Selbstständig oder Angestellt?
angestellt
Selbstständig oder Angestellt?
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Was fragt das Amt bei einer "Standart" Anfrage an? Die Lohnzettel oder den Steuerbescheid vom letzten Jahr?
Bei meinen Mann wollen Sie den Steuerbescheid für das Jahr 2020, wenn dieser dann vorliegt.
Alles anzeigenIch würden deinen Fall gerne besser verstehen wollen.
Versetzen wir uns mal gedanklich 2 Monate zurück. Die Welt ist in Ordnung, man kann Pläne schmieden, man muss kein Elternunterhalt zahlen. Angenommen, dem SHT ist bekannt dass der UHP in den letzten Jahren so ca. 91T Brutto pro Jahr verdient hat. Woher hat der UHP die Erkenntnis, dass er in den nächsten 4-5 Jahren "immer noch unter 100.000,00€ " bleiben wird?
Oder verstehe ich vielleicht deine Aussage falsch, und du meinst dass der UHP in diesem Jahr unter 100T bleiben wird
grüße,
m
das kann ich schon beeinflussen durch Werbungskosten und keine Gehaltserhöhung ?
Frase@ vielen Dank für deine kompetente Antwort! Man kann das schon gerade richten, bzw. kann auch mit meinen AG sprechen, da finden wir sicher eine Lösung.
Es kam bereits ein Schreiben vom SA, das ich 2020 nich Unterhaltspflichtig bin (ich zahlte EU ab 12/2018). Für 2020 soll ich im Jahr 2021 meinen Einkommenssteuerbescheid an das SA weiterleiten. Liege bei ca. 92TSD
um wie viel würde dein Bruttolohn 100T Euro im Jahr 2021 in etwa übersteigen?
wie erfährt der SHT davon?
grüße,
m
Hallo Zusammen,
wie verhält sich das Ganze bei Kurzarbeit?
Mein Arbeitgeber will die Differenz zum entgangenen Lohn im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen, somit käme ich dann über 100.000,00 €. Muss ich dann für das Jahr Elternunterhalt bezahlen, denn im darauffolgenden Jahr bin ich wieder darunter. Wie wird dies handgehabt?
Vielen Dank für ihre Antwort
WOB
Hallo Zusammen,
wie verhält sich das Ganze be Kurzarbeit?
Mein Arbeitgeber will die Differenz zum entgangenen Lohn im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen, somit käme ich dann über 100.000,00 €. Muss ich dann für das Jahr Elternunterhalt bezahlen, denn im darauffolgenden Jahr bin ich wieder darunter. Wie wird dies handgehabt?
Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo Zusammen,
bei mir wird dieses Jahr eine Lebensversicherung zur Auszahlung fällig, wird diese zu den Einkünften hinzugerechnet?
Hallo Ihr lieben Kämpfer!
Ich hab Gänsehaut...vielen Dank an ALLE für´s das wir gekämpft haben. Endlich FREI (ich bin nur das Schwiegerkind)!
Habt alle einen schönen Tag und feiert...für mich das schönste Weihnachtsgeschenk heute schon.
Viele Grüße aus Bayern
Antwort von der CSU in Bayern Frau Eiden (Gesetz soll Juni/Juli 2019 in Kraft treten?!?!?!)
Sehr geehrte Frau ...,
sehr geehrter Herr ...,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Elternunterhalt vom 27. März dieses Jahres an den Parteivorsitzenden der CSU, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL. Als zuständige Fachreferentin der CSU-Landesleitung darf ich Ihnen in seinem Namen antworten.
Die Christlich-Soziale Union (CSU) hat im Bundestagswahlkampf 2017 die Neuordnung des Elternunterhaltes gefordert und auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD durchgesetzt:
„Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ (Seite 97 des Koalitionsvertrages)
Zu Ihrer Frage nach dem Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens kann ich Ihnen mitteilen, dass das diesbezügliche Gesetz zum Juni/Juli 2019 in Kraft treten soll.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ass. jur. Karin Eiden
Referentin für Senioren, Gesundheit und Pflege
Landesgeschäftsführerin SEN, GPA, Antragswesen
CHRISTLICH-SOZIALE UNION
POLITIK UND PARTEIARBEIT
CSU-Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Telefon 089/1243-203
Telefax 089/1243-4203
Karin.Eiden@csu-bayern.de
www.csu.de
Hallo Zusammen!
Anbei die Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da kann man nur abwarten und hoffen das endlich was passiert!
VG WOB
Meine Antwort von Peter Aumer CSU (MdB, Bundestag)
Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung klar zur Stärkung der Pflege. Ein wichtiges Element hierfür ist die Unterstützung von Kindern pflegebedürftiger Eltern. Hier strebt der Gesetzgeber zukünftig an, keinen Rückgriff auf Einkommen bis 100.000 Euro im Jahr vorzunehmen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium, teilte mir dieses mit, dass derzeit an einer gesetzlichen Lösung hierfür gearbeitet wird. Da sich zwei Wege der gesetzlichen Umsetzung abzeichnen, kann ich Ihnen momentan kein festes Datum für die Umsetzung nennen. Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrags ist die Regierung jedoch bestrebt, die Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer
Hallo Zusammen!
hier die Antwort von Matthias Bartke SPD:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau..,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn
Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten.
Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen
bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine
spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir
im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der
Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe
von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich
verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag
vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg
verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs-
und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der
Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist
noch vor dem Sommer 2019 geplant.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke
Da warten wir mal ab und wie gesagt die Hoffnung stirbt zu letzt!