken!
Das lässt mich etwas ruhiger werden.
Danke "frase" für den Hinweis mit "Bei Selbständigen muss ja auch erstmal die Einkommensgrenze überschritten sein."
Wie ist das den, wenn ich mit meiner Frau unter der 100.000 Grenze sind? Wird dann vom Amtswegen gar nicht mehr nach Vermögen gefragt.
Ich bin über folgende Formulierung zur "Vermögen" gestolpert.
Einkommen und "Vermögen" der Ehepartner sind für den Unterhalt der Schwiegereltern relevant. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, direkt zum Elternunterhalt des Ehepartners beizusteuern,
Die Fragen:
Ist es so, wenn wir unter 100.000€ sind und Vermögen haben, dann wird das dazu gerechnet, wenn wir dann über 100000 kommen, dann bin ich verpflichtet mich beim Elternunterhalt zu beteiligen? wenn ich dann unter 100.000 komme dann bin ich nicht verpflichtet.
Wenn ich selbst aber mit meinem Verdienst das nicht leisten kann, wie ist dazu die Berechnung - wird dann das Vermögen dazugerechnet und gibt es dazu eine Idee wie das dann berechnet wird.
Also zum Beispiel Vermögen nach Abzug von Schonvermögen 12000 € - wäre das dann 12000 / 12 Monate = 1000€ die dann als zusätzliches monatliches Einkommen zu Berechnung dazu kommen, oder wie ist das zu berechnen.
Ganz lieben Dank vorab und sorry, wenn es etwas konfus erscheint - das ist es bei mir auch. Ich suche gerade nach der Logik und Ordnung.
Liebe Grüße
Peter