Beiträge von Sumegami

    Sehr modernes Outfit, hatte mich schon gewundert das es keine neuen Beiträge mehr gibt. Das wird wohl an der Neugestaltung liegen. Warte mit Spannung wer etwas neues berichten kann, insbesondere wie die Reaktionen sind, bei Hinweis das es offensichtlich in Summe in Deutschland bei Berücksichtigung Einnahmen zu Ausgaben gar keinen Sinn macht den Elternunterhalt beizutreiben, von den anderen Gründen mal ganz abgesehen.

    Hallo AWI


    ich möchte hier keine streitigen Diskussion auf machen. UNTERHALT in der Ehe kann nach BGH Rechtsprechung ausgeschlossen werden, wenn die Vorgaben zu Sittenwidrigkeit usw. beachtet werden, da berät der Notar entsprechend. Kurz gesagt, wenn beide Partner Einkommen erzielen aus dem diese den eigenen Lebensunterhalt sicher stellen können, ist es möglich. Der Ausschluss wirkt aber dann nicht, wenn ein Partner Sozialhilfe beantragt, das wurde von der Rechtsprechung als sozialwidrig bezeichnet und daher als unwirksam. Das war zumindest der Stand vor Zeit X, neuere Entwicklung dazu ist mir nicht bekannt. Bei Getrennt Leben entfällt sofort die Auskunftspflicht des Ehegatten, das hilft also immer. Viele fühlen sich mehr als unwohl, wenn die eigenen Verhältnisse wegen der lieben Schwiegermutter etc offenbart werden müssen, Deine Rechenbeispiele sind richtig, aber es geht ja nicht nur um den finanziellen Aspekt. Ich denke der Hinweis auf den Wegfall der Auskunftspflicht des Ehegatten ist jedenfalls hilfreich für die Forumsteilnehmer und das einzige was als Notlösung im jetzigen EU System vielleicht hilft wenn nicht zuvor gestaltende Maßnahmen weit vorher getroffen werden konnten.
    Aber vielleicht wird die Änderung bald umgesetzt und der Großteil der Betroffenen ist außen vor. Vor allem werden die Elternteile die durch den Pflegebedarf ohnehin schon sehr belastet sind nicht noch durch die Inanspruchnahme der Kinder weitere Sorgen bereitet.
    Jedenfalls interessante Seite mit Dank an alle Teilnehmer

    @taawah
    Info: das wird nicht funktionieren, es sei denn es gab z. Bsp. Eine Straftat gegen Leib und Leben oder sonstiges schwerwiegendes auf dem gleichen Niveau (vereinfacht gesagt).
    Ich empfehle zur Lektüre die Fachliteratur Elternunterhalt von Rechtsanwalt Jörn Hauß, wer sich einlesen möchte. Dort gibt es legale Strategien, also in der Regel der Aufbau von Schuldverpflichtungen. Das klappt aber immer nur weit vor dem Moment bevor der Sozialhilfeträger rechtswahrend in Verzug setzt. In der Regel trifft es die meisten aber unerwartet. Dann hilft im ersten Schritt bei verheirateten das Getrennt Leben, um Auskunft und Heranziehung des Ehepartners zu vermeiden. Traurig aber leider die einzige Möglichkeit. Ehevertrag, Gutertrennung sollte heute abweichend vom BGB des 19. Jahrhunderts aus dem Blickwinkel Patriachat und Alleinversorger Ehe selbstverständlich sein, zudem macht dann eine getrennte Veranlagung bei der EStG Erklärung Sinn. Zudem wird bei Wohneigentum gerne ein Wohnvorteil berechnet wehe dem der sein Hauseigentum schuldfrei hat, das vermehrt das Einkommen um mindestens 800 €, die der SHTR gerne entgegen nimmt.
    Ansonsten sieht es schon danach aus, dass Heil da an der Umsetzung arbeitet, das Nachfragen macht Sinn, dann bleibt es als wichtiges Thema in Erinnerung. Es gab gerade gestern glaube ich Pressemitteilung Ministerium Heil mit Interview zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, das sind Punkte an denen sich Nachfragen anknüpfen lassen. Es wäre auch eine Entlastung wenn Angehörige sich nicht gerichtlich mit dem SHTR auseinandersetzen müssen und wenn neben z. BSP. der 100.000€ Grenze ergänzend zum Schutz der Ehe des in Anspruch genommenen, das Einkommen des Ehepartners für den Unterhalt dessen Schwieger Eltern ausgeklammert wird.
    Jedenfalls wird in Teilen der Politik die Bedeutung dieses Eingriffs in die Lebenswirklichkeiten von Familien erkannt. Da die Einnahmen tatsächlich im Verhältnis zum Aufwand der Prüfung gering sind, sollte die Absprache zwischen Bund, Landkreistag und Städtetag als Vertreter der Kommunalen Träger der Sozialhilfeträger (SHTR) schnell möglich sein, wenn es denn oben in der Prioritätenliste steht. Und der Tracker der Sueddeutsche Zeitung ist wenig substantiert. ELTERNUNTERHALT STEHT DORT UNTER MINISTERIUM Pflege und wird falsch als teilweise erledigt gekennzeichnet. Die zuständige Redakteurin nimmt aber keine Änderung vor.
    Bleibt zu hoffen das Ihre Anschreiben an den Vorsitz des Ausschusses sowie jeden Bundestagsabgeordneten Aufmerksamkeit und Handlungsdruck erzeugen.
    Viele Grüße