Beiträge von Hardwired

    @ Awi:
    vielen lieben Dank für die Infos. Mit meinen geleisteten Zahlungen liege ich lt. §33 EStG noch innerhalb der Belastungsgrenze von 6 % X(


    @ Frase:
    Leider bin ich schon leistungsfähig und durfte für das Jahr 2018 zahlen. Und natürlich weiß ich, dass ich einen Teil der Steuerrückerstattung für den SHT zurücklegen muss.
    Ich muss dir da mehr als nur recht geben. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Regierung was macht.
    Wie sollen Personen wie ich es bin, überhaupt Rücklagen bilden usw.?

    Hallo miteinander.
    Kennt sich hier jemand bezüglich Elternunterhalt bei der Steuererklärung aus?
    Meine Mutter ist in einem Pflegeheim und bezieht Grundsicherung.
    Laut Aussage vom Finanzamt brauche ich meine in 2018 geleisteten Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung nicht angeben, da die Grundsicherung von meiner Mutter für das gesamte Jahr 8000,- € übersteigt.
    Somit wäre ich ja doppelt bestraft.
    1. Unterhalt zahlen
    2. keine Anrechnung bei der Steuer bzw. teilweise Rückerstattung :(
    Ist das so richtig?