Beiträge von Isabel101

    Herzlichen Dank!

    Wenn dann nun aber kein Unterhalt für meine (Stief-)Mutter gezahlt werden kann, weil das Einkommen meines Vaters vollständig fuer Pflegeheim und Taschengeld verbraucht wird, erhält sie Leistungen vom Sozialamt in Form irgendeiner Sozialhilfeform, aber nicht in Form von Grundsicherung. Korrekt?

    Ich denke im Juli werde ich Leistungen beantragen muessen, bis dahin sollten die Ersparnisse auf das erlaubte Maß geschrumpft sein.

    Ich werde berichten, wie es weiter geht.

    Keine Ahnung.

    Ich habe mir den Antrag bzw. das Formular für Grundsicherung angesehen. Da wird sofort nach Einkommen Ehepartner gefragt und u.a. auch Pflegeheim. Und mein urspruengliche Anruf beim Sozialamt ging ja um die Frage, Grundsicherung u d/ oder Bli de Hilfe für meine Mutter. Und dann ging es lis mit Kostenbedarfsrechnung etc. ...

    Das wäre der Idealfall.

    Ich befürchte nur, dass in dem Moment, wenn wir Grundsicherung für meine Mutter beantragen, das Sozialamt von sich aus umstellt. Ich habe mir das Formular zur Beantragung von GS besorgt. Auch da ist Einkommen Ehemann und “Wohnort” anzugeben. Ich denke, dass dann gleich auf “Hilfe zur Pflege” umgestellt wird. Und als “getrennt lebend” sehe ich nach der aktuellen RS keine Chance.

    Solange Unterhalts rechtlich mein Vater seine Tente erst mal nur fuer sich einsetzen muss, soll es mir dann auch egal sein, wie das SA rechnet. Meine Mutter haette so sogar mehr als mit Grundsicherung.


    Interessant waere noch zu wissen, ob wir auf den ganzen Fragekram verzichten koennen, wenn wir uns bereit erklären entsprechend Berechnung des BGH Urteils vom 7.7.2004 fuer meinen Vater aufzukommen. Hat damit jemand Erfahrung?


    Achso, Vorsorgevollmacht, ausgestellt vor drei Jahren, habe ich. Aber nicht notariell beglaubigt. Reicht hoffentlich trotzdem?

    Danke, das Beispiel hilft zwar zu verstehen, wie das Sozialamt rechnet. Allerdings “rechnet” es ja auch den Bedarf des Pflegebedürftigen hoch, was für uns höhere Zuzahlungen bedeutet würde, so telefonische Ausku ft Sozialamt. Aber nicht vereinbar mit BGH RS. Ich habe inzwischen hilfreichen Richtlinien der Hansestadt Bremen gefunden, die auf S.14 dazu eingehen. Ich hoffe damit das Sozialamt ueber zeigen zu können und wenn das nicht der Fall ist, müssen sie es von uns halt versuchen einzuklagen.

    Unterhaltsrichtlinien_01.pdf


    Nervig ist allerdings, dass wir wohl nicht drum rum kommen gegenüber dem Sozialamt unsere Einkommensverhältnisse darzustellen. Ich hatte das meinen Geschwistern und uns gerne erspart, da im

    Grunde klar ist, wer zahlen muss.

    Danke für die ausführlichen und hilfreichen Antworten!

    So sah ich den Sachverhalt auch und argumentierte gegenüber derFrau vom Sozialamt auch so. Sie sah das anders. Nun ja, vielleicht Unwissenheit oder aber auch derVersuch, Moeglichkeit wenig aus Steuermitteln zahlen zu müssen.


    Vermögen ist nicht vorhanden, zumindest fest nicht oberhalb der mir bekannten Freigrenzen (5000€/ 10000€).

    Wie verhalte ich mich nun aber richtig: wie geplant Pflegeheimkosten selber regeln, ohne Sozialamt, für Mutter Grundsicherung beantragen? Wie verhindere ich, dass das SA daraus wie angekündigt einen „Kostenbeitragsfall“ draus macht? Und doch Rente meines Vaters als Unterhalt meiner Mutter zurechnet? Und auf uns zukommt fuer nun fehlende Pflegeheimkosten?

    Kann ich die Einkommensangaben gegenüber dem Sozialamt ablehnen mit Bezug auf BGB 1603? Und Hinweis, dass ich für die Differerenz bzw. Taschengeld aufkomme? Eventuell noch Hinweis, keine Unterhaltspflicht gegenüber Stiefmutter?

    Guten Tag,

    in naher Zukunft wird wohl auch uns das Thema Elternunterhalt betreffen. Mein Vater wird bald ins Pflegeheim kommen. Seine Rente reicht fast aus, die Pflegeheimkosten zu decken. Für den Rest und das Taschengeld wollte ich aufkommen, da klar ist, dass ich aufgrund des Einkommens meines Mannes UP waere.

    Meine (Stief-) Mutter wird mit der Rente nicht hinkommen. Bislang ging ich davon aus, dass sie Grundsicherung erhalten kann. Mein Einkommen ist weit unter 100000 €, so dass ich hier für nicht herangezogen werden dürfte.

    Mein heutiges Telefonat mit dem Sozialamt lässt mich daran nun zweifeln. Danach müsste mein Vater Unterhalt an meine Mutter zahlen, die dadurch wahrscheinlich keine Grundsicherung erhält. Dadurch aber reicht seine Rente bei weitem nicht mehr für das Pflegeheim. Er würde dann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen müssen.


    Das irritiert mich. Ich bin davon ausgegangen, dass mein Vater vor einer Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau erst einmal für sich selbst sorgen muss, „Eigenbedarfssicherung“.


    So aber befürchte ich, dass das Sozialamt nun an mich herantritt und ich nicht nur wie geplant die Differenz zwischen Rente meines Vaters und Pflegeheim zahle, sondern indirekt auch den Ehegattenunterhalt, da mein Vater dadurch ja wesentlich weniger zum Pflegeplatz zuzahlen kann. Letzendlich zahle ich dadurch auch für meine Stiefmutter, für die ich eigentlich doch gar nicht UP bin.


    Ist das tatsächlich so?

    Macht es Sinn dann doch gleich Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu stellen statt zu versuchen, das Pflegeheim aus Rente und meinem Zuschuss zu finanzieren?


    Wie passt die Aussage des Sozialamtes zum BGH Urteil aus 2004?

    https://lexetius.com/2004,1618

    Ist das inzwischen überholt?


    Kann jemand helfen und kennt sich damit aus?


    Danke :)