Beiträge von Gerd_Hausmann

    Erst einmal vielen Dank für die ganzen weiterführenden Fragen und Anregungen. Wir fühlen uns in der Angelegenheit aber leider weiter unsicher.


    Für uns geht es momentan in erster Linie darum, wann die deutschen Behörden uns zu Leistungen heranziehen (können). Dafür wäre ein Kenntnis der Verwaltungsabläufe hilfreich. Wahrscheinlich kommt die ganze Konstellation nicht ganz so häufig vor. Vielleicht findet sich jemand, der da schon Erfahrung hat.


    Ich schildere noch einmal mit Ergänzungen die Situation, ergänzt um Annahmen, da eine Pflegebedürftigkeit momentan nicht vorliegt:


    Unser Vater ist 82 Jahre alt und momentan zum Glück gesund


    Der Großteil seines Vermögens (ein Haus und ein Girokonto) befinden sich aus persönlichen Gründen in den USA


    Er lebt aber sehr überwiegend in Deutschland zur Miete und bezieht eine eher mittlere Rente



    Sollte er in die Situation kommen, Pflegeleistungen beziehen zu müssen, würden die Behörden zunächst versuchen, auf sein Vermögen zuzugreifen. Das könnte aus unterschiedlichen Gründen schwierig werden, weil z.B. im Falle einer Demenz eine Mitwirkung meines Vaters schwierig wäre und mein Bruder uns ich von ihm weder eine Vollmacht haben noch bekommen werden. Zum anderen könnte sich auch die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden nicht ganz einfach gestalten. Möglicherweise machen amerikanische Rechtsvorschriften eine Verwertung schwierig.


    Daraus resultieren folgende Fragen:


    Sind die deutschen Behörden verpflichtet, sich zunächst ausschließlich aus dem Vermögen und den Einkünften unseres Vaters zu bedienen?


    Können Sie, falls nicht oder nicht ausreichend gelingt, ihre Forderungen SOFORT an uns richten?


    Oder müssen sie damit warten, bis wir erben oder sonstwie Zugang zum Vermögen unseres Vaters haben?



    Vielleicht kennt jemand einen ähnlichen Fall.

    Danke, Frase.


    Uns beschäftigt die Frage, wie das technisch abläuft. Also, welche Hebel von den Behörden in Bewegung gesetzt werden und wie erfolgreich solche Versuche sind, auf Vermögen in den USA zuzugreifen.


    Und natürlich, welche Folgen es für uns hat, wenn das nicht gelingt. Ob wir überhaupt zu Leistungen herangezogen werden können und zu welchem Zeitpunkt. Für unsere Lebenssituation spielt es halt eine große Rolle, zu welchem Zeitpunkt wir Geld für die Pflegekosten aufwenden müssen.


    Die Theorie ist ja recht klar, aber wie würde das Verfahren in Wirklichkeit ablaufen? Hat das schon mal jemand mitgemacht?

    Danke für die Willkommensgrüße!


    Mich interessiert der Fall, wenn es Probleme gibt, das vorhandene Vermögen des Vaters zu verwerten.


    Schon klar, dass er das einzusetzen hat. Theoretisch. Aber was ist, wenn er es trotzdem nicht tut oder wenn die Behörden keinen Zugriff auf Haus und Konto in den USA erhalten? Das dürfte nämlich grundsätzlich nicht ganz einfach sein.

    Hallo zusammen,


    unser Vater hat sich vor 2 Jahren ein Haus in den USA gekauft und hat auch ein Girokonto dort, lebt aber ganz überwiegend weiter in Deutschland.


    Für uns stellt sich die praktische Frage, ob die deutschen Behörden im Pflegefall (in Deutschland) überhaupt Zugriff auf diese Immobilie und das Konto in den USA haben und was passiert, wenn sie die Immobilie aus verschiedenen Gründen nicht verwerten können (z.B. kein Zugriff möglich, Vater wirkt bei der Verwertung nicht mit oder für das Haus findet sich kein Käufer). Müssen wir als Kinder dann in eine Art Vorleistung treten?


    Kann da jemand vielleicht von seinen Erfahrungen berichten?