Beiträge von Feivel

    Ich bin mir da nicht so sicher, da ich glaube dass wir es ggf. mit zwei Konzepten zu tun haben:


    Wie Unikat zurecht anmerkt, sollte nach meiner Kenntnis eine Steuererstattung nicht das steuerrechtliche Gesamteinkommen nach §16 SGB IV erhöhen. So wie ich das Gesetz verstehe, hebt es genau auf diese Grenze ab bei der Frage ob man Unterhaltspflichtig ist. Ist mein Bruttoeinkommen also bei 99.999 Euro und ich erhalte eine Steuerstattung von 5.000 Euro bin ich außen vor.


    Andererseits gilt auch im Unterhaltsrecht das Zuflussprinzip nach dem eine Steuerstattung die Leistungsfähigkeit des Betroffenen erhöht und bei der Berechnung des Einkommens durchaus im Jahr des Zufluss zu berücksichtigen ist. Falls man also über der 100.000 Euro Grenze ist und unterhaltspflichtig ist, sollte dies also vereinfacht gesagt einen Einfluss darauf haben wieviel Unterhalt man zahlen muss. Ist mein Einkommen also bei 100.001 Euro und ich erhalte eine Steuerstattung, sollte diese meine Leistungsfähigkeit und damit meine Unterhaltszahlungen erhöhen.


    Das Einkommen sollte man eigentlich wiederum durchaus einfach über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Lohn) sowie die Jahressteuerbescheinigung der Banken (Kapital) nachweisen können. Andere Einkommensarten dann über andere geeignete Nachweise. Solange man hier nicht wissentlich Einkommen unterschlägt, sollte das doch kein Problem sein, oder?



    Bis jetzt habe ich noch noch nichts darüber gelesen, dass die beiden dagegen sind. Wenn man mal auf der Abgeornetenwatch sich die Antworten der Opposition durchliest ( https://www.abgeordnetenwatch.…date%5B1%5D=&answered=all ) dann spricht dort auch keiner dagegegen.

    Falls das Angehörigenentlastungsgesetz nicht als isolierte Einzelmaßnahme behandelt wird, sondern Teil eines Gesamtkonzepts wird (was eigentlich ja auch schon sinnvoll ist), werden die Karten ggf. neu gemischt:


    Die Grünen-Fraktionssprecherin für Pflegepolitik, Kordula Schulz-Asche, sagte, es sei "unverantwortlich, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, ohne vorzuschlagen, wie zusätzliche finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verhindert werden können". Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Westig, betonte, die Bundesregierung drücke sich um die Klärung der Finanzierungsfrage. "Bei Mehrausgaben von bis zu fünf Milliarden Euro muss ein klares Konzept zur Gegenfinanzierung vorgelegt werden." Insgesamt seien die von Heil geplanten Maßnahmen "verfassungs- und tarifrechtlich höchst bedenklich", weil in die Tarifautonomie eingegriffen werde. (Link)

    Man muss betonen: Es geht hier momentan nicht um das Angehörigenentlastungsgesetz im engeren Sinn, sondern um die Frage der Gegenfianzierung der steigenden Kosten der Pflege aufgrund besserer Bezahlung. Ob diese Themen künftig weiter getrennt voneinander diskutiert werden wird sich zeigen.


    Insgesamt ist es noch deutlich zu früh, Implikationen abzuschätzen. Es wird in den kommenden Tagen und Wochen klarer werden wo die Reise hingeht.

    Die erwähnte Klausurtagung der Regierungsfraktionen ist nun beendet und ein Beschlusspapier der Tagung liegt vor. Konkret ist man sich einig, die Bundesregierung aufzufordern, Maßnahmen der vergangenen Woche vorgestellten "konzertieren Aktion Pflege" - in deren Fahrwasser ja auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz schwimmt - zügig umzusetzen (Link). Das Gesetz bzw. die "100.000-Euro-Grenze" wird bei den konkreten Forderungen an die Bundesregierung allerdings nicht erwähnt aber das muss m.E. nicht zwangsweise negativ sein.


    Der nächste Meilenstein den es nun zu nehmen gilt, wäre der Beschluss des Gesetzentwurfs in einer der nächsten Sitzungen des Kabinetts (=der Bundesregierung). Sollte dies passieren, sähe ich eine recht große Wahrscheinlichkeit dass das Vorhaben ein für uns gutes Ende nimmt. Daumen drücken!

    Und es geht weiter: Am Mittwoch soll nun tatsächlich ein Gesetz zur besseren Bezahlung in der Pflege im Bundeskabinett beschlossen werden. Die Finanzierung ist aber wohl noch nicht geklärt. Dass hat aus meiner Sicht zwei direkte Konsequenzen:


    1. Es kommt Druck auf den Kessel, da das Thema Elternunterhalt bzw. Belastung von Angehörigen dadurch um einiges akuter werden sollte, da die Kosten der Pflege entsprechend steigen werden und mehr Menschen in größerem Umfang davon betroffen sein werden. Erste Verbände verweisen bereits darauf, dass Angeörige und Pflegebedürftige nicht weiter belastet werden dürfen. Heil hat hierzu die 100.000 Grenze wohl erneut betont. Ob das Angehörigenentlastungsgesetz ebenfalls bereits am Mittwoch im Kabinett disktuiert wird oder später, ist nicht klar.


    2. Das Angehörigenentlastungsgesetz wird entsprechend teurer und durch die mangelende Gegenfinaizierung der steigenden Kosten wird der weitere Prozess schwerer zu kalkulieren. Es werden sich nun einige Spieler (Kommunen, Länder, Verbände, Sozialversicherungsträger etc) positionieren und die Opposition - zumindest Grüne und FDP - bringt sich gegenüber dieser offenen Flanke leider bereits in Stellung.


    Hoffen wir mal, dass die Regierungsparteien hier geschlossen bleiben - aufgrund der nach wie vor nicht geklärten Finanzierung - ist das wohl noch nicht 100% sicher. Mir persönlich wäre es lieber gewesen, dass das Angehörigenentlastungsgesetz unterm Radar durchfliegt aber bislang sind wir hier ja noch gut auf Kurs. Weiter Daumen drücken!

    Der "Koalitionstracker" gibt einen guten Überblick aber er ist schwach wenn es um Detailtiefe geht (was heißt z.B. "teilweise umgesetzt" in diesem Fall?). Das Datum 2021 ist einfach die Standardvoreinstellung wenn Themen noch nicht klar terminiert sind (denn 2021 endet die Legislaturperiode) - das hat aus meiner Perspektive null Aussagekraft. Ich behaupte dass hier im Forum - allerdings etwas verstreut - mehr und verlässlichere Informationen über den aktuellen Stand des Verfarhrens zu finden sind. Ich würde mir wegen dem Koalitionstracker keine Sorgen machen.

    Nun muss der Entwurf noch im Bundeskabinett diskutiert und beschlossen werden. Dann wird er auch formal zum Regierungsentwurf. Das erfolgt in der Regel in der Kabintettssitzung, die in der Regel Mittwochs stattfinden. Die Protokolle der Sitzungen finden sich online hier.


    Sobald unser Thema hier beschlossen wird, hat es einen weiteren sehr wichtigen Meilenstein genommen. Da das Thema "Pflege" auf der Agenda auf der heutigen Klausurtagung der Regierungsfraktionen steht (Link) ist davon auszugehen, dass weitere Schritte bald erfolgen könnten.

    Die erwähnte Klausurtagung der Regierungsfraktionen ist nun beendet und ein Beschlusspapier der Tagung liegt vor. Konkret ist man sich einig, die Bundesregierung aufzufordern, Maßnahmen der vergangenen Woche vorgestellten "konzertieren Aktion Pflege" - in deren Fahrwasser ja auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz schwimmt - zügig umzusetzen (Link). Das Gesetz bzw. die "100.000-Euro-Grenze" wird bei den konkreten Forderungen an die Bundesregierung allerdings nicht erwähnt aber das muss m.E. nicht zwangsweise negativ sein.


    Der nächste Meilenstein den es nun zu nehmen gilt, wäre der Beschluss des Gesetzentwurfs in einer der nächsten Sitzungen des Kabinetts (=der Bundesregierung). Sollte dies passieren, sähe ich eine recht große Wahrscheinlichkeit dass das Vorhaben ein für uns gutes Ende nimmt. Daumen drücken!

    Auf Basis der bislang vorliegenden Informationen hier kurz meine Einschätzung was bisher im Gesetzgebungsprozess geschah und wie es vermutlich weitergeht:


    Die im Koalitionsvertrag verhandelten Punkte liegen jeweils bei einem federführenden Ministerium - in unserem Fall das BMAS. Üblicherweise wird zunächst auf Referatsebene ein Entwurf erarbeitet ("Referententwurf"). Dieser wird zunächst mehrfach überarbeitet, da die Positionen unterschiedlicher Beteiligter eingeholt, berücksichtigt & abgestimmt werden. Da die "relevanten" Minister (Gesundheit, Arbeit, Familie) die Maßnahmen öffentlich gemeinsam verkündet haben ist davon auszugehen, dass die Abstimmung zwischen den Ministerien abgeschlossen ist. Dafür spricht die gestrige Veröffentlichung des Referententwurfes auf der Website des BMAS. Das ist ein gutes Zeichen!


    Nun muss der Entwurf noch im Bundeskabinett diskutiert und beschlossen werden. Dann wird er auch formal zum Regierungsentwurf. Das erfolgt in der Regel in der Kabintettssitzung, die in der Regel Mittwochs stattfinden. Die Protokolle der Sitzungen finden sich online hier.


    Sobald unser Thema hier beschlossen wird, hat es einen weiteren sehr wichtigen Meilenstein genommen. Da das Thema "Pflege" auf der Agenda auf der heutigen Klausurtagung der Regierungsfraktionen steht (Link) ist davon auszugehen, dass weitere Schritte bald erfolgen könnten.


    Allerdings erwarte ich vor September kein verabschiedetes Gesetz. Das ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass der Bundestag nur noch eine Sitzungswoche vor der Sommerpause hat und dann erst wieder im September zusammen tritt und zudem noch einige Prozessschritte bis zur finalen Gesetzgebung zu absolvieren sind. Etwas Geduld müssen wir also wohl schon noch haben.

    Hallo Alle,


    Das Thema "Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro" wurde von Herzenskrieger erstmals aufgegriffen und seitden im Forum aufmerksam verfolgt (Link).


    Vielen von uns hat die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Begrenzung des Elternunterhalts in den vergangenen Monaten Hoffnung gemacht und zahlreiche User haben einen nicht unerheblichen Aufwand betrieben um das Thema bei Abgeordneten, Parteien und Ministerien in Erinnerung zu rufen sowie Informationen zu recherchieren.


    Nachdem in den letzten Wochen Bewegung in das Thema gekommen ist, liegt nun endlich offiziell ein Referententwurf vor, der den Ausgangspunkt für das hoffentlich bald startende Gesetzgebungsverfahren bilden wird:


    Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Ange-höriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe


    Im Entwurf sind nun viele Themen die im Forum bereits desöfteren diskutiert wurden erstmals konkret ausgeführt. Als Beispiel sei etwa die Ausweitung der 100.000 Euro Grenze auf die Eingliederungshilfe genannt, was über die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung hinausgeht. Dieser Thread soll dazu dienen, die Implikationen des Entwurfes zu analysieren und diskutieren sowie den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu verfolgen.


    Auch falls das Forum über das "Lobbying" bei Abgeordneten etc. nur einen kleinen Teil dazu beigetragen haben sollte, dass die Sache endlich konkret wird, ist das auf jeden Fall ein Anlass Stolz auf das Erreichte zu sein!

    Wie ich finde, ist das ein super Beispiel wieviel man gemeinsam erreichen kann und wie gut es tut, nicht alleine mit dieser belastenden Situation zu sein - ein herzliches Dankeschön an alle unermüdlichen Foristen!

    Ich glaube es nicht, da sich dies auf einen schon länger vorliegenden Referentenentwuf bezieht und im Gesetztestext nicht auf "unser" Thema Bezug genommen wird. Die guten Nachrichten sind allerdings, dass heute der Referententwurf für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz veröffentlicht wurde. Damit ist er auch zum ersten Mal öffentlich:

    Link