ZitatEs werden erstaunlich viele Pflegeheimbewohner von den Angehörigen finanziert, ohne den SHT einzuschalten,
Dann wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, das zu unterbinden...
nach meiner Erfahrung (ich lese seit Jahren in einer Gruppe pflegender Angehöriger mit) weigert sich so gut wie jeder PFlegebedürftige ins Heim abgeschoben zu werden. Gegen den Willen der Betroffenen geht gar nichts.
Wer ins Heim will weil die Verwandtschaft zu wünschen übrig läßt (salopp formuliert) oder er/sie dann nicht mehr so allein ist sollte von der anstehenden Neuregelung nicht profitieren dürfen.
Es geht darum Personen zu entlasten, deren Angehörige aus zwingender Notwendigkeit heraus im Heim leben.
Das ist in "meiner" Stadt in NRW eben an den PG3 gekoppelt, ausnahmsweise kann auch ein Arzt eine Heimnotwendigkeit attestieren.
Dieser Part sollte keinesfalls "aufgeweicht" werden, eben um dem Mißbrauch vorzubeugen, den "Gartenfee" weiter oben anspricht.