Alles anzeigenHallo in die Runde,
nachdem das AEG nun endlich durch ist habe ich mal eine andere Frage hierzu. Wenn der Pflegebedürftige stirbt, und selber keine Rücklagen für die Beerdigungskosten gebildet hat - ist nunmehr auch der Sozialhilfeträger für die Beerdigungskosten zuständig, wenn der Unterhaltspflichtige unter 100.000,- € liegt - oder ist diese Fall nicht durch das AEG abgedeckt? Wie ist Eure Meinung dazu?
Grüße
Nichtzahler
Hallo
An erster Stelle wäre wenn es noch eine Ehefrau gibt diese für die Beerdigung zuständig.
An zweiter Stelle die Personen die das Erbe antreten.
An dritter Stelle die Kinder.
Achtung es gibt eine Beerdigungspflicht sollte man diese nicht nachkommen wird die Person eingeäschert.
Dieses wird dann vom Sozialamt in die Wege geleitet, das ein Beerdigungsinstitut dieses erledigt.
Das Beerdigungsinstitut bewahrt die Urne auf.
Sollte man sich nicht innerhalb einer Frist um die Beisetzung kümmern kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
Für die Personen die sich um die Beisetzung kümmern müssten.
Gruß Houbs