@ Awi:
vielen lieben Dank für die Infos. Mit meinen geleisteten Zahlungen liege ich lt. §33 EStG noch innerhalb der Belastungsgrenze von 6 %
@ Frase:
Leider bin ich schon leistungsfähig und durfte für das Jahr 2018 zahlen. Und natürlich weiß ich, dass ich einen Teil der Steuerrückerstattung für den SHT zurücklegen muss.
Ich muss dir da mehr als nur recht geben. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Regierung was macht.
Wie sollen Personen wie ich es bin, überhaupt Rücklagen bilden usw.?